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Immobiliengutachten

Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, berechnet ein Sachverständiger den sogenannten Verkehrswert. Der Verkehrswert wird auch als Marktwert bezeichnet. Für die Erstellung eines Immobiliengutachtens sind drei verschiedene gesetzlich normierte Verfahren gebräuchlich: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren.

Die Verkehrswertermittlung ist einheitlich vom Gesetzgeber im Baugesetzbuch geregelt (§ 194, BauGB).

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

- Der Preis zu einem bestimmten Zeipunkt, der sich durch Angebot und Nachfrage bildet.

- Der Preis, auf den sich die Ermittlung bezieht, richtet sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften.

- Der Preis richtet sich nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung.

- Nicht berücksichtigt werden ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.