BIM Berliner Immobilienmanagement

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BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung 2003
Sitz Berlin, Deutschland Deutschland
Leitung Sven Lemiss, Birgit Möhring (einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer)
Mitarbeiterzahl 594 (Vollzeitäquivalent im Jahresdurchschnitt 2020)[1]
Umsatz 61,6 Mio. Euro (2020)[1]
Branche Immobilienmanagement
Website www.bim-berlin.de
Stand: 31. Dezember 2020

Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, kurz BIM, ist als hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes Berlin als deutscher Immobiliendienstleister tätig. Sie ist im Auftrag des Landes Berlin für die Bewertung, die Bewirtschaftung und die Optimierung sowie für die Vermietung und den Verkauf von landeseigenen Immobilien einschließlich der Verwaltung der immobilienbezogenen Sondervermögen des Landes verantwortlich. Der verwaltete Immobilienbestand umfasst mehr als 5000 landeseigene Gebäude und Grundstücke (Stand: 31. Dezember 2019).[2]

Die BIM wurde im Januar 2003 gegründet, um die Dienstgebäude des Landes Berlin zentral zu verwalten. 2015 übernahm das Beteiligungsunternehmen des Landes Berlins zudem die Aufgaben des Liegenschaftsfonds Berlin, der bis dahin für die Veräußerung landeseigener Grundstücke verantwortlich war. Als Aufsichtsbehörde fungiert die Senatsverwaltung für Finanzen, deren Staatssekretärin Vera Junker den Vorsitz des Aufsichtsrates führt.[3]

Geschichte

Das Unternehmen wurde im Januar 2003 gegründet, um die Dienstgebäude des Landes Berlin effizienter zentral zu verwalten und die Haushaltskonsolidierung[4] zu unterstützen. Bis 2003 gab es für die vom Land Berlin genutzten Gebäude keine einheitlichen Immobilien- und Belegungsdaten. Ohne diese Daten war eine übergreifende Bedarfsplanung für die Unterbringung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten nicht möglich. So wurden trotz hohen Leerstands bei den landeseigenen Immobilien Flächen extern angemietet.[5] Zusätzlich hatte sich über die Jahre ein Sanierungsstau angesammelt.[6]

Bereits am 1. Januar 2001 war vom Land Berlin als Alleingesellschafter die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG gegründet worden.[7] Der Liegenschaftsfonds war für den Verkauf landeseigener Immobilien, die nicht für eigene Zwecke benötigt wurden, zuständig und wurde per 1. März 2015 mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH zusammengelegt.

Aufgaben und Arbeitsweise

Die BIM verwaltet die Immobilien des Landes Berlin. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (kurz: SILB ErrichtungsG) vom 4. Dezember 2002 nebst den späteren Änderungen sowie der Geschäftsbesorgungsvertrag.[8] Mit Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses vom 31. Oktober 2002 sollte das festgesetzte Startportfolio „auf alle geeigneten Gebäude des Landes erweitert“ werden.[9]

Das Land Berlin hat nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 31. Oktober 2002 ein neues gebäudewirtschaftliches Modell eingeführt, das sogenannte Mieter-Vermieter-Modell, mit dem die BIM arbeitet.[10] Das Mieter-Vermieter-Modell bedeutet, dass die Leitung öffentlicher Immobilien und Grundstücke „organisatorisch gebündelt wird und die Nutzer für die Inanspruchnahme immobilienbezogener Leistungen Miete entrichten müssen“.[11] Das heißt für die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, dass die landeseigenen Institutionen wie die Senatsverwaltungen, Gerichtsgebäude, Polizeiwachen etc. die landeseigenen Gebäude mieten und dem Land, in Vertretung durch die BIM, Miete bezahlen. Die Bereitstellung der zu vermietenden Räume wird nach einer festen Größe berechnet, der Allgemeinen Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen (Raumnutzungsanweisung – AllARaum) des Berliner Senats von November 1997.[8] Diese besagt, dass das Büro jedes Mitarbeiters aus wirtschaftlichen Gründen 11 m² nicht überschreiten sollte.[12]

Mit dieser Arbeitsweise konnte die BIM nach eigener Angabe bis Ende 2013 insgesamt 278 Millionen Euro für das Land Berlin einsparen.[13]

Immobilienvermögen

Die BIM Berliner Immobilienmanagement ist für fünf Immobilienvermögen verantwortlich:

Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB)
Das SILB besteht aus landeseigenen Immobilien, die vom Land Berlin für seine öffentliche Verwaltung genutzt werden.
Sondervermögen für Daseinsvorsorge (SODA)
Das Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin wurde zum 1. Juli 2017 gebildet, um Immobilien, die das Land zurzeit nicht nutzt, aber für die Daseinsvorsorge vorhalten möchte, zu sichern und perspektivisch weiterzuentwickeln.
Zwei Treuhandvermögen (THV)
Die beiden Treuhand­vermögen der Gesellschaften des Liegenschaftsfonds Berlin umfassen die landeseigenen Immobilien, die vom Land Berlin nicht benötigt werden.
Anmietvermögen
Das Anmietvermögen des Landes Berlin umfasst Immobilien in privatem Eigentum, die das Land Berlin zur Deckung des Flächenbedarfs der öffentlichen Verwaltung mangels geeigneter Flächen im Landeseigentum angemietet hat. Es wird im Rahmen einer Geschäftsbesorgung treuhänderisch von der BIM verwaltet.

Die BIM verwaltete zum 31. Dezember 2019 mehr als 5000 Gebäude und Grundstücke des Landes Berlin:[2]

  • SILB: 382 Wirtschaftseinheiten mit 1544 Gebäuden und rd. 4,49 Mio. m² Netto-Raumfläche
  • SODA: 365 Wirtschaftseinheiten (insgesamt 1614 Erbbaurechte wurden entsprechend den 12 Berliner Bezirken und dem Land Brandenburg zu 13 Wirtschaftseinheiten zusammengefasst) mit rd. 8,0 Mio. m² Grundstücksfläche
  • THV: 2171 Liegenschaften, davon 434 bebaut, mit rd. 4,4 Mio. m² Grundstücksfläche
  • Anmietvermögen: 166 Wirtschaftseinheiten mit 319 Gebäuden und rd. 0,77 Mio. m² Anmietfläche

Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB)

Im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, das von der BIM verwaltet wird, waren im Jahr 2016 rund 1500 vom Land Berlin für die öffentliche Verwaltung genutzte Gebäude enthalten.[14] Darunter unter anderem:

Sondervermögen für Daseinsvorsorge (SODA)

Durch das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA Errichtungsgesetz – SODA ErrichtungsG) vom 17. März 2017[16] wurde ein das SILB ergänzendes Sondervermögen geschaffen. Das SODA ist vom übrigen Vermögen des Landes Berlin, seinen Rechten und Verbindlichkeiten, getrennt zu halten.[17] Es soll landeseigene Grundstücke umfassen, die aktuell nicht für Zwecke des Landes Berlin benötigt werden, aber auch nicht verkauft werden sollen. Über Zuweisungen und Entnahmen entscheidet die Senatsverwaltung für Finanzen,[18] die zudem die Aufsicht innehat;[19] die Geschäftsführung obliegt der BIM.[20]

Gemäß § 2 Abs. 1 SODA ErrichtungsG können dem Sondervermögen Grundstücke zugeordnet werden, die

a) in einem Zeitraum von voraussichtlich zehn Jahren für Zwecke der künftigen Daseinsvorsorge benötigt werden (BIM-Kategorie Daseinsvorsorge 2),
b) aus strategischen oder wirtschaftlichen Überlegungen heraus trotz nicht gegebener Betriebsnotwendigkeit im Eigentum des Landes verbleiben sollen (BIM-Kategorie Vermarktungsperspektive 2),
c) mit einem Erbbaurecht belastet sind (BIM-Kategorie Erbbaurechte).

So wurden dem SODA beispielsweise folgende zuvor dem SILB zugeordnete Grundstücke zugewiesen:

Dem SODA wurden und werden ferner Erbaurrechte aus dem Bestand des Treuhandvermögens zugewiesen.[21]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2020 der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. In: Bundesanzeiger, 5. November 2021, abgerufen im Unternehmensregister am 17. Juli 2022.
  2. a b Kennzahlenreport 2019. Kennzahlenreport der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2019 (PDF; 219 kB). Abgerufen am 3. Juni 2020.
  3. Aufsichtsrat auf der Website der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, abgerufen am 9. Dezember 2019.
  4. Stephan Küßner: Organisationskonzept für das Immobilien- und Liegenschaftsmanagement der Bundesländer (= Forum Finanzwissenschaft und Public Management. Bd. 6). Köln 2007, S. 1 f. und 54 ff.
  5. Katrin Schoelkopf: Landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH legt Bilanz vor: Gebäudemanagement spart Millionen Euro. In: DIE WELT. 28. Juni 2007 (welt.de [abgerufen am 7. Februar 2018]).
  6. SENAT BESCHLIESST GRÜNDUNG EINER LANDESEIGENEN IMMOBILIENMANAGEMENT GMBH. 4. Dezember 2013, abgerufen am 7. Februar 2018.
  7. So funktioniert der Liegenschaftsfonds. In: Der Tagesspiegel, 16. August 2011. Abgerufen am 9. November 2015.
  8. a b Kleine Anfrage der Abgeordneten Felicitas Kubala (Bündnis 90/Die Grünen) vom 11. Mai 2004 (PDF; 133 kB) abgerufen 22. Juli 2010.
  9. Abgeordnetenhaus Berlin, 20. Sitzung des Abgeordnetenhauses, Plenarprotokoll 15/20, 31. Oktober 2002, S. 1344.
  10. Abgeordnetenhaus Berlin, 20. Sitzung des Abgeordnetenhauses, Plenarprotokoll 15/20, 31. Oktober 2002, S. 1345 und Kleine Anfrage der Abgeordneten Felicitas Kubala (Bündnis 90/Die Grünen) vom 11. Mai 2004 (PDF; 133 kB) abgerufen 22. Juli 2010.
  11. Stephan Küßner: Organisationskonzept für das Immobilien- und Liegenschaftsmanagement der Bundesländer (= Forum Finanzwissenschaft und Public Management. Bd. 6). Köln 2007, S. 52.
  12. Gilbert Schomaker: Im Roten Rathaus gelten andere Regeln. In: Berliner Morgenpost, 13. Juli 2010.
  13. Geschäftsbericht 2013 (PDF; 4,0 MB). Berliner Immobilienmanagement, S. 18. Abgerufen am 9. November 2015.
  14. Unsere Immobilien – Bestandsimmobilien. (Memento des Originals vom 18. Oktober 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bim-berlin.de Website der BIM, abgerufen am 3. Oktober 2016.
  15. Justizvollzug. (Memento des Originals vom 29. Oktober 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bim-berlin.de Website der BIM, abgerufen am 3. Oktober 2016.
  16. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 73. Jg., Nr. 8, 29. März 2017, S. 247 f.
  17. § 5 SODA ErrichtungsG
  18. § 1 Abs. 3 SODA ErrichtungsG
  19. § 6 Abs. 3 SODA ErrichtungsG
  20. § 6 Abs. 1 SODA ErrichtungsG
  21. Transparente Liegenschaftspolitik: Sondervermögen für Daseinsvorsorgegrundstücke (SODA). Website der Senatsverwaltung für Finanzen, abgerufen am 20. April 2019.