Bahnhofsvorstand

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Bahnhofsvorstand, Bahnhofsvorsteher oder Stationsvorstand, bei mittelgroßen und großen Bahnhöfen Bahnhofsinspektor oder Stationsinspektor, war der leitende Mitarbeiter eines Bahnhofes.

Der Bahnhofsvorstand bewohnte in der Regel eine Dienstwohnung im Bahnhofsgebäude, das im Erdgeschoss ein Dienstzimmer hatte. Dort koordinierte er die anfallenden Arbeiten und regelte mit seinen Mitarbeitern, den Stationsbeamten, den Eisenbahnverkehr und bediente Bahnkunden am Schalter. Ein Bahnhofsvorstand hatte in der Regel eine Stationslehre oder eine Anlehre zum Stationsmitarbeiter hinter sich. In kleineren Bahnhöfen hatte er auch die Aufgaben von Stationsaufsicht und Fahrdienstleitung.

In vergangenen Zeiten arbeiteten die Ehefrauen nicht selten als Barrierenwärterinnen oder bedienten den Schalter.

In Deutschland sind die Bahnhofsvorstände mit der Bahnreform und der damit verbundenen Aufsplittung der Bahn in viele Gesellschaften gänzlich verschwunden, da die verschiedenen Mitarbeiter auf Bahnhöfen zu unterschiedlichen Konzernfirmen der Deutschen Bahn gehören.

Weblinks