Benutzer:8schpi/Wärmebrücke
Eine Wärmebrücke (oft fälschlicherweise als Kältebrücke bezeichnet) ist ein Bereich in Bauteilen eines Gebäudes, durch den die Wärme schneller nach außen transportiert wird, als durch die anderen Bauteile.
Formen
Man unterscheidet konstruktive und geometrische Wärmebrücken.
- Konstruktive Wärmebrücken entstehen durch Einbauten oder Materialien mit höherer Wärmeleitfähigkeit oder fehlender Wärmedämmung, beispielsweise Stahlbetonbauteile, die eine gedämmte Außenwand durchstoßen.
- Geometrische Wärmebrücken ergeben sich beispielsweise durch Versprünge oder Ecken in einem ansonsten homogenen Bauteil, wenn der Innenfläche eine größere Außenfläche, durch die die Wärme abfließt, gegenüber steht.
Im Bereich von Wärmebrücken sinkt bei kalten Außentemperaturen die raumseitige Oberflächentemperatur von Bauteilen stärker ab als in den "Normalbereichen". Bei Unterschreiten der Taupunkttemperatur fällt Tauwasser (Kondenswasser) aus. An Wärmebrücken besteht die Gefahr von Schimmelbildung. Diese tritt nicht erst bei Tauwasserausfall, sondern bereits bei einer (durch die Oberflächentemperatur bedingten) relativen Luftfeuchte von mehr als 80 % an der Wand auf. Aufgrund des inneren Wärmeüberganswiderstandes der Wand kann das bereits bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 70 % der Raumluft der Fall sein. Wärmebrücken führen zu höherem Transmissionswärmebedarf und damit zu höherem Heizwärmebedarf / Heizkosten.
Häufig findet man Wärmebrücken in folgenden Bauteilen:
- Balkone
- Rollladenkästen
- Mauersohlen
- Fensterrahmen und Fensterstürzen
- Heizkörperbefestigungen im Mauerwerk
- Heizkörpernischen
- Deckenanschlüsse
- Ecken im Haus
- ungedämmte Stahlbetonbauteile
- auskragende Stahlträger
An diesen Bauteilen ist in der Regel ein niedriger Wärmedurchgangswiderstand vorhanden.
Seit 1998 existiert in Deutschland das Beiblatt 2 zur DIN 4108 ("Wärmebrückenkatalog"). In diesem von dem Beuthverlag herausgegebenen Dokument werden beispielhaft fachgerechte Ausführungen von Wärmebrücken ausgeführt. Doch auch schon lange vor dem Erscheinen des Beiblatts 2 der DIN 4108 war die Minimierung des Transmissionswärmeverlustes im Bereich von Wärmebrücken anerkannte Regel der Bautechnik. So wurden z.B. im Bereich von Heizkörpernischen Heraklitdämmplatten eingebaut. Diese Maßnahmen hatten damals das vorrangige Ziel die Hygiene die Schimmelpilzbildung zu vermeiden und nicht Heizkosten zu sparen. Bei der Berechnung der Transmissionswärmeverluste spielt der Wärmebrückenzuschlag (0,05 bzw. 0,10 bzw. individuell berechneter Wert in W/(m²K)) eine wichtige Rolle. Auch heute noch gibt es Ausnahmen, bei denen von der üblichen Ausführung von Wärmebrücken abgewichen werden darf: denkmalgeschützte Gebäude; „Unzumutbarkeit“, etwa bei ausgeprägter Unwirtschaftlichkeit; Gebäude mit ständig geöffneten Türen, Toren oder Fenstern; Gewächshäuser und unterirdische Gebäude zu Verteidigungszwecken. Deshalb muss auch zwischen "zulässigen" und "unzulässigen" Wärmebrücken unterschieden werden.
Siehe auch
Literatur
- F. Frössel: Schimmelpilze in Wohnungen, Baulino Verlag, Waldshut-Tiengen 2006, ISBN 3-938537-18-3
- Heindl, Krec, Panzhauser, Sigmund: Wärmebrücken. Grundlagen, Einfache Formeln, Wärmeverluste, Kondensation, 100 durchgerechnete Baudetails, Springer, Wien 1987, ISBN 3-211-82024-8
Weblinks
- Wärmebrücken bei Energiesparhaus.at
- Die Gebäudehülle als Wärmebrücke
- Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes