Benutzer:Artemis100
Staatsanwalt
Einleitung: Ein Staatsanwalt ist ein Beamter bei der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde entstammt aus dem französischen Recht.
Tätigkeiten:
Der Staatsanwalt ist zuständig für das Ermittlungsverfahren und entscheidet, ob
der Beschuldigte wegen einer Straftat vor Gericht angeklagt wird.
Im Ermittlungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft alle be- und entlastenden
Umstände, die einen Beschuldigten betreffen.
Er kann je nach Schwere der Straftat Zeugen vernehmen und am Tatort recherchieren.
Außerdem kann er vorläufige Festnahmen anordnen und durchführen.
Am Ende des Ermittlungsverfahren entscheidet er, ob das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt oder eine Anklage bei einem Strafgericht er- hoben wird. Kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht, nimmt er als Vertreter der Anklage- behörde teil.
Fähigkeiten und Interessen: - Gutes allgemeines Leistungsvermögen - Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen - Gutes Textverständnis - Gute logische Denkfähigkeit - Neigung zu juristischem Denken - Interesse an Rechtskunde - Neigung zu Auseinandersetzung mit Problemen und Menschen
Voraussetzungen:
Der Beruf des Staatsanwaltes erfordert folgende Voraussetzungen:
- Abitur
- ca. 10 Semester Jura-Studium an einer Uni
- danach 1. Staatsexamen mit anschließendem Vorbereitungsdienst.
Der Abschluß erfolgt mit der zweiten juristischen Staatsprüfung.
Berufsaussichten: Die Berufsaussichten des Staatsanwaltes sind momentan nicht sehr gut. Aufgrund der leeren Kassen im öffentlichen Dienst schlagen nur 4% eines Juristenjahrgangs die Laufbahn eines Staatsanwaltes ein.
Weiterbildung:
Eine fortlaufende Weiterbildung ist für die Staatsanwälte unerläßlich, da ständig
neue Gesetzesänderungen erfolgen.
Verdienst:
Da der Staatsanwalt ein Beamter ist, wird er nach dem Bundesbesondungsgesetz
bezahlt. Die Besoldung liegt je nach Familienstand zwischen 4ooo und 6ooo Euro.
Arbeitszeit:
Während des Bereitschaftsdienstes müssen die Staatsanwälte in dringenden Fällen rund
um Uhr zur Verfügung stehen.
Amtskleidung:
Der Staatsanwalt trägt eine Amtskleidung, die auch Robe genannt wird.
Sie ist aus schwarzem Talarstoff und hat am Kragenbesatz einen rot eingefassten schwarzen
Samtstreifen.
Die Kopfbedeckung nennt man Barett.
Die Justizia – die römische Göttin der Gerechtigkeit – ist das Wahrzeichen für die Justiz.
Quelle: www.wikipedia.de
www.infobub.arbeitsagentur.de www.googel.de
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