Benutzer:Apokalypse/Schadensregulierung

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Eine Schadensregulierung oder Schadensabwicklung beschreibt den gesamten Ablauf nach einem Schaden, bei dem um Schadenersatz gestritten wird. Jeder Schadensfall kann - bei Vorhandensein eines Verantwortlichen - grundätzlich privat reguliert werden. Oft wird das finanzielle Risiko durch eine Assekuranz mit einem Versicherungsvertrag (Police) abgedeckt.

Bei Vorliegen einer Versicherung mit Abdeckung des Risikos Haftpflicht tritt der Versicherer auf Antrag in Ermittlungen ein (Versicherungsfall). Auf Grundlage der Vertragsbedingungen wird ein Geldbetrag bis zur vereinbarten Deckungshöhe an den Geschädigten gezahlt. Der Versicherungsnehmers (VN) enhält eine Leistung auf Grundlage des Vertragswerkes, der Schadensmeldung/-anzeige und der Beweise. Bei der Abwicklung besteht seitens des VN besteht regelmäßig eine Schadensminderung- als auch Mitwirkungspflicht. Sieht der Versicherungen die Klauseln als nicht erfüllt an, so ist diese leistungsfrei, d.h. sie reguliert keinen Schaden. Sehr häufig wird auch eine Frist gesetzt, bis wann ein Schadensfall gemeldet sein muß. Dies umfaßt einerseits die administrative Arbeit (Verwaltung) als auch die spezielle Sachfragenerörterung wie z.B. aus den Bereichen Medizin, Technik oder Chemie. Hier treten Sachverständige (extern und intern) auf den Plan. Diese erstellen Gutachten auf Kosten des Versicherers.

Ist sowohl der Verursacher (Schädiger) als auch der Geschädigte bei einer Versicherung Kunde, so wird untereinander verhandelt. Die Parteien werden also jeweils vertreten, die VN streiten nicht untereinander.

Rechtlich geht es bei der Schadensregulierung um Forderungsdruchsetzungen nach dem Privatrecht, das Schuldrecht. Diese können sowohl außergerichtlich (z.B. mittels Mediatoren) oder auf dem Gerichtsweg (Zivilgerichte, in Deutschland die Amtsgerichte) verhandelt werden. Je höher der Betrag, umso länger dauert der Streit und umso mehr Gegengutachten werden von der pflichtigen Versicherung vorgelegt. Das Ziel mancher Versicherer ist hierbei, nicht für eine Regulierung herangezogen zu werden.

Siehe auch

Kategorie:Schadensrecht Kategorie:Versicherungswesen