Benfuresat
Strukturformel | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Benfuresat | |||||||||||||||
Andere Namen | ||||||||||||||||
Summenformel | C12H16O4S | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
kristalliner Feststoff[3] | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 256,32 g·mol−1 | |||||||||||||||
Schmelzpunkt |
30 °C[1] | |||||||||||||||
Löslichkeit |
261 mg/L (25 °C, Wasser)[2] | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
Toxikologische Daten | ||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Benfuresat ist ein Herbizid aus der Gruppe der Benzofurane.[4]
Eigenschaften
Im Rahmen von Untersuchungen an Zebrafischen wurde festgestellt, dass Benfuresat das Wachstum von Zebrafisch-Embryos hemmt und Fehlbildungen herbeiführen kann. Die Ergebnisse verdeutlichen die Gefahren, die durch die Herbizidexposition für die im Wasser lebenden Organismen bestehen.[4]
Verwendung
Benfuresat wird nach Pflanzenaufgang zur Bekämpfung von Gräsern und Unkräutern vielseitig eingesetzt, z. B. bei Reis-, Obst-, Bohnen-, Mais- und Zuckerrohrpflanzen. Vor Pflanzenaufgang findet es Anwendung bei Baumwoll- und Tabakpflanzen.[2]
Benfuresat bekämpft das Knollige Zypergras in Baumwollpflanzen. Dabei scheinen junge Triebe empfindlicher gegen Benfuresat zu sein als die Wurzeln. Während die Behandlung der Blätter mit Benfuresat kaum eine Wirkung zeigt, führt sie an der behandelten Knospe zu schweren Schäden.[5]
Zulassung
Benfuresat ist in Spanien zur Anwendung bei Baumwollpflanzen zugelassen.[6]
Handelsnamen
Cyperal, Morlene, Zerbex[1]
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Eintrag zu Benfuresat. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 14. Juni 2022.
- ↑ a b c
- ↑ a b c Datenblatt Benfuresate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 14. Juni 2022 (PDF).
- ↑ a b
- ↑
- ↑ D. Byrne: VERORDNUNG (EG) Nr. 2076/2002 DER KOMMISSION vom 20. November 2002. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Abgerufen am 14. Juni 2022.