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Einleitungstext für Beamter(Schweiz)

Karrieremodell einer Beamtin oder eines Beamten

Vor 1848 war die Gestaltung einer Laufbahn einer Beamtin oder eines Beamten von Kanton zu Kanton und teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gestaltet. Nach der Gründung des neuen Schweizer Bundesstaates von 1848 gab es die erste Bestrebungen das Beamtentum zu vereinheitlichen, auch in Bezug auf die Karriereplanung. Anders als Deutschland, Frankreich oder Österreich wurden Beamtinnen und Beamten in der Schweiz de jure nicht auf Lebenszeit ernannt, sondern für eine Amtsperiode gewählt, die zuerst drei Jahre dauerte (und später vier Jahre). Das heisst, dass in der Schweiz mit dem Ablauf der Amtsdauer das Arbeitsverhältnis grundsätzlich beendet wurde. Trotz dieser gesetzlichen Regelung wurde die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zwischen der Beamtinnen und Beamten und des Bundes häufig in stiller Wahl für die nächste Amtsperiode gewählt. Durch die stillschweigende Erneuerung eines Dienstverhältnisses am Ende einer Wahlperiode entwickelte sich faktisch eine mit dem deutschen Recht vergleichbare Verbeamtung auf Lebenszeit.[1]

Zwischen 1848 und 1914 gab es unterschiedliche Bestrebungen in den sieben Departementen des Bundes die Laufbahn einer Beamtin oder eines Beamten zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Dieser Prozess der Professionalisierung entwickelte sich in den sieben Departementen unterschiedlich. Beispielsweise führte das Postdepartement unter der Verwaltung der PTT zum ersten Mal bereits ab 1868/69 ein Rekrutierungssystem ein, wo sich eine Person zum Aspiranten bewerben konnte. Wenn die Anwärterinnen und Anwärter die Prüfung erfolgreich abgelegt haben, konnten sie sich für die nächste Amtsperiode bewerben und nach einer gewissen Zeit zum nächsthöheren Amt aufsteigen. In der Diplomatie gab es beispielsweise ab 1888 unter Bundesrat Numa Droz Bestrebungen Richtlinien für eine diplomatische Laufbahn einer Beamtin oder eines Beamten zu erarbeiten:

«a. In der Regel sollte der Eintritt bei einer Gesandtschaft in der Eigenschaft als Attaché stattfinden. Der Attaché müsste seine juristischen Studien absolviert haben und sich verpflichten, mindestens ein Jahr im diplomatischen Dienste zu verbleiben.
b. Vor der Beförderung zum II. Sekretär hätte der Attaché womöglich einige Monate als Volontär beim Departement des Auswärtigen zu dienen.
c. Im Einverständnis mit den Gesandten hätte das Departement des Auswärtigen dafür zu sorgen, dass die Beförderungen vom Attaché zum II. Sekretär, vom II. zum I. Sekretär und dann zum Legationsrat möglichst gleichmässig stattfinden, und dass dabei im Personal der Gesandtschaften einige Mutationen eintreten.»[2]

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde die Personalpolitik des Bundes mehrmals überarbeitet, auch weil der Personalbestand sich seit 1848 gestiegen ist (1914: 2900, 1920: 5000, 1945: 25'700).[3] Reformen und die Professionalisierung der Bundesverwaltung war umso notwendiger. Dies betraf auch die Personalpolitik des Bundes: So wurde nach und nach mehrere Elementen eingeführt, wie beispielsweise Zulassungsreglemente, Prüfungsreglemente, Festlegung der Ausbildungszeit der Praktikanten/Lehrlingen, Einführungskurse, Schlusskurse, Weiterbildungskurse, medizinische Untersuchungen vor dem Eintritt in den Dienst der Bundesverwaltung, Einführung eines Mindestalters und eines Höchstalters. Der Bund nahm somit immer mehr Einfluss auf eine geregelte Laufbahn einer Beamtin oder eines Beamten und erstellte Richtlinien, welche Voraussetzungen eine Beamtin oder ein Beamte zu erfüllen hatte, um in die nächsthöhere Amtsklassifizierung aufsteigen zu können/dürfen. Diese Richtlinien wurden aber unterschiedlich umgesetzt: So kam es auch vor, dass eine Beamtin oder ein Beamter nicht für das nächsthöhere Amt befördert wurde, obwohl die Voraussetzungen erfüllt waren. Grundsätzlich blieb es nach der bestandenen Fachprüfung jedem einzelnen überlassen, wie er sich, allgemein und beruflich, weiterbilden wollte.

  1. Karrieremodell am Beispiel der Beamtinnen und Beamten der PTT: [[1]]

Beispiel eines durchschnittlichen Karrieremodells einer Beamtin oder eines Beamten des 20. Jahrhunderts

  • Nach Besuch der Schulzeit oder nach universitärer Abschluss Eintritt in die Bundesverwaltung zunächst als Praktikantin oder Praktikant mit einem Alter zwischen 16 und 25.
  • Besuch eines Einführungskurses und zwei oder drei Jahre Ausbildungszeit, wobei oft zwei Drittel der Ausbildungszeit in der Zentrale / im Verwaltungsdienst oder im Betriebdienst verbracht wird und ein Drittel davon in einem anderen Sprachgebiet.
  • Nach bestandener Beamtenprüfung und Besuch des Schlusskurses erhält die Anwärterin oder der Anwärter definitiv den Status des Beamten.
  • Die Beamtin oder Beamte verbringt rund zwölf Jahre als Sachbearbeiter (Commis) und (Betriebs-)Sekretär in der Bundesverwaltung.
  • Je nach Departement und Spezialisierung erhält eine Beamtin oder ein Beamter Möglichkeiten (wie zum Beispiel nach dem Besuch eines Weiterbildungskurses) sich für eine führende Kaderstelle im Betriebsdienst oder Verwaltungsdienst zu empfehlen.
  • Für die wenigsten bestand die Möglichkeit in den letzten fünf Jahre vor der ausserordentlichen Pensionierung eine ganze Abteilung eines Departements zu leiten (Generalsekretär, Departementsekretär, Direktor, Abteilungschef, I. Adjunkt usw..)

Einzelnachweise

  1. Daniel Kettiger: «Neuere Entwicklungen im öffentlichen Dienstrecht der Schweiz», in: Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 2001, S. 24–25.
  2. Bundesratsprotokoll vom 13. Juli 1888
  3. Hermann Böschenstein: Die Entwicklung der Bundesverwaltung seit 1848, Separatdruck aus Nr. 18 der Schweizerischen Beamten-Zeitung vom 11. September 1980, S. 13.