Benutzer:Bert.Kilanowski/Kopiervorlage
Kopiervorlage zur Einbindung der REACH-Regularien in Substanzartikel:
mit << ... >> gekennzeichnete Passagen müssen stoffspezifisch angepasst werden.
Links
- Liste der registrierten Substanzen unter REACH liefert <<Substanzname>>, <<Registrierungstyp>>, <<Tonnageband>> und <<ECHA.INFOCARD.ID>>
- Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe unter REACH liefert <<Datum der Aufnahme in die SVHC-Liste>>
- Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach REACH Anhang XIV liefert <<Ablaufdatum (sunset date)>>
- Liste der Beschränkungen nach REACH Anhang XVII liefert <<Nummer des Eintrags nach Anhang XVII>> und individueller Link zum pdf
- Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung liefert <<Aufnahmejahr für Anhang XIV>> mit Link zur entsprechenden Verordnung
Vorlage:
== Regelungen nach dem Europäischen Chemikalienrecht ==
<<Substanzname>> wurde unter [[Verordnung_(EG)_Nr._1907/2006_(REACH)|REACH]] im Gesamtmengenbereich (Tonnageband) von <<Tonnageband>> Tonnen pro Jahr, <<voll registriert / als [[Zwischenprodukt]] registriert>> und darf daher in der EU entsprechend verwendet werden.<ref>Eintrag zu [https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/registered-substances/-/disreg/substance/<<ECHA.INFOCARD.ID>> <<Substanzname>>] in der Liste der unter REACH registrierten Stoffe, abgerufen am 7. Januar 2025.</ref>
Aufgrund seiner Einstufung als <<[[Karzinogen|karzinogen]] (CMR) / [[Mutagen|mutagen]] (CMR) / [[Teratogen|fortpflanzungsgefährdend]] (CMR) / [[endokrine Disruptoren|endokriner Disruptor]] bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt / [[spezifische Zielorgan-Toxizität]]>> wurde <<Substanzname>> als [[besonders besorgniserregender Stoff]] (SVHC) am <<Datum der Aufnahme>> in die [[Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe]] der [[Europäische Chemikalienagentur|Europäischen Chemikalienagentur]] aufgenommen. <ref>Eintrag zu [https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table/-/dislist/substance/external/<<ECHA.INFOCARD.ID>> <<Substanzname>>] in der [https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe], abgerufen am 7. Januar 2025.</ref>
<<Jahr der Aufnahme in Anhang XIV>> wurde <<Substanzname>> in das [[Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung|Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe]] (Anhang XIV der REACH-Verordnung) mit dem Ablaufdatum <<Ablaufdatum>> aufgenommen.<ref>Eintrag zu [https://echa.europa.eu/de/authorisation-list/-/dislist/substance/external/<<ECHA.INFOCARD.ID>> <<Substanzname>>] im [https://echa.europa.eu/de/authorisation-list Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe] nach Anhang XIV der REACH-Verordnung, abgerufen am 7. Januar 2025.</ref>
In Anhang XVII von REACH wird unter Nummer <<Eintrag in Anhang XVII>> zusätzlich die Verwendung von <<Substanzname>> eingeschränkt.<ref>[https://echa.europa.eu/documents/10162/individueller Link zum pdf Eintrag Nr. <<Eintrag in Anhang XVII>>''] in [https://echa.europa.eu/de/substances-restricted-under-reach Liste der Beschränkungen] der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 7. Januar 2025.</ref>
Nach Eintrag der entsprechenden Daten ergibt sich dann folgender Text für Bis(2-ethylhexyl)phthalat:
Regelungen nach dem Europäischen Chemikalienrecht
Bis(2-ethylhexyl)phthalat wurde unter REACH sowohl im Tonnageband 10.000 bis 100.000 Tonnen pro Jahr, als auch als Zwischenprodukt registriert und darf daher in der EU entsprechend verwendet werden.[1] Aufgrund seiner Einstufung als fortpflanzungsgefährdend (CMR) und seiner endokrine Eigenschaften bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt wurde Bis(2-ethylhexyl)phthalat als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) am 28. Oktober 2008 in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe der Europäischen Chemikalienagentur aufgenommen. [2] 2011 wurde Bis(2-ethylhexyl)phthalat in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) mit dem Ablaufdatum 21. Februar 2015 aufgenommen.[3] In Anhang XVII von REACH wird unter Nummer 51 zusätzlich die Verwendung von Bis(2-ethylhexyl)phthalat eingeschränkt.[4]
- ↑ Eintrag zu Bis(2-ethylhexyl)phthalat in der Liste der unter REACH registrierten Stoffe, abgerufen am 7. Januar 2025.
- ↑ Eintrag zu Bis (2-ethylhexyl)phthalate in der Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe, abgerufen am 7. Januar 2025.
- ↑ Eintrag zu Bis (2-ethylhexyl)phthalate im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung, abgerufen am 7. Januar 2025.
- ↑ Eintrag Nr. 51 in Liste der Beschränkungen der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 7. Januar 2025.