Benutzer:Albinfo/Vorlage:Kulturgüter Schweiz Weblinks/Doku

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Diese Vorlage dient der Erstellung von Weblinks auf das Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung – A-Objekte. Es soll damit vermieden werden, dass die regelmässig ändernden Links und Titel in Hunderten von Artikeln regelmässig (jährlich) von Hand aktualisiert werden müssen.

Die Vorlage ersetzt die alten Vorlagen Vorlage:Kulturgüter Schweiz Weblinks A und Vorlage:Kulturgüter Schweiz Weblinks B.

In der Regel reicht die Eingabe eines Parameters (1) mit dem jeweiligen Kantonskürzel (siehe Standardbeispiel):
AG AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Bei A-Objekten können noch Zusatzinformationen eingeblendet werden, die in der Web-GIS-Anwendung KGS-Inventar enthalten sind. Hierfür muss einerseits die KGS-Nummer des Objekts eingetragen werden (Nr und andererseits die Darstellungsoption angegeben werden: (2) mit 1 für Anzeige des Links im gleichen Bullet, 2 für Anzeige des Links in einem zweiten Bullet, N für Anzeige nur von diesem Link und E für Einzelnachweise (nicht empfohlen). Nicht bei B-Objekten verwenden (erzeugt Fehler)!

Mittels der Parameter Seiten, Abruf und Kommentar können Werte eingegeben werden, die von den zentral hinterlegten Angaben abweichen. Das macht vor allem Sinn, wenn die Vorlage nicht im Abschnitt Weblinks eingebaut wird. Das macht vor allem Sinn, wenn die Vorlage nicht im Abschnitt Weblinks eingebaut wird.

Wichtig: Wer die Vorlage einsetzt, muss bedenken, dass Links und Linktext regelmässig aktualisiert werden. Das ist bei Einzelnachweisen etc. nicht unbedingt erwünscht. In diesen Fällen ist auf den Einsatz der Vorlage zu verzichten.

Aktualisierung der Daten

Im Quellcode der Vorlage sind die Angaben zu den Kulturgüterlisten pro Kanton [1] abgespeichert:

  • URL des PDF pro Kanton (kein Default-Wert)
  • Title des PDF pro Kanton (Default-Wert nicht verändern!)
  • Datum (Default-Wert oder einzel pro Kanton; ausgeschrieben als Text, nicht in Datumsformat JJJJ-MM-TT)
  • Abruf-Datum (Default-Wert oder einzel pro Kanton; wird überschrieben, wenn Parameter Abruf verwendet wird; ausgeschrieben als Text, nicht in Datumsformat JJJJ-MM-TT)
  • Format-Angabe pro Kanton (kein Default-Wert)
  • Umfang des PDF (Seitenzahl) pro Kanton (kein Default-Wert; wird nicht angezeigt, wenn Parameter Seiten verwendet wird)
  • Kommentar zum PDF (kein Default-Wert; wird überschrieben, wenn Parameter Kommentar verwendet wird)

Diese Werte können jederzeit aktualisiert werden. Die Anzahl Werte soll (darf!) aber nur bei den Angaben zum Datum und zum Abruf-Datum zugunsten des Default-Werts reduziert werden. Vom Erfassen zusätzlicher Varianten für einzelne Kantonsteile (im Sinne von FR2) wir abgeraten – wenn, müsste der Wert mindestens für URL, Titel, Format, Umfang und Kommentar ergänzt werden.


Kopiervorlage

{{
{{Kulturgüter Schweiz Weblinks|1=BL}}
{{Kulturgüter Schweiz Weblinks|1=BL|2=2|Seiten=1|Nr=12068|Abruf=2018-01-21|Kommentar=anderer Kommentar|Kommentar2=Zusatzkommentar}}
}}

Parameter

Weblink auf das Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung (neue Liste 2021 mit A- und B-Objekten)

Vorlagenparameter

Kanton1
Kanton (zweistellige Abkürzung)
Beispiel
AG
Darstellung2
Darstellung als einer oder zwei Einträge (nur A-Objekte!; Default ist 1)
Beispiel
1, 2 oder E
SeitenSeiten
Seiten-Nr. in der Quelle (ersetzt Umfang des PDF)
Beispiel
4
NummerNr
KGS-Nr. des Objets (nur A-Objekte; erzeugt Link auf Zusatzinformationen)
Beispiel
12068
AbrufdatumAbruf
Zeit, zu der die Informationen gelesen wurden (Format: JJJJ-MM-TT). Überschreibt den zentral vermerkten Wert.
Beispiel
2024-06-25
KommentarKommentar
Kommentar. Überschreibt den zentral vermerkten Wert.
Beispiel
Beliebiger Text
Kommentar2Kommentar2
Kommentar als Ergänzung zum zentral vermerkten Wert.
Beispiel
Beliebiger Text

Beispiele

Einfache Minimalvariante (Standard)
* {{Kulturgüter Schweiz Weblinks|1=BL}}


Maximalvariante
{{Kulturgüter Schweiz Weblinks|1=BL|2=2|Seiten=1|Nr=12068|Abruf=2018-01-21|Kommentar=anderer Kommentar|Kommentar2=Zusatzkommentar}}