Benutzer:Aishapats/RuG

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Recht und Glauben ist ein neuzeitlicher unbestimmter Rechtsbegriff der Rechtswissenschaft, der an die Tradition von Treu und Glauben anknüpft ohne sie fortzusetzen zu beabsichtigen, vgl. etwa BGH VIII ZR 213/12.

Er wurde entwickelt etwa in Fällen der Nutzung von Mietobjekten wenn die Tätigkeit keine Außenwirkung hat. Übt man zu Hause einen Beruf aus, der niemanden stört und die Wohnung nicht mehr abnutzt als ein normaler Wohnungsgebrauch, muss der Vermieter die Tätigkeit „nach Recht und Glauben“ erlauben. [1]

Einzelnachweise

K:Schuldrecht (Deutschland) K:Wirtschaftsethik K:Vertragsgestaltung