Bayerische Landespolizei (1920–1935)

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Die Bayerische Landespolizei war ein paramilitärischer Polizeiverband, der in Bayern zur Zeit der Weimarer Republik bis in die Anfangsjahre des Dritten Reichs bestand. Die Offiziere führten militärische (Leutnant usw.), die unteren Ränge polizeiliche Dienstgrade (Hilfswachtmeister usw.). Das Grundtuch der Uniform war stahlgrün, die Abzeichenfarbe schwarz. Symbol der Bayerischen Landespolizei war ein sitzender Panther.

Geschichte

Ab 1919 wurden in den Ländern des Deutschen Reichs im Rahmen der sogenannten Sicherheitspolizei paramilitärische Polizeiverbände gebildet, die aufgrund der Beschränkungen des Versailler Friedensvertrags auch als Militärersatz gedacht waren und die Vorläufer der späteren Bereitschaftspolizei darstellten.

Die Bayerische Landespolizei entstand im November 1920 aus der 1919 gebildeten Polizeiwehr Bayern, die wiederum auf Militäreinheiten unter dem Befehl der Stadtkommandanturen von München und Nürnberg zurückging. Sie wurde bis 1930 wesentlich geformt von ihrem ersten Chef Hans Ritter von Seißer.

Kasernierte Polizeien im Bereitschaftsdienst entstanden vor allem auch als Reaktion auf die nach dem Ersten Weltkrieg und der Revolution von 1918 erhöhten Anforderungen an die deutsche Polizei, die nunmehr Aufgaben wahrnehmen musste (Kontrolle problematischer politischer Versammlungen und Demonstrationen, Bekämpfung größerer Unruhen bis hin zu bürgerkriegsähnlichen Lagen), für die zur Zeit der Monarchie noch das Militär vorgesehen war. Entsprechend wurde sie vorwiegend für den Polizeikampf ausgebildet.

Der bekannteste Einsatz der Bayerischen Landespolizei fand im November 1923 gegen den Hitlerputsch in München statt. Dabei kamen vier Polizisten ums Leben. Bekannt war auch ihr hartes Einschreiten gegen eine Demonstration in Coburg im September 1921.

Die Bayerische Landespolizei wurde bis 1923/24 auf über 17.000 Mann ausgebaut und gegen Ende der 1920er Jahre auf etwa 14.000 Mann reduziert. Ihre kasernierten Abteilungen standen in allen rechtsrheinischen Regierungsbezirken und seit 1930 auch in der bayerischen Pfalz. Die Landespolizeiangehörigen wurden anfangs gemäß dem Reichsrahmengesetz über die Schutzpolizei der Länder von 1922 – wie bei der Reichswehr – für eine zwölfjährige Dienstzeit eingestellt. Auf Druck der Siegermächte, die im Zusammenhang mit Art. 162 des Versailler Vertrages eine Demilitarisierung und Abrüstung der kasernierten Polizeien verlangten (vgl. Entwaffnungsnote von 1925) ging man dann von diesem Modus ab. Das Polizeibeamtengesetz von 1928 brachte dann eine engere Anbindung an die übrigen uniformierten bayerischen Polizeikräfte (Schutzpolizei in den Großstädten München, Nürnberg-Fürth und Gendarmerie auf dem Land) und den Übergang zum Dienstverhältnis als Probe- und Lebenszeitbeamter. Die Landespolizei sollte Personalreservoir für den Einzeldienst werden. Außerdem war die Minderung der Versorgungslasten beabsichtigt sowie eine polizeiliche Motivationssteigerung und Professionalisierung des Verbands. Obwohl die Landespolizei gemäß dem Polizeibeamtengesetz von 1928 nunmehr offiziell als Schutzpolizei bezeichnet wurde, hielt sich der bisherige Begriff im Sprachgebrauch.

Nachdem die überwiegende Mehrheit der Landespolizisten und namentlich die Offiziere vor allem in den Anfangsjahren ehemalige Soldaten und Freikorpsangehörige waren, stand der Verband – wie auch die Reichswehr – der republikanischen Staatsform, wenn auch loyal, so doch innerlich reserviert gegenüber. Zur Reichswehr bestanden enge Kontakte, entsprechend war der intern gepflegte Korpsgeist bzw. Männlichkeits- und Kameradschaftskult.

1935 ging die Landespolizei vom Land Bayern auf das Reich über und im Zuge der Aufrüstung der Wehrmacht im Heer auf.

Gliederung (1928)

[Stellen und Behörden im Geschäftsbereiche des Staatsministeriums des Innern][1]

  • Landespolizei
  • Landespolizeiamt in München:
  • örtliche Landespolizeiabteilungen und ihre Kommando-Chefs:
    • Amberg: Josef Lobinger Polizei-Hauptmann;
    • Ansbach: Georg Haberl, Polizei-Major;
    • Aschaffenburg: Arthur Schmitt, Polizei-Hauptmann;
    • Augsburg: Friedrich von Tumma, Polizei-Oberstleutnant;
    • Bayreuth: Hermann Siegert, Polizei-Hauptmann;
    • Coburg: Johann Bernhardt, Polizei-Major;
    • Hof: Fritz Schade, Polizei-Hauptmann;
    • Ingolstadt: Max Berthold, Polizei-Hauptmann;
    • Lindau: Ernst Schlemmer, Polizei-Hauptmann;
    • München: Karl Schnitzlein, Polizei-Oberst;
    • Nürnberg-Fürth: Georg Häublein, Polizei-Oberst;
    • Passau: - - -
    • Regensburg: - - -
    • Rosenheim: - - -
    • Straubing: - - -
    • Würzburg: Philip Hoepffner, Polizei-Oberstleutnant.
  • Polizei-Vorschulen:
    • Bamberg: Alfred Wanka, Polizei-Oberstleutnant;
    • Eichstätt: Wilhelm Kretzer, Polizei-Oberstleutnant.

Dienstgrade

Die Landespolizeibeamten gliederten sich nach dem Landespolizeibeamtengesetz vom 26. August 1922 in Polizeioffiziere, Polizeisekretäre und Polizeiwachtmeister.

  • Polizeioffiziere: Polizei-Leutnant, Polizei-Oberleutnant, Polizei-Hauptmann, Polizei-Major, Polizei-Oberstleutnant, Polizei-Oberst. – Polizei-Assistenzarzt/Polizei-Veterinär, Polizei-Oberarzt/Polizei-Oberveterinär, Polizei-Medizinalrat/Polizei-Veterinärrat, Polizei-Medizinalrat I. Klasse/Polizei-Veterinärrat I. Klasse, Polizei-Obermedizinalrat.
  • Polizeisekretäre: Polizei-Sekretär, Polizei-Obersekretär
  • Polizeiwachtmeister: Polizei-Hilfswachtmeister, Polizei-Unterwachtmeister, Polizei-Rottmeister, Polizei-Wachtmeister, Polizei-Oberwachtmeister, Polizei-Hauptwachtmeister.

Chefs

Einschlägige Gesetze

  • Reichsgesetz über die Schutzpolizei der Länder vom 17. Juli 1922 (Reichsgesetzblatt 1922 I, S. 597), aufgehoben mit Gesetz vom 10. Juli 1926 (RGBl. 1926 I, S. 402)
  • Landespolizeibeamtengesetz vom 26. August 1922 (GVBl., S. 427) link
  • Polizeibeamtengesetz vom 12. April 1928 (GVBl., S. 193) link
  • vom 12. April 1928 (GVBl., S. 197)
  • Gesetz über die Landespolizei vom 29. März 1935 (RGBl. 1935 I, S. 460)
  • Gesetz über die Überführung von Angehörigen der Landespolizei in die Wehrmacht vom 3. Juli 1935 (RGBl. 1935 I, S. 851)

Siehe auch

Literatur

  • G. Sagerer: Die Bayerische Landespolizei von 1919–1935, München (Schuler) 1954.
  • Emil Schuler: Die Bayerische Landespolizei 1919–1935. Kurze geschichtliche Übersicht, Aschau (Selbstverlag) 1964.
  • Johannes Schwarze: Die bayerische Polizei und ihre historische Funktion bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in Bayern von 1919–1933, München (Wölfle) 1977. ISBN 3-87913-081-7

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Jahrbuch 1929, München, Gerber 1928, S. 339.