Benutzer:Arimja/Entwürfe

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Die Bundespflegekammer (BPfK), voller Name: Bundespflegekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Pflegekammern) ist zukünftig die Spitzenorganisation der pflegerischen Selbstverwaltung. Der Startschuss ihrer Gründung fiel während des Deutschen Pflegetages im März 2016. Dort übergab die Nationale Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland die Zuständigkeit an den Deutschen Pflegerat.[1][2]

Organisation

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landespflegekammern wird keine Kammer oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern voraussichtlich ein nicht eingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit sein. Dieser koordiniert die Tätigkeit seiner Mitglieder und vertritt die berufspolitischen Interessen der verkammerten Pflegefachkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und engagiert sich in Europa und der Welt.

Die Hauptversammlung der Bundespflegekammer besteht aus weisungsunabhängigen Delegierten der Landespflegekammern und kann Beschlüsse fassen. Vorstandsmitglieder sind die Landespflegekammervorsitzenden bzw. -präsidenten gemäß ihres Amtes. Sie kontrollieren damit das zentrale Leitungsorgan der Bundespflegekammer. Zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben kann sich die Bundespflegekammer eines eigenen Verwaltungsapparates bedienen; sie kann gemeinsame Einrichtungen mit anderen pflegerischen Organisationen bei sich ansiedeln und sich gesonderter Gremien bedienen. Finanziert wird sie durch die Landespflegekammern.[3]

Aufgaben

Die Bundespflegekammer wird vielfältige Aufgaben übernehmen, da sie aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mitbeteiligt sein wird und Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik übernehmen wird. Zu den Aufgaben zählen zum Beispiel die Sicherung einer guten pflegerischen Versorgung der Bevölkerung durch einen ständigen Erfahrungsaustausch zwischen den Landespflegekammern. Das Zusammengehörigkeitsgefühl der in Deutschland tätigen Pflegefachkräfte wird gestärkt und außerdem kann eine Bundespflegekammer diese bei wichtigen Vorgängen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des sozialen Lebens beraten und unterrichten. Darüber hinaus wird eine Bundespflegekammer auf eine möglichst einheitliche Regelung der pflegerischen Berufspflichten und Grundsätze für die pflegerische Tätigkeit auf allen Gebieten hinwirken und den Kontakt zur Bundesregierung, zum Bundesrat sowie zu den politischen Parteien pflegen. Auch gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, der Institutionen des Gesundheitswesens, der Bundesbehörden, den Vertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf Bundesebene sowie gegenüber den internationalen und europäischen Organisationen und Institutionen wird sie die Belange der Pflegenden vertreten. Nicht zuletzt fördert sie die pflegerische Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Qualitätssicherung der pflegerischen Berufsausübung, die Pflegeforschung und die Pflegewissenschaft.[4]

Einzelnachweise

  1. Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbH: Pressemitteilung: Startschuss zur Gründung der Bundespflegekammer gefallen. 14. März 2016. Abgerufen am 25. März 2016.
  2. Nationale Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland: Pressemitteilung. Abgerufen am 26.03.2016.
  3. Analog der Bundesärztekammer; siehe hierzu: Berger, Die Bundesärztekammer, 2005, S.232.
  4. Hanika, H. (2015). Ihre erfolgreichen Pflegekammern in Deutschland und Europa. Garanten der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und legitime Selbstverwaltung der professionell Pflegenden. Stuttgart: Steinbeis-Verlag. S. 156-157.