Benutzer:ÖA-LSI/Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI)

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Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
– LSI–

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Staatliche Ebene Freistaat Bayern
Stellung Landesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Gründung 1. Dezember 2017
Hauptsitz Nürnberg
Behördenleitung Daniel Kleffel (kommisarisch)
Netzauftritt www.lsi.bayern.de

Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wurde mit Inkraft-treten des LSI-Errichtungsgesetzes am 01.12.2017 offiziell eingerichtet. Bayern ist das erste Bundesland mit einer eigenständigen IT-Sicherheitsbehörde. Mit Gründung wurde der bestehende Bayern-CERT in das LSI integriert und bildet das Kernteam. Standort des Landesamtes ist Nürnberg mit den Außenstellen Bad Neustadt a.d.Saale und Würzburg. Am LSI werden bis 2020 rund 200 IT-Sicherheitsexperten Bayerns staatliche IT noch sicherer machen.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage des LSI bildet der 2. Teil des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEgovG). Es regelt die Aufgaben, Zielgruppen und Zuständigkeiten des LSI. Darüber hinaus beinhaltet es Regelungen zum Datenschutz und dem Datenaustausch mit anderen Behörden.

Aufgaben

Kernaufgabe des LSI ist der Schutz der staatlichen IT-Infrastruktur – dem BayernServer und dem BayernNetz. Das LSI wird Kommunen in konkreten Sicherheitsvorfällen aktiv unterstützten und beraten. Weiter wird das LSI Beratungsleistungen für die Staatsverwaltung, öffentliche Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen anbieten, sowie Bürger beraten und zum Thema IT-Sicherheit sensibilisieren.

Weblinks

Homepage des LSI