Benutzer:AndreasPaul/htw-berlin/Etherpad
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>>> (Auszug aus Wikipedia, Chris Kaese, Dia (Fotografie) vom 18.11.12, cc-by-sa)
Rückgang durch die Digitalfotografie und heutige Situation:
Alle Hersteller von chemischen Fotomaterialien litten seit der Jahrtausendwende mehr oder weniger stark durch den Nachfragerückgang zugunsten der digitalen Fotografie. Von den ehemals drei großen Diafilmherstellern Kodak, Agfa und Fuji konnte nur die japanische Fuji ihr Geschäftsmodell erfolgreich umstrukturieren.
Agfa-Gevaert trennte sich bereits im November 2004 von der Film- und Fotopapiersparte; die daraufhin neu entstandene AgfaPhoto, in die die Produktion der Fotomaterialien ausgelagert wurde, musste bereits im Mai 2005 Insolvenz anmelden. Die von der Insolvenz nicht betroffene AgfaPhoto Holding GmbH ist heute als Lizenzgeber von Handelsmarken tätig, nicht als Hersteller. Damit gibt es aus eigener Herstellung bereits seit 2005 keine Agfachrome-Diafilme mehr. Kodak musste den berühmten Kodachrome-Diafilm wegen sinkender Nachfrage und des hohen Kostenaufwandes im Juni 2009 einstellen. Im Januar 2012 stellte Kodak einen Insolvenzantrag, gefolgt von der Einstellung der Produktion aller restlichen Kodak-Diafilme (Ektachrome) im März 2012. Damit ist heute nur noch die Fujifilm Corporation als Hersteller von Farbdiafilmen tätig. Im Juli 2012 erfolgte eine Konsolidierung des Fuji-Diafilmsortiments, welches aber immer noch (Stand November 2012) eine gute Auswahl für Profi- und Amateur-Diafotografie bietet (Fujichrome, Velvia und Fujichrome Provia).
Ein Schwarzweiß-Diafilm des tschechischen Herstellers Foma ist unter dem Namen Fomapan erhältlich.
>>> (Wikiversity, Grundprinzipien der Anonymität im Internet, Headbreak, vom 18.11.12, cc-by-sa)
Es gibt ein paar Grundprinzipen, auf denen jegliche Anonymität im Internet beruht.
- Verschlüsselte Kommunikation
- Verantwortung abgeben
- Aus dem Ausland senden
- In der Masse untergehen
- Auf Freundschaften setzen
- Festplatte verschlüsseln
- Unsignierte Datenpakete
- 1.) Verschlüsselte Kommunikation
Verschlüsselung verhindert, dass die Kommunikation durch Internetüberwachung abgehört werden kann. Allerdings verhindert sie nicht, dass der Kommunikationspartner einen verpetzt.
- 2.) Verantwortung abgeben
Eine einfache Möglichkeit ist zu sagen: „Ich war das nicht, ich habe nämlich nur im Auftrag von jemand anderen diese Daten weitergeleitet, den ich aber nicht kenne.“ Ein Server, der diese Weiterleitung übernimmt, nennt sich „Proxy“. Dieses Prinzip hat vor allem psychologische Gründe. Jemand, der Daten nur „weiterleitet“, kann natürlich genauso haftbar gemacht werden wie jemand, der die Daten von seiner privaten Festplatte aus sendet. Allerdings folgt auch die Polizei diesem Gewohnheitsrecht und so stehen auch in Deutschland etliche Tor-Exit-Knoten, die einfach nur Daten weiterleiten ohne dafür haften zu müssen. Allerdings könnte der Server von der Person, die weiterleitet, von der Polizei beschlagnahmt und untersucht werden, die unbedingt den tatsächlichen Sender der Daten finden möchte. Um das zu verhindern wird eine Kette von Servern ausgebaut. Diese Variante ist langsam, aber recht sicher, da nun eine fehlende Zwischenstation die Rekonstruktion unmöglich macht. Diese fehlende Zwischenstation befindet sich in einem Land, in dem keine Auskunft gegeben wird. Zudem sind durch die vielen Stationen viele Betreiber zu befragen. Wenn der Proxybetreiber sich auf eine solche ausländische Quelle bezieht, kann er die Verantwortung in den meisten Ländern, wie auch Deutschland, komplett auf diesen übertragen und sagen: „Das war nicht ich, ich leite nur Daten aus dem Ausland weiter.“ Dieses Prinzip nutzt das Zwiebelrouting aus, aber auch jemand der ein ungeschütztes Funknetz verwendet. Auch Internetcafés lassen sich so ausnutzen. Dieses Anonymitätsprinzip lässt sich natürlich auch für legale Zwecke benutzen. So könnte ein legaler Proxy Surfen ermöglichen, bei dem man gegenüber den Webseitenbetreibern anonym bleibt, aber auf richterliche Anordnung hin auch eine Identitätszuordnung ermöglichen.
- 3.) Aus dem Ausland senden
Sogenannte Offshore-Hoster haben ihren Firmensitz und ihre Server in Ländern wie Belize, Malaysia und Panama und ermöglichen anonymes Hosting. Dort lassen sich auch problemlos anonyme Proxies betreiben. Internetprovider leiten diese Daten dann in das jeweilige Land. Sie sehen sich für diese ausländischen Daten nicht verantwortlich, da sie sie ja jediglich weiterleiten, um einen Zugang zum globalen Internet zu gewähren. Gesetzlich geregelt ist diese Verantwortungslosigkeit ebenfalls nicht, sondern stützt sich auf Gewohnheitsrecht.
- 4.) In der Masse untergehen
Theoretisch lassen sich bei den üblichen illegalen Filesharing-Diensten ganz einfach IP-Adressen von vielen Teilnehmern einsammeln. Da es jedoch so viele sind, wird in der Regel nur gegen einen Teil von Ihnen gerichtlich vorgegangen. Aufgrund dieses Phänomens wurden auch die unbürokratischen Three-Strikes-Sperren gefordert, welche eine schnelle Bestrafung durch Internetabschaltung ermöglichen sollen.
- 5.) Auf Freundschaften setzen
Friend-to-friend-Netzwerken beruhen darauf, dass man ausschließlich mit Freunden verschlüsselt kommuniziert, die einen nicht verpetzen. Diese lassen sich nur verhindern, indem die Computer der Freunde im Rahmen einer Online-Durchsuchung infiziert werden, um das Petzen heimlich zu ermöglichen. Allerdings sind für diese Netzwerke starke Freundschaften nötig, die selten auftreten. Außerdem können diese Netzwerke einen bestimmte Größe nicht überschreiten, da ein einziger falscher Freund die anderen verpetzen könnte. Deshalb können sie eigentlich problemlos toleriert werden, aber auch nützlich sein, um z.B. einen Diktator zu stürzen, um die Demokratie wiederherzustellen. Alle anonymen Filesharing-Dienste beruhen auf einem scheinbaren Friend-to-Friend-Prinzip. Meistens sind die Verbindungen aber nicht zwischen tatsächlichen Freunden, sondern nur zufälligen Personen. Außerdem sind sie meist viel zu groß für echte Sicherheit. Diese Kontakte könnten sich eigentlich problemlos verpetzen, die meisten machen es aber nicht, weil es für sie keine Anreize gibt oder sie glauben, dass das nicht möglich sei, da ihre Kontakte ja nur Proxies, also Weiterleiter, seien, die man ihrer Vorstellung nach nicht haftbar machen kann.
- 6.) Festplatte verschlüsseln
Da auch immer noch eine Hausdurchsuchung zu befürchten ist, sollte die Festplatte verschlüsselt werden. Eine solche Verschlüsselung würde sich nur verhindern lassen, wenn alle Computer auf Verschlüsselungen mittels Online-Überwachung untersucht werden würden. Würde sich dann eine verdächtige Datei mit unübersetzbaren Zeichenfolgen finden oder ein Verschlüsselungsprogramm entdeckt werden, könnte die betroffene Person verantwortlich gemacht werden. Dies würde allerdings eine totale Überwachung erfordern, die den Staat mit so viel Macht ausstatten würde, sodass es eine große Gefahr geben würde, dass sich durch Missbrauch dieser Technik eine Diktatur bildet. Eine weitere Alternative wäre die Passwörter durch Folter zu erfahren, welche sehr viel Leid und Schmerzen bereitet aber auch die Gefahr einer Diktatur bietet. Technisch noch nicht möglich ist die Gedankenüberwachung, welche zwar schmerzlos, aber sehr gefährlich sein kann. FDP-Politiker Burkhard Hirsch bezeichnete die eigene Festplatte daher auch als „privates Gehirn“. Eine Festplattenuntersuchung wäre folglich nur notwendig, wenn man private Gedankengänge unterbinden möchte oder Internetrecht bei einem ansonsten vollkommen anonymen Internet ermöglichen möchte. Eine Festplattenuntersuchung ohne wirksame Verhinderung von Verschlüsselung durch Online-Durchsuchungen wäre dann sinnvoll, wenn man Leute, die zu dumm zum Verschlüsseln sind, aufgrund ihrer Dummheit bestrafen möchte.
- 7.) Unsignierte Datenpakete
Die meisten Datenpakete werden vollkommen unsigniert versendet. Dies bedeutet, dass sie jeder Internetdienstleister beliebig manipulieren könnte. Diese Tatsache wird allerdings von den meisten Richtern ignoriert, sodass das Gewohnheitsrecht eintritt, dass, wenn ein Richter auf einem Vorzeige-Computer eine illegale Webseite zu Gesicht bekommt oder ihm ein Protokoll eines angeblichen Zugriffs, welches leicht gefälscht werden könnte, von einem angesehenen Unternehmen überreicht wird, er von einer Sendung der Daten ausgeht.
>>> (Auszug aus Wikinews, Kachelmann Reloaded: Wettermann verklagt Ex-Geliebte auf Schadenersatz, itu, 4.11.12, cc-by-sa)
a) Der Vergewaltigungsprozess gegen den Wetterunternehmer Jörg Kachelmann endete im Mai letzten Jahres mit einem Freispruch, der bald danach rechtskräftig wurde. Wer nun glaubte, damit sei der Fall Kachelmann erledigt, der irrte. Nicht nur, dass Kachelmann mit kräftiger Unterstützung seiner während des Mannheimer Verfahrens geehelichten Frau Miriam sein schon länger angekündigtes Buch (kurz vor der Frankfurter Buchmesse) veröffentlichte; der Wettermoderator hat mittlerweile auch eine Zivilklage gegen Claudia D. angestrengt, die ihn im Februar 2010 wegen Vergewaltigung anzeigte.
b) Der Gegenstand dieser Klage ist auffällig bescheiden. Rund 13.000 Euro möchte Kachelmann für Gutachterkosten von seiner möglichen Falschbeschuldigerin erstattet bekommen. Dass dieser Geldbetrag für ihn eine materielle Bedeutung hat, ist auszuschließen: Für Kachelmann kann es hier um nichts anderes gehen als eine mögliche Neubewertung seines Falles, denn mit der Urteilsbegründung der Mannheimer Richter haftet dem Wettermann der bedeutende Makel eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen an. Damit ist seine Reputation als öffentliche Person so unvermeidbar beschädigt wie als Privatmensch. Umgekehrt sieht es etwas anders aus: Einer Erklärung von Claudia D.s Anwalt zufolge sieht sich diese auch materiell erheblich bedroht, was besonders nachvollziehbar ist, weil vielfach über noch weitergehende Schadenersatzforderungen von Seiten Kachelmanns, wie etwa Verdienstausfall, spekuliert wird. Aber auch für sie ist es natürlich genauso ein Kampf um ihr Ansehen wie für ihren Ex-Geliebten.
c) Der erste Verhandlungstag, vorgestern am Landgericht Frankfurt verlief unspektakulär, aber nach einem vertrauten Schema: Kachelmann mit seinem Verteidiger Schwenn plus eine neue Frankfurter Anwältin schon im Gerichtsaal, dann Einzug der Fotografenmeute zur intensiven Ablichtung. Beim Zivilprozess ist weder die Anwesenheit von Kläger noch Beklagten vorgeschrieben, aber das Gericht hatte für diesen Tag beide vorgeladen. So zog nun auch Claudia D. ein – mit großer Sonnenbrille und einer Perücke (wie Medienvertreter feststellten) –, was sie aber letztlich nicht vor den Kameras schützte. Nach dem Einzug des dreiköpfigen Richterkollegiums erfolgte der Auszug der Kameras. Fast genauso gesetzmäßig folgte dann direkt auf die Eröffnung durch den Vorsitzenden Richter der Auszug der etwa 40 Journalisten und Zuschauer.
Gisela Friedrichsen vom Spiegel bleibt unangefochten die gefragteste Interviewpartnerin, diskutiert aber auch gerne mal mit protestierenden Feministinnen. An der Unschuld Kachelmanns hat sie wenig Zweifel.
d) Der Ausschluss von Öffentlichkeit und Berichterstattung ist ein bereits von Mannheimer Kachelmann-Prozesstagen gewohntes Prozedere. So ärgerlich dies ist, ist es noch nachvollziehbar, denn der erste Verhandlungstag war als sog. Güteverhandlung angelegt: Die Absicht der Richter war es offenbar, so unbefangen wie möglich die Möglichkeit einer gütlichen Einigung der Parteien auszuloten. Wie später am Tage bekanntgemacht wurde, scheiterte diese Option während des publikumsfreien Gesprächs. Nach Lage der Dinge ist also davon auszugehen, dass es nun richtig „zur Sache geht“. Ein Termin für den nächsten Prozesstag steht noch aus. Rechtskundige hatten bereits zuvor darüber spekuliert, wie umfänglich sich das weitere Verfahren gestaltet: Möglich wäre ein kurzer Prozess, in dem sich das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung weitgehend auf die Mannheimer Prozessakten stützt. Genauso gut könnte es aber zu neuen Beweisanträgen und -erhebungen kommen, wofür weitere Prozesstage in Anspruch genommen würden.
e) Die Verhandlung endete mittags damit, dass Kachelmann den Gerichtssaal durch die Hintertür verließ, während die Kameras alle am Haupteingang warteten. Immerhin hatte er diesen bei seiner Ankunft am frühen Morgen gemeinsam mit seinem berühmt-berüchtigten Hamburger Anwalt per pedes durchschritten (leider zu früh für den Wikinews-Fotografen). Im Vorfeld hatten Frauengruppen zur Demonstration gegen Kachelmanns Thesen zum Thema Falschbeschuldigung aufgerufen; ein paar Aktivistinnen hatten sich daraufhin mit Plakaten am Eingang postiert, um gegen kachelnde Schlagwörter wie „Opferabo“ zu protestieren. Ulrich Warncke, ein Frankfurter Vertreter des Weißen Rings gab vor den Kameras sogar ein Statement ab, bei welchem er Kachelmann direkt vorwarf, seinen Freispruch 2. Klasse aufwerten zu wollen, indem er nachträglich versuche, die Geschichte „zu Lasten des Opfers zu klittern“. Ulrich Warncke, Anwalt und Vertreter des Opferhilfevereins Weißer Ring: „Man braucht nur genug Geld, willfährige Gutachter und einen schneidigen Verteidiger, dann kommt man aus allen Verfahren heraus.“
f) Das Interesse der Öffentlichkeit an der Causa Kachelmann scheint mittlerweile merklich nachgelassen zu haben, und auch viele Journalisten sind vom Thema genervt, wie sie erklären. Dazu trägt Kachelmann selbst bei, indem er seine Verteidigungskampagne besonders in seinem Buch „Recht und Gerechtigkeit“ sogar noch über das Maß von jemandem übertreibt, dem man unterstellt, anerkanntermaßen Opfer einer Falschbeschuldigung geworden zu sein. Und seine Verallgemeinerungen stoßen nicht nur bei Feministinnen auf Widerspruch.
Generell scheint Kachelmann in der Öffentlichkeit nicht so glaubwürdig wahrgenommen zu werden, wie er es sich wünscht. Für „Recht und Gerechtigkeit“ entscheidend ist aber nur, ob der Fall Kachelmann durch eine Vergewaltigung ausgelöst wurde – oder durch eine Falschbeschuldigung. Der Zivilprozess könnte hier ein neues Licht auf die Geschehnisse werfen. Zivilgerichte sind prinzipiell unabhängig von Strafgerichten und deren Urteilen. Das Frankfurter Gericht kann also zu ganz anderen Ergebnissen kommen als die Mannheimer Strafkammer. So hat sich beispielsweise im Fall Harry Wörz das Blatt vollständig gewendet, als ein Zivilgericht zugunsten des rechtskräftig Verurteilten Wörz entschied, obwohl die Zivilklage hier sogar von der Gegenpartei ausging.
g) Noch wagt niemand eine Prognose, was der Zivilprozess im undurchsichtigen Fall Kachelmann als Ergebnis haben wird. Fest steht aber: Die Beweislast liegt hier bei Kachelmann. Der Grund für Frankfurt als Gerichtsort liegt übrigens darin, dass Kachelmann am Frankfurter Flughafen festgenommen wurde.