Benutzer:Alecconnell/Sichtflug
Nachdem diese Baustelle überflüssig sollte hier SLA gestellt werden bevor es irgendwelche Versionkonfusionen gibt. --Itu 19:04, 22. Apr. 2010 (CEST)
Unter Sichtflug versteht man in der Luftfahrt einen Flug, der dem Pilot aufgrund von visuellen Anhaltspunkten möglich sein muß. Im Gegensatz dazu steht der Instrumentenflug.
Rechtlich definiert sind Flüge nach Sicht durch die Visual Flight Rules (VFR- oder Sichtflugregeln). Danach muss die Flugsicht bestimmte Minima erfüllen, das Luftfahrzeug muss bestimmte Abstände zu Wolken einhalten, gewisse Höhen dürfen nicht überflogen werden, es gelten weiterhin Regeln zur Höchstgeschwindigkeit, zur Hörbereitschaft des Flugfunks, zur Transponderschaltung, Boden- und Erdsicht, sowie in den Kontrollzonen von Flughäfen zur Hauptwolkenuntergrenze. Je nach durchflogenem Luftraum können diese Regeln variieren. In Deutschland finden sich die Sichtflugregeln in der Luftverkehrsordnung (LuftVO).
Grundsatz des Sichtflugs ist das Prinzip see and avoid (sehen und vermeiden).[1] Jeder VFR-Pilot ist allein für seine Sicherheit (und die seiner Passagiere) verantwortlich und dafür zuständig, den Luftraum zu überwachen.
VFR-Flüge werden vor allem in der Allgemeinen Luftfahrt, in Kleinflugzeugen und Luftsportgeräten durchgeführt.
Sichtflug im Vergleich zum Instrumentenflug
Flugbetrieb und Flugverkehr werden weltweit nach zwei grundsätzlich unterschiedlichen Betriebsarten durchgeführt: Sichtflug und Instrumentenflug.
Sichtflug im Detail
Meteorologische Voraussetzungen
Grundvoraussetzungen zur Durchführung von Sichtflug sind Sichtflugbedingungen (VMC - Visual Meteorological Conditions). Dazu zählt eine Mindes-Flugsicht (der Pilot muß aufgrund des Wetters eine bis zu 8km weite Sicht haben) und im unkontrollierten Luftraum die dauernde Erdsicht (der Pilot muß jederzeit die Erde, bzw. das Wasser sehen können).
Sichtflugregeln
- Beim Sichtflug kontrolliert der Pilot die Lage seines Flugzeugs im Raum visuell und beurteilt ebenso auch seine Lage relativ zu anderen Luftfahrzeugen. Für die Fluglage im Raum benutzt er Anhaltspunkte außerhalb des Flugzeugs, in der Regel durch den Blick auf den Horizont. Grundvoraussetzung zum Sichtflug ist folglich, dass das Wetter bestimmte Mindestsichtweiten zulässt und der Pilot keine Wolken durchfliegt, so dass die erforderlichen Anhaltspunkte außerhalb des Flugzeugs zu erkennen sind. Weiterhin muss er zur Kollisionsvermeidung gewisse horizontale und vertikale Mindestabstände zu Wolken einhalten. Wo diese Voraussetzungen, die visual meteorological conditions (VMC), nicht eingehalten werden können, darf kein Sichtflug stattfinden. Die Grundsätze des Ablaufs von Sichtflügen sind in den so genannten Sichtflugregeln, den visual flight rules (VFR), festgelegt. Typischerweise findet der Flug nach Sichtflugregeln statt, ohne dass ein Fluglotse eine Staffelung von anderem Flugverkehr vornimmt – es gilt das Prinzip „Sehen und gesehen werden“. Entsprechend legen die Sichtflugregeln auch Ausweichvorschriften fest, ähnlich den Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr. In bestimmten Lufträumen wird jedoch auch VFR-Verkehr durch die Flugsicherung kontrolliert (kontrollierter Sichtflug) und von IFR-Flügen gestaffelt.
- Beim Instrumentenflug dagegen kann die Kontrolle der Fluglage auch ausschließlich über die Fluginstrumente ohne jeden Bezug nach außen durchgeführt werden. Dies erfordert sowohl eine Zusatzausbildung des Piloten (Instrumentenflugberechtigung, instrument rating) als auch eine entsprechende Ausstattung des Flugzeugs. Zentrales Instrument ist hierbei der Künstliche Horizont. Die Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) legen die Abläufe dabei genau fest. Flüge nach IFR finden in der Regel unter der Kontrolle von Fluglotsen statt (kontrollierter Flug). Diese staffeln den Abstand von anderen Instrumentenflügen, nicht jedoch von Sichtflügen, auf die ein nach IFR fliegender Pilot in den meisten Lufträumen jederzeit treffen kann, wenn er in VMC fliegt. Ausnahmen sind Lufträume, die ausschließlich für IFR-Verkehr reserviert sind, oder in denen auch VFR-Verkehr zwangsweise durch die Flugsicherung gesteuert wird.
Sicherheit
Unter Sichtflugbedingungen (VMC) gilt für alle beteiligten Luftfahrzeuge – unabhängig davon, ob sie selbst nach VFR oder IFR fliegen – das Grundprinzip „Sehen und gesehen werden“. Folglich ist die Beobachtung des Luftraums vor sich eine der wichtigsten Aufgaben jedes Piloten. Zwar staffeln Fluglotsen den IFR-Verkehr untereinander, jedoch in den meisten Lufträumen nicht IFR- von VFR-Verkehr, zumal der VFR-Verkehr dem Lotsen in aller Regel überhaupt nicht bekannt und auch nicht meldepflichtig ist.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen für alle Flugzeuge sind definierte Ausweichregeln und die sogenannten Halbkreisflughöhen. Diese festgelegten Flughöhen (Flugflächen) gelten in Deutschland oberhalb 1500 m (5000 ft) MSL und sind so eingerichtet, dass einander im Reiseflug entgegenkommende Luftfahrzeuge im Idealfall einen Höhenabstand von mindestens 150 m (500 ft) zueinander haben.
Bei Dunkelheit und Nacht sind VFR-Flüge in Deutschland (außer von Einsatzkräften) nur von/nach eigens dafür zugelassenen Flugplätzen gestattet.
Weblinks
- Sichtflug - Wetterbedingungen (VMC Visual Meteorological Conditions) am Beispiel Österreichs (Grafik)
- Deutsche Flugsicherung GmbH zu Luftrauminfo und Struktur
- Luftverkehrsordnung LuftVO