Benutzer:111Alpha/Alex-Müller-Verfahren

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Das Alex-Müller-Verfahren ist ein Verfahren zur Festlegung der Antragsreihenfolge auf Kongressen. Es überlässt die Entscheidung über die Beratungsreihenfolge der Anträge der Versammlung selbst, anstatt sie an ein weiteres Gremium zu delegieren.

Motivation sowie Sinn und Zweck des Verfahrens

Häufig kommt es bei Kongressen, Parteitagen oder ähnlichen Versammlungen, auf denen die Antragsreihenfolge durch ein Führungsgremium (z. B. Vorstand, Präsidium oder Antragskommission) festgelegt wird, zum Streit über die demokratische Legitimation dieses Verfahrens sowie die konkrete Antragsreihenfolge an sich. Um solche zeitraubenden formellen Debatten von vorn herein zu verhindern, haben viele Vereine und Parteien das sogenannte Alex-Müller-Verfahren eingeführt. Dieses soll die Festlegung der Antragsreihenfolge den stimmberechtigten Teilnehmern selbst überlassen und so auch den demokratischen Charakter der Versammlung stärken.

Durchführung des Verfahrens

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer erhält für das Alex-Müller-Verfahren eine Liste mit allen fristgerecht eingereichten Anträgen. Je nachdem, wie viele Anträge eingegangen sind und voraussichtlich behandelt werden können, darf jeder Abstimmende eine bestimmte Anzahl von Stimmen auf jene Anträge verteilen, die er priorisiert behandeln möchte. Dies erfolgt entweder auf einem extra dafür abgegebenen Stimmzettel (ähnlich des unteren Beispiels), oder, indem die Antragsnummern auf einen leeren Zettel geschrieben werden. Die Stimmanzahl wird vor Durchführung des Verfahrens bekanntgegeben und beträgt üblicherweise einen geringen Bruchteil (z.B. 10 %) der Zahl aller Anträge. Jeder Teilnehmer darf i.d.R. pro Antrag nur eine Stimme abgeben, d.h. das Kumulieren von Stimmen ist nicht erlaubt. Die Teilnehmer müssen nicht alle ihre Stimmen verteilen.

Nachdem alle Teilnehmer abgestimmt haben, werden die Abstimmungslisten eingesammelt und von der Zählkommission ausgewertet. Die Anträge werden dann abhängig von den jeweils auf sie entfallenen Stimmen gereiht, wobei der Antrag mit den meisten Stimmen an erster Stelle und der mit den wenigsten Stimmen an letzter Stelle steht. Entfallen auf Anträge gleich viele Stimmen, entscheidet entweder das Los, die Antragsnummer im Antragsbuch, oder das Datum der Einreichung.

Beispiel

Es stehen 8 Anträge (1-8) zur Auswahl, insgesamt stimmen 10 Teilnehmer (A-J) ab, wobei jeder maximal 3 Stimmen verteilen kann.

Anträge A B C D E F G H I J Summe
#1 X X 2
#2 X X X X X X X X 8
#3 X X X X 4
#4 0
#5 X X X X 4
#6 X X X X 4
#7 X X X 3
#8 X X X X X 5

Hieraus ergibt sich die folgende Antragsreihenfolge: #2, #8, #3 / #5 / #6, #7, #1, #4

Geschichte

Das (ursprünglich scherzhaft auch „Dr.-Alex-Müller-Verfahren“ genannte) Verfahren wurde zum ersten Mal auf dem Landeskongress der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz in Worms am 24. und 25. April 1993 angewandt. Für die Erstellung von Präferenzlisten zur Behandlung politischer Anträge wurde es von Alexander Müller, der zur damaligen Zeit im Landesvorstand der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz war, entwickelt.

Seit ca. 1995 wird das Alex-Müller-Verfahren auf allen Bundeskongressen und Landeskongressen der Jungen Liberalen verwendet. Die FDP und die Piratenpartei setzen das Verfahren inzwischen ebenfalls in den meisten Verbänden und Ebenen ein.

Weblinks

Siehe auch

[[Kategorie:Demokratie]] [[Kategorie:Wahlverfahren]]