BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Logo

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH wurde auf Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegründet und trägt die Verantwortung für die Transportbehälterlager Gorleben und Ahaus.

Am 19. Oktober 2016 verabschiedete das Bundeskabinett ein Gesetzespaket zur Lagerung der atomaren Altlasten. Die Kernkraftwerksbetreiber müssen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds 24,1 Mrd. Euro einzahlen. Im Gegenzug trägt künftig der Staat die Verantwortung und alle Risiken für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls. Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke müssen weiter die Konzerne finanzieren.[1] Das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" trat im Dezember 2016 in Kraft.[2][3]

Als organisatorische Konsequenz des Gesetzes wurde am 1. März 2017 eine neue "BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung" durch die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) mit Firmensitz in Essen gegründet.[3] Am 1. August 2017 übernahm der Bund die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung zu 100 % in seinen Besitz. Die BGZ hat zu diesem Datum die Verantwortung für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus übernommen. Der Bund übernahm dabei von der GNS ca. 70 Beschäftigte am Standort Essen sowie 80 Beschäftigte aus Gorleben und Ahaus.[4][5]

Seit dem 1. Januar 2019 ist die BGZ für die 12 Zwischenlager an den deutschen Kernkraftwerken und ab 2020 für die zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Kernkraftwerke zuständig.[6]

Am 21. April 2020 meldete die BGZ die Absicht zur Übernahme der Kerntechnische Hilfsdienst GmbH (KHG) beim Bundeskartellamt zur Prüfung an. Zum 1. Mai 2021 übernahm Lars Köbler zusätzlich zu seinen Aufgaben als kaufmännischer Geschäftsführer der BGZ auch die Geschäftsführung der Kerntechnische Hilfsdienst GmbH (KHG).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise