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Frachtbeförderungsinformationen (eFTI – Electronical Freight Transportinformation)
Am 15. Juni 2018 wurde durch den Europäischen Rat der Vorschlag, für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des europäischen Rates über elektronische Frachtbeförderungsinformation (eFTI – Electronical Freight Transportinformation), Dokument: 9060/1/18 REV 1) ADD 1 – Add 4, eingebracht.
Der Verordnungsentwurf hat zum Ziel, den digitalen Austausch von Frachtbeförderungsinformationen zu vereinfachen ohne tiefgreifende Änderungen an bestehenden Rechtsgrundlagen vorzunehmen. Die Verordnung soll ausschließlich für Transporte innerhalb der EU gelten. Anlass für den Verordnungsentwurf waren Forderungen aus der Wirtschaft, gerichtet an den Gesetzgeber und Behörden, neben Dokumenten im Papierformat auch Frachtbeförderungsinformationen in digitaler Form rechtsgültig zu akzeptieren.
Unternehmen aus dem Logistikumfeld sowie der produzierenden Industrie fordern immer dringender die regulatorische Unterstützung für den Einsatz digitaler Technologien in der Supply Chain.
Aktuell ist es für den Güterverkehr überwiegend verpflichtend Frachtdokumente im Papierformat mitzuführen, obwohl es technologisch bereits möglich wäre die Informationen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Dieses soll sich künftig mit der neuen Verordnung ändern. Konkret bedeutet dies, dass Behörden künftig elektronische Frachtbeförderungsinformationen anerkennen. Unternehmen können jedoch zwischen der elektronischen und analogen Variante wählen. [1]
Einzelnachweise
Kategorie:Europapolitik Kategorie:Logistik Kategorie:Europäische Kommission Kategorie:Europäischer Rat
- ↑ EUR-Lex - 52018PC0279 - EN - EUR-Lex. Abgerufen am 4. Januar 2019.