Böhmische Kammer

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Die Böhmische Kammer war eine Behörde zur Verwaltung der königlichen Finanzen im Königreich Böhmen. Sie wurde 1527 eingerichtet und bestand bis zu einer Verwaltungsreform im Jahr 1745.

Entstehung

Als der Habsburger Ferdinand I. 1526 zum Böhmischen König gewählt wurde, stand es um die Einkünfte der Krone schlecht. Die meisten königlichen Domänen waren verpfändet. Das Münzrecht befand sich zum Teil in den Händen einzelner Adelsgeschlechter, und die ständischen Landtage bewilligten kaum Steuern. Wenn sie Abgaben genehmigten, wurden diese zum größten Teil von den Ständen einbehalten und zur Schuldentilgung verwendet. Ferdinand war sich bewusst, dass er die königliche Gewalt nur würde stärken können, wenn er Ordnung in das Finanzwesen brächte, sich neue Einkommensquellen erschlösse und den Einfluss der Stände auf die Finanzverwaltung der Krone verringerte. Eine seiner ersten Regierungshandlungen (noch vor der Krönung) war daher die Einrichtung der Böhmischen Kammer. Die neue Behörde war allein dem Herrscher unterstellt und arbeitete als kollegiale Behörde unter der Führung des Kammerpräsidenten. Neben diesem gehörten ihr zunächst vier Räte als leitende Beamte und etwa ein Dutzend untergeordnete Schreiber an. Die erste Kammerordnung erließ der König 1527, als er sich zur Krönung in Prag aufhielt. Die Ordnung legte Struktur und Aufgaben der neuen Behörde fest.

Aufgaben

Die Böhmische Kammer war für die Einkünfte und die Schulden aller königlichen Güter innerhalb der böhmischen Krone zuständig. Darüber hinaus sollten ihr die dem König zustehenden Einnahmen aus den Regalien, Zöllen, Ungelt, diversen Gebühren usw. zufließen. Ihre Beamten sollten sich zunächst einen Überblick verschaffen, was dem König in Böhmen überhaupt gehörte und gegebenenfalls Ansprüche auf entfremdetes Krongut geltend machen. Dann sollten die Kammerräte damit beginnen, Außenstände konsequent einzutreiben. Sie sollten einerseits verpfändete Güter auslösen und andererseits Vorschläge unterbreiten, auf welchen Besitz man noch Gelder leihen könnte. Der Zuständigkeitsbereich der Kammer erstreckte sich bis 1564 auf alle böhmischen Kronländer, dann wurde eine eigene Schlesische Kammer gebildet.

Weitere Entwicklung

Nach dem Böhmischen Ständeaufstand von 1546/47, den Ferdinand I. niederschlagen konnte, wurde das ewige Biergeld als wichtige neue Steuer eingeführt. Ihre Erhebung betraf nur die königlichen Städte und war von der Bewilligung der Landtage unabhängig. Deshalb floss das ewige Biergeld direkt in die Böhmische Kammer. 1564 wurden die königlichen Finanzen in Schlesien an die neu gegründete Schlesische Kammer in Breslau überwiesen und aus dem Zuständigkeitsbereich der Böhmischen Kammer ausgegliedert.

Beim Tod Ferdinands I. war die Böhmische Kammer bereits hoch verschuldet. Auch unter den Kaisern Maximilian II. und Rudolf II. konnten ihre Finanzen nicht saniert werden, und der Schuldenstand stieg unaufhaltsam weiter. Nach 1575 drohte mehrfach die Zahlungsunfähigkeit der Behörde. Als nach der Niederschlagung des Böhmischen Ständeaufstands 1621–23 die Güter der Aufständischen eingezogen wurden, floss der Erlös aus Verkäufen eines Teils dieser Güter der Böhmischen Kammer zu.

Durch die Verwaltungsreformen der Kaiserin Maria Theresia wurde die Böhmische Kammer 1745 aufgehoben.

Literatur

  • Václav Pešák: Dejiny královské ceské komory od roku 1527. Ministerstvo vnitra republiky československé, Prag 1930, (Sborník Archivu ministerstva vnitra republiky československé 3).
  • Antonín Rezek: Geschichte der Regierung Ferdinand I. in Böhmen. J. Otto, Prag 1878.