Benutzer:Alkibiades/Temp

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Rechtliche Aspekte

Das Grundgesetz enthält zwar abgeschlossenen Katalog der Staatsaufgaben und trifft keine expliziten Aussagen darüber, inwiefern Aufgaben der Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand wahrgenommen werden müssen. Teilweise wird jedoch in der Staatsrechtswissenschaft die These vertreten, dass aus dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass elementare Bereiche der Daseinsvorsorge von der öffentlichen Hand kontrolliert werden müssen und dadurch vor Privatisierung geschützt sind. Andere Staatsrechtler betonen demgegenüber die wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes und ziehen daraus den Schluss, dass das Grundgesetz der Privatisierung kaum Grenzen setzt. Übereinstimmung besteht hingegen darin, dass eine echte Grenze für Privatisierungen in Deutschland in dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz zu sehen ist, der vorsieht, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel den Beamten zu übertragen ist. Dies verhindert z.B., dass die polizeilichen Aufgaben im engeren Sinn privatisiert werden. [1]

Impulse für die Privatisierung werden hingegen durch die zunehmende Europäisierung des Wirtschaftsrechts gesetzt. Das europäische Wirtschaftsrecht und insbesondere das Vergaberecht schränken dabei den Spielraum staatlicher Wirtschaftstätigkeit zunehmend ein, da Anbieter aus der EU bei gewerblicher Tätigkeit nicht diskriminiert werden dürfen.

Die Bundeshaushaltsordnung (§ 7) fordert sogar, staatliche Leistungen dahingehend zu überprüfen, ob sie nicht privat wahrgenommen werden können.

Quellen

  1. Vgl. zu diesem Problemkomplex etwa: Hans Herbert von Arnim: Rechtsfragen der Privatisierung, Wiesbaden 1985; Wolfgang Däubler: Privatisierung als Rechtsproblem, Neuwied 1980; Wolfgang Weiß: Privatisierung und Staatsaufgaben, Tübingen 2002; Friedrich Schoch: Privatisierung von Staatsaufgaben, in: DVBl. 1994, 962 ff.; Udo Di Fabio: Privatisierung und Staatsvorbehalt, in: JZ 1999, 585 ff.; Siegfried Broß: Privatisierung öffentlicher Aufgaben – Gefahren für die Steuerungsfähigkeit von Staaten und für das Gemeinwohl?, Vortrag, gehalten am 22.01.2007 in Stuttgart.