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BellandVision
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Rechtsform | GmbH |
Gründung | 1999 |
Sitz | Pegnitz |
Leitung | Thomas Mehl (Geschäftsführer), Nicole Kösegi (Geschäftsführerin) |
Mitarbeiterzahl | ca. 60 (2011) |
Branche | Entsorgung, Recycling |
Website | http://www.bellandvision.de |
Beschreibung
Die BellandVision GmbH betreibt seit 2007 als einer von insgesamt neun Anbietern ein bundesweit zugelassenes duales System nach § 6 Abs.3 der Verpackungsverordnung zur Sammlung und anschließenden Verwertung von Verpackungsabfällen. BellandVision ist nach dem ursprünglichen Monopolisten DSD das zweitgrößte duale System in Deutschland und nimmt damit eine führende Marktstellung ein.[1]
In Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Kommunen) und den Entsorgungsbetrieben stellen die dualen Systeme sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften für Verpackungsentsorgung und -recycling im Sinne der Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung und -verwertung erfüllt werden. Zudem sichert Recycling durch die Bereitstellung von Sekundärrohstoffen die zukünftige Rohstoffversorgung der Industrie.[2]
Konzernstruktur
Als 100%ige Tochter der SITA Deutschland GmbH, dem viertgrößten privaten Entsorgungsunternehmen in Deutschland[3], gehört BellandVision zum französischen Umweltdienstleistungskonzern Suez Environnement, an dem GDF SUEZ die Mehrheit hält.[4]
Historie
In den frühen Jahren der VerpackV führte die DSD-Monopolstellung zu einem faktischen Zeichennutzungszwang des Markenzeichens "Der Grüne Punkt", der alle Verkaufsverpackungen unterlagen. Durch Abschluss eines Zeichennutzungsvertrages mit dem DSD wurde ein Hersteller oder Vertreiber berechtigt, seine Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ zu markieren. Als Gegenleistung für die Nutzung des Symbols „Grüner Punkt“ hatten die angeschlossenen Unternehmen ein Zeichennutzungsentgelt zu zahlen, über welches sich das DSD finanzierte.
Erst 1998 wurde mit der Neuverkündung der VerpackV in Anhang I Nr. 4 eine Kennzeichnungspflicht „klarstellend“ eingeführt. In der Begründung hieß es: „Im Interesse der Hersteller und Vertreiber liegt es, die Beteiligung an einem System durch eine Kennzeichnung sichtbar zu machen. Daher wird klargestellt, dass entsprechende Kennzeichnungen zulässig sind.“[5]
In einer Entscheidung der Europäischen Kommission vom 2. April 2001 wurde diese Ausgestaltung des Lizenzsystems des DSD für den „Grünen Punkt“ allerdings beanstandet und – gemessen an Art. 82 des EG-Vertrages – der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung festgestellt: Für das Recht zur Nutzung des Markenzeichens „Grüner Punkt“ verlange DSD selbst dann eine Lizenzgebühr, wenn der Lizenznehmer einen Teil seiner Erzeugnisse selbst oder bei einem anderen Unternehmen entsorge.[6] Nach der Kommissionsentscheidung, die von BellandVision, Landbell und der Vfw Ag unterstützt wurde, durfte DSD fortan kein Lizenzentgelt mehr für mit dem „Grünen Punkt“ markierte Verpackungen verlangen, wenn die Verpflichtungen aus der VerpackV nachweislich anderweitig erfüllt wurden (damals z.B. über eine Selbstentsorgergemeinschaft oder über ein konkurrierendes duales System). Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass eine unterschiedliche Kennzeichnung der Verpackungen für das in Verkehr bringende Unternehmen wirtschaftliche Nachteile verursachte und die Kennzeichnung zudem aus Sicht der Kommission nicht für die Funktionsfähigkeit des Systems zwingend erforderlich erschien.
Letztendlich führte dieses Gerichtsurteil entscheidet dazu bei, dass es seit Inkrafttreten der 5. Novelle Anfang 2009 in Deutschland grundsätzlich keine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen mehr gibt. In der Begründung des Bundesrates zur Novellierung der Verpackungsverordnung hieß es dazu: „Die Kennzeichnung ist für den Verbraucher in der Praxis zur Orientierung nicht mehr notwendig.“ Außerdem stelle die Kennzeichnungspflicht darüber hinaus „ein Hindernis für die mit der Verordnung beabsichtigte Förderung des Wettbewerbs zwischen den Systemanbietern dar“.
Dienstleistungen
Nach der Verpackungsverordnung sind Erstinverkehrbringer (Hersteller, Handel, Importeure) verpflichtet, alle Verkaufsverpackungen, die an private Endverbraucher abgegeben werden, bei einem dualen System zu lizenzieren und dadurch für eine ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung zu sorgen.
BellandVision bietet Dienstleistungen auf der Basis von Verpackungsverordnung und Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz an: Neben einem bundesweit festgestellten dualen System für die flächendeckende haushaltsnahe Getrenntsammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen BELLANDDual bietet BellandVision zudem unter der Marke BELLANDBranche Branchenlösungen für insgesamt elf unterschiedliche Branchen an. Ergänzend unterstützt das Unternehmen Kunden bei der Erfüllung ihrer Rücknahme- und Verwertungspflichten für Transport- und Gewerbeverpackungen und organisiert umfassende, individuelle Entsorgungsdienstleistungen, wie z. B. der Standortentsorgung.
Weblinks
- BellandVision Unternehmens-Website (www.bellandvision.de))
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (www.bmub.de)
- Internetseite des Rates für Nachhaltige Entwicklung (www.nachhaltigkeitsrat.de)
- Verpackungsverordnung
Einzelnachweis
- ↑ EUWID Recycling und Entsorgung, Mehr LVP-Mengen in dualen Systemen und geändertes Meldeverhalten bei „POS“, Ausgabe 40/2011, Jahrgang 21, Seite 1 f
- ↑ Rat für nachhaltige Entwicklung, Wie Deutschland zum Rohstoffland wird, URL: http://www.nachhaltigkeitsrat.de/uploads/media/RNE_Rohstoffland_Deutschland_texte_Nr_39_Juni_2011_01.pdf
- ↑ FAZ: Der Grüne Punkt wird verkauft; 28.10.2010; http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/entsorgungsunternehmen-der-gruene-punkt-wird-verkauft-11055568.html
- ↑ Sita Deutschland – Eintrag bei Wikipedia; URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Sita_Deutschland
- ↑ Rummler / Schutt, 1991: Verpackungsverordnung, Praxishandbuch mit Kommentar
- ↑ Urteil des Gerichts der europäischen Gemeinschaften „Wettbewerb – Missbrauche einer beherrschenden Stellung – System der Sammlung und Verwertung von in Deutschland in den Verkehr gebrachten Verpackungen, die mit dem Zeichen „Der Grüne Punkt“ versehen sind – Entscheidung, mit der die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung festgestellt wird – Martzutrittschranke – Aufgrund des Zeichennutzungsvertrags zu zahlenden Lizenzentgelt, 24. Mai. 2007