Benediktinische Konföderation

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Benediktinische Konföderation (lat. Confoederatio Benedictina) ist seit 1893 der internationale Zusammenschluss der Klosterverbände des Benediktinerordens und ist föderalistisch organisiert.

Zusammensetzung und Leitung

Ihre Mitglieder sind 19 selbständige benediktinische Kongregationen mit zusammen 7147 Mönchen (Stand 2015).[1] Des Weiteren sind ihr Benediktinerinnen-Föderationen, -Kongregationen und -Klöster mit insgesamt 13725 Ordensfrauen konsoziiert (Stand 2014).[2] Die monastischen Kongregationen der Mönche werden jeweils von einem Erzabt, Abtpräses, Generalabt oder Generalprior geleitet. Gemeinsam bilden sie die „Benediktinische Konföderation“. Ihr Haupt und oberster Repräsentant ist der Abtprimas, der seinen Sitz in der Primatialabtei Sant’Anselmo in Rom hat, die auch die gleichnamige Benediktineruniversität beherbergt. Derzeitiger Abtprimas (gewählt am 10. September 2016) ist Gregory Polan, zuvor Abt (1996–2016) der Abtei Conception, Schweizerisch-Amerikanische Kongregation.[3]

Geschichte

Papst Leo XIII. (1878–1903) bestimmte mit dem Breve Summum semper vom 12. Juli 1893, dass alle Kongregationen der schwarzen Benediktiner zu einer Konföderation zusammenzuschließen seien.[4] Für die Leitung der Konföderation schuf er das Amt des Abtprimas, der zugleich Abt des Kollegs-Klosters Sant’Anselmo auf dem Aventin sein sollte. Zum ersten Abtprimas ernannte der Papst den Abt von Maredsous, Hildebrand de Hemptinne aus der Beuroner Kongregation. Dieser und seine Nachfolger erhielten aber nicht die Vollmacht eines Generalsuperiors über den Orden, d. h. sie können nicht über die Klöster und selbständigen Ordenskongregationen verfügen, sondern sind quasi Primates inter pares der Benediktiner. Mit einem eigens für die Benediktinerkonföderation geschaffenen Ordensgesetz, der „Lex propria benedictina“, wurde die Konföderation von Papst Pius XII. (1939–1958) im Jahre 1952 reglementiert.[5] Damit wurden klare Regelungen zum Verhältnis der Ordenskonföderation zur Römischen Kurie und dem damit verbundenen Eigenrecht geschaffen. Das Gesetzeswerk wurde 1985 und erneut 2008 überarbeitet und von der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens genehmigt. Während des 20. Jahrhunderts traten auch nicht den schwarzen Benediktinern angehörende benenediktinische Zweigorden, wie z. B. die Olivetaner, der Konföderation bei. Die Benediktineräbte wählen auf ihrem alle vier Jahre stattfindenden Äbtekongress den Abtprimas, für zunächst 8 Jahre und dann gegebenenfalls für weitere vierjährige Amtszeiten.

Liste der in der Konföderation organisierten Benediktinerkongregationen

  1. Kamaldulenser (1010)
  2. Vallombrosaner (1036)
  3. Silvestriner (1231)
  4. Olivetaner (1319)
  5. Englische Benediktinerkongregation (1336)
  6. Cassinensische Kongregation (1408)
  7. Ungarische Benediktinerkongregation (1514)
  8. Schweizerische Benediktinerkongregation (1602)
  9. Österreichische Benediktinerkongregation (1625)
  10. Bayerische Benediktinerkongregation (1684)
  11. Brasilianische Kongregation (1827)
  12. Kongregation von Solesmes (1837)
  13. Amerikanisch-Cassinensische Benediktinerkongregation (1855)
  14. Kongregation von Subiaco und Montecassino (1872)
  15. Beuroner Benediktinerkongregation (1873)
  16. Schweizerisch-Amerikanische Kongregation (1881)
  17. Benediktinerkongregation von St. Ottilien (1884)
  18. Kongregation von der Verkündigung der seligen Jungfrau Maria (1920)
  19. Benediktinerkongregation Cono Sur (1976)

Klöster „extra Congregationes“ (Le Bouveret, Chevetogne, Tyburn Monasteries)

Die Niederländische Kongregation löste sich 2005 auf, die verbleibenden Klöster schlossen sich der Kongregation von Subiaco und der Kongregation der Verkündigung an.[5] Die Cassinensische Kongregation fusionierte 2013 mit der Sublazenser Kongregation, die 1872 von ihr abgetrennt worden war; die wiedervereinigte Kongregation trägt nunmehr den Namen Sublazensisch-Cassinensische Kongregation.

Literatur und Quellen

  • Confoederatio Benedictina. Fontes (in textu originali et in versione Germanica) ad historiam et ius vigens Confoederationis Benedictinae, edidit Suso Mayer O.S.B..., Typis Sancti Martini de Beuron MCMLVII / Die Benediktinische Konföderation. Quellen (im Originaltext und in deutscher Übersetzung) zur Geschichte und geltendem Recht der Benediktinischen Konföderation, hrsg. von Suso Mayer O.S.B., Beuroner Kunstverlag, Beuron 1957.
  • Gerhard Oesterle: Das päpstliche Eigengesetz für die Benediktinische Konföderation. In: Benediktinische Monatschrift, Jg. 28 (1952), S. 353–363.

Einzelnachweise

  1. Catalogus Monasteriorum O.S.B. Monachorum, 2015
  2. Catalogus Monasteriorum O.S.B. Sororum et Monialium, 2014
  3. Gregory Polan neuer Abtprimas der Benediktiner auf kathpress, abgerufen am 10. September 2016
  4. Jeremias Schröder: Niemand ist eine Insel. Klöster zwischen Autonomie und Vernetzung. In: Erbe und Auftrag, Jg. 95 (2019), S. 32–44, hier S. 41.
  5. a b Art. Benediktinische Konföderation im Kloster- und Ordenslexikon des Portals Orden online, abgerufen am 12. September 2016.