Bayerische Militärjustiz

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Die Bayerische Militärjustiz war die Militärjustiz des Königreiches Bayern. Sie hatte ihre Ursprünge in den Profossen, die die Aufsicht über die Landsknechte hatten. Ab der Gründung der Bayerischen Armee als stehendes Heer 1682 entwickelte sich auch ein eigenes Gerichtswesen für die Soldaten.

Die bayerischen Soldaten unterlagen diesen gesetzlichen Ausnahmebestimmungen bis 1825, als der Bayerische Landtag auf Initiative Joseph Ludwig von Armanspergs Zivilsachen an ordentliche Gerichte übergab. Straftaten wurden jedoch weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Die Verfahren vor den Militärgerichten wurden öffentlich verhandelt.

Die oberste Behörde war das bis zum 28. Januar 1901 bestehende General-Auditoriat, an dessen Spitze ein Präsident stand.

Als allgemeine gesetzliche Grundlage wurden vom Landtag 1869 im Rahmen der Heeresreform das Bayerische Militärstrafgesetzbuch und die Bayerische Militärstrafprozeßordnung geschaffen.

Im Rahmen der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde, trotz Reservatrechten, das bayerische Militärrecht an das deutsche Militärrecht angeglichen. Die Militärstrafgerichtsordnung für das Deutsche Reich vom 1. Dezember 1898 trat am 1. Oktober 1900 in Kraft. Infolgedessen wurden zu diesem Zeitpunkt die Militär-Bezirksgerichte und Militär-Untergerichte aufgelöst und als einziges Zugeständnis wurde beim Reichsmilitärgericht in Berlin ein eigener (III.) bayerischer Senat geschaffen, dessen Mitglieder vom bayerischen König ernannt wurden.

Dieser Rest der bayerischen Militärgerichtsbarkeit wurde 1919 aufgehoben.

Präsidenten des General-Auditoriats

Dienstgrad Name Datum[1]
Generalleutnant Joseph Franz von Gaza 1804–1805
Generalleutnant Maximilian Topor von Morawitzky 1805–1817
General der Kavallerie Alois von Tauffkirchen 1818–1829
General der Infanterie Karl August von Beckers zu Westerstetten 1829–1832
Generalleutnant Karl von Diez 1833–1848
General der Infanterie Wilhelm von Ysenburg 1848–1849
Generalleutnant Wilhelm von Baligand 1849–1852
Generalleutnant Johann von Kunst 1852–1859
Generalleutnant Karl Wilhelm von Heideck gen. Heidegger 1859–1861
Generalleutnant Hugo von Bosch 1861–1864
Generalleutnant Bernhard von Heß 1864–1867
Generalleutnant Karl von Krazeisen 1867–1874
Generalleutnant Karl Spruner von Merz 1874–1877
Generalleutnant Ludwig von Tattenbach 1877–1882
Generalmajor Hugo von der Tann-Rathsamhausen 1882–1883
Generalmajor Viktor von Gramich 1883–1884
General der Kavallerie Alexander von Freyberg 1884–1886
Generalleutnant Benignus von Safferling 1886–1887
Generalleutnant/General der Kavallerie Gustav von Fleschuez 1887–1892
Generalleutnant Hermann von Thürheim 1892–1895
Generalleutnant Rigas von Euler-Chelpin 1895–1901

Literatur

  • Claus von Bredow: Historische Rang- und Stammliste des deutschen Heeres. Verlag August Scherl, Berlin 1905, S. 1330–1331.
  • Gerhard Heyl: Bayerische Militärgerichte 1806 bis 1919. In: Archivalische Zeitschrift. Band 75. Böhlau Verlag, 1979, ISSN 0003-9497, S. 61–73.

Einzelnachweise

  1. Dermot Bradley (Hrsg.), Günter Wegner: Stellenbesetzung der Deutschen Heere 1815–1939. Band 1: Die Höheren Kommandostellen 1815–1939. Biblio Verlag, Osnabrück 1990, ISBN 3-7648-1780-1, S. 718.