Benutzer:CRolker/Spielwiese

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Syllabus

Der Syllabus errorum (griechisch-lateinisch „Verzeichnis der Irrtümer“) ist eine Liste von 80 Thesen, die von Papst Pius IX. als falsch verurteilt wurden. Der Syllabus errorum, wurde als Anhang zur Enzyklika Quanta Cura vom 8. Dezember 1864 veröffentlicht. Er ist ein wichtiges Dokument für die kirchliche Ablehnung der Religionsfreiheit, der Trennung von Kirche und Staat, der Demokratie, der Wissenschaftsfreiheit und anderer, meist als Folgen der Aufklärung gesehenen Ideen.


Beispiele von im Syllabus errorum verurteilten Thesen

Die Encyclica seiner Heiligkeit des Papstes Pius IX. vom 8. Dezember 1864, der Syllabus (die Zusammenstellung der 80 hauptsächlichsten Irrthümer unserer Zeit) und die wichtigsten darin angeführten Aktenstücke. Bachem, Köln 1865. (archive.org) „3. Die menschliche Vernunft ist ohne irgend welche Rücksicht auf Gott der einzige Schiedsrichter zwischen Wahr und Falsch, Gut und Böse: sie ist sich selbst Gesetz und reicht hin, durch ihre natürlichen Kräfte das Wohl des Menschen und der Völker zu begründen.“ [1] „14. Die Philolosophie muss ohne Rücksicht auf die übernatürliche Offenbarung betrieben werden.“ [2] „15. Es steht jedem Menschen frei, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, welche er, durch das Licht seiner Vernunft geführt, für wahr hält.“[3] „16. Die Menschen können bei der Uebung jeder Religion den Weg des ewigen Heils finden und die ewige Seligekeit erlangen.“ (S. 28) „18. Der Protestantismus ist nichts anderes, als eine verschiedene Form derselben christlichen Religion, in welcher es eben so gut möglich ist, Gott zu gefallen, wie in der katholischen Kirche.“ (S. 29) „24. Die Kirche hat nicht die Macht, Gewaltmittel anzuwenden, noch irgend eine directe oder indirecte zeitliche Gewalt.“[4] „26. Die Kirche hat kein angeborenes und legitimes Recht auf Erwerb und Besitz.“ S. 32 „45. Die ganze Leitung der öffentlichen Schulen, in denen die Jugend eines christlichen Staates erzogen wird, nur die bischöflichen Seminarien in einiger Beziehung ausgenommen, kann und muß der Staatsgewalt zugewiesen werden, und zwar so, daß keines andern Autorität irgend ein Recht, sich in die Schulzucht, in die Anordnung der Studien, in die Verleihung der Grade und die Wahl oder Approbation der Lehrer zu mischen, zuerkannt werden kann.“ S. 36-37 „47. Die beste Staatseinrichtung erfordert, daß die Volksschulen, die den Kindern aller Volksklassen zugänglich sind, und überhaupt die öffentlichen Anstalten, die für den höhern wissenschaftlichen Unterricht und die Erziehung der Jugend bestimmt sind, aller Autorität, aller Leitung und allem Einfluß der Kirche enthoben und vollständig unter die Leitung der bürgerlichen und politischen Autorität gestellt werden, nach dem Belieben der Regierenden und nach Maßgabe der herrschenden Zeitmeinungen.“ [5] „55. Die Kirche ist vom Staate, der Staat von der Kirche zu trennen.“ [6] „66. Das Sacrament der Ehe ist etwas bloß zu dem Vertrage Hinzukommendes und von ihm Trennbares, und das Sacrament selbst liegt einzig und allein in der ehelichen Einsegnung. 67. Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich und in verschiedenen Fällen kann die Ehescheidung im eigentlichen Sinne durch die weltlichen Behörden festgesetzt werden.“ [7] „76. Die Abschaffung der weltlichen Herrschaft, die der apostolische Stuhl besitzt, würde zur Freiheit und zum Glücke der Kirche sehr viel beitragen.“ [8] „77. In unserer Zeit ist es nicht mehr nützlich, daß die katholische Religion unter Ausschluß aller andern Culte als einzige Staatsreligion gelte. 78. Es ist daher zu loben, daß in gewissen katholischen Ländern gesetzlich verordnet ist, daß den Einwanderern die öffentliche Ausübung ihres Cultes, welcher er auch sei, gestattet sein solle.“ [9] „80. Der Römische Papst kann und muß sich mit dem Fortschritt, dem Liberalismus und der modernen Civilisation versöhnen und vergleichen.“ [10]

Johannes Scholasticus

Zu Johannes Scholastikos siehe CPG Nr. 7550-7551

Textkritik

Allgemeines

Die Artikel Textkritik, Historisch-kritische Ausgabe und Edition (im Abschnitt "Editionen in den Geisteswissenschaften") überlappen teilweise.

  • Textkritik: Einleitung ist überarbeitet, andere als Lachmann'sche Editionen antiker Originale sollten erwähnt werden, ohne allzuviel Redundanz zu Historisch-kritische Ausgabe aufzubauen. Lateinische und volkssprachliche Texte des MA als Beispiele kurz erwähnen (momentan nur Antike und Bibel). Vielleicht auch Fachgeschichte ausbauen?
  • Historisch-kritische Ausgabe: Als einzige Typen kritischer Editionen werden diplomatische und eklektische Editionen unterschieden. Stärker nach Disziplin bzw. Epochen differenzieren?
  • Edition: Der Abschnitt "Editionen in den Geisteswissenschaften" überkappt mit Historisch.kritische Ausgabe, enthält seltsame Einzelbelege und ist nicht gut verlinkt. Besser kürzen und zum Verweis auf unterschiedliche Arten von Edition verwenden als zur Erläuterung von historisch-kritischen Ausgaben.
  • Keiner der Artikel erklärt wirklich Leithandschrift-Prinzip (und es gibt auch kein eigenes Lemma)

Anlegen: Leithandschrift, Stemma codicum,

Leithandschrift-Prinzip

Eine alternative zur stemmatologischen Methode sind Editionen nach dem Leithandschrift-Prinzip. Sie findet vor allem bei der Edition volkssprachlicher Texte des Mittelalters Anwendung. Auch hier wird zunächst die Überlieferung gesammelt (Lachmanns Heuristik) und überprüft, aber die recensio findet normalerweise nicht in Form einer Kollationierung aller Textzeugen statt. Stattdessen wird eine Handschrift als Leithandschrift ausgewählt; die Edition folgt dem Wortlaut dieser Handschrift entweder vollstädnig oder weicht nur in wenigen Fällen von ihr ab (z.B. bei Beschädigungen der Handschrift). Abweichungen können auf Basis anderer Handschriften oder auch als Konjektur erfolgen.

Anders als die stemmatologische Methode kann das Leithandschrift-Prinzip auf alle Überlieferungssituationen angewandt werden, also auch bei einer sogenanntn kontaminierten Überlieferung. Ein weiterer Vorteil ist die Zeitersparnis, da die recensio weitaus weniger aufwendig ist. Außerdem präsentiert eine Edition nach dem Leithandschrit-Prinzip einen Text, der so (annähernd) auch im Mittelalter präsent war, während stemmatologische Editionen Gefahr laufen, einen Text, den es so nie gab zu konstruieren. Andererseits enthält eine Edition nach dem Leithandschrift-Prinzip deutlich weniger Informationen über die Entwicklung eines Textes im Laufe der Überlieferung und erhebt auch nicht den Anspruch, verlorene Originale zu rekonstruieren.

Das Leithandschrift-Prinzip kann sowohl auf Texte angewandt werden, von denen es sehr wenige Textzeugen gibt (bei denen die Wahl der Leithandschrift oft leicht fällt) als auch auf solche, von denen es so viele Textzeugen gibt, dass eine vollständige Kollationierung faktisch unmöglich ist.

In der Praxis können die stemmatologische Methode und das Leithandschrift-Prinzip auch kombiniert werden, wenn z.B. die Leithandschrift auf Basis eines stemmatologisch erstellten Modells der Überlieferung ausgewählt wird oder der Text zwar nach der stemmatologischen Methode erstellt wurde, aber hinsichtlich der Orthographie einer Leithandschrift gefolgt wird.

Textkritik und Kritik der Echtheit: Sekundärliteratur

Die Textkritik im engeren Sinne richtet sich auf den Wortlaut des Textes einschließlich der Orthographie und der Zeichensetzung; Grammatik und gegebenenfalls Metrik. Die identifikation von Interpolationen gehört ebenfalls zur Textkritik. Grundlage ist ein Modell, das die vorfindliche Überlieferung (also Wortlaut usw. des Textes in allen erhaltenen Textzeugen) möglichst elegant erklärt, in der modernen Textkritik seit Lachmann meist unter Angabe eines stemma, das die Beziehungen sowohl der erhaltenen als der erschlossenen Überlieferungsträger graphisch darstellt. Ein solches Stemma enthält in aller Regel zahlreiche Hypothesen, die durch spätere Handschriftenfunde auch überprüft werden können.

Da die textkritischen Methoden in verschiedenen Fächern (Philologien, Theologie, Geschichtswissenschaften, Musikwissenschaft usw.) mit unterschiedlichen Zielsetzungen auf sehr unterschiedliche Texte angewandt werden, unterscheidet sich der genaue Sprachgebrauch vor allem zwischen den Fächern. Insbesondere über das Ziel textkritischer Arbeit und die Frage, was unter dem „Original“ eines Textes zu verstehen sei, gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Nach dem Sprachgebrauch der modernen Editionswissenschaften umfasst die textkritische Arbeit auch die sogenannte Echtheitskritik, d.h. die Klärung der Frage, ob der Text tatsächlich von dem Urheber (aus der Zeit, aus dem Kontext) stammt, auf den er implizit oder explizit verweist. Hingegen wurde im 19. Jahrhunderts die Echtheitskritik als Teil der höheren Kritik meist von der niederen Kritik (= Rekonstruktion des ursprünglichen Worlautes) unterschieden. Im Lauf des 20. Jahrhundert wurde diese Unterscheidung in den Philologien und der Geschichtswissenschaften aufgegeben, allerdings nicht der Theologie; hier wird die Echtheitskritik als Teil der Literarkritik angesehen und strikt von der Textkritik unterschieden.


Beinahe immer werden aber die von Lachmann kanonisierten Arbeitsschritte als ein mögliches, oft sogar als das beste Modell textkritischer Arbeit zitiert.

Editionswissenschaften und Philologien

  • Woesler, Textkritik, https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783110337822.193/html , S. 200: "Die Interpretation von überlieferten Texten, die den zentralen Gegenstand von Religions-, Geistes- und Rechtswissenschaften bildet, verlangt eine gesicherte Grundlage, d. h. einen Text in seiner ursprünglichen, heute historischen Gestalt. Die zahlreichen Methoden, Texte auf ihre →Authentizität und →Historizität zu überprüfen, nennt man Textkritik. Vorrangige Aufgabe der Textkritik ist die Feststellung der Authentizität. Stammt ein Text aus der Zeit, aus der er zu stammen vorgibt, und von dem Autor, unter dessen Namen er überliefert ist?"
  • Metzler Literatur Lexikon s.v. Textkritik, 460: Als sechs Arbeitsschritte der Textkritik werden genannt: 1. Heuristik, 2. Kollationierung, 3. Filiation der Hss., 4. Rezension, 5. Emendation, 6. "Echtheitsdiagnose eines unter einem bestimmten Namen überlieferten Textes".
  • 3. Auflage 2007: „Textkritik, 1. im weiteren Sinn: Synonym zu 'Editionswissenschaft' oder 'Editionstechnik'. 2. Im engeren Sinn: von der klassischen Philologie entwickeltes, ursprünglich v.a. bei antiken und mittelalterlichen Texten angewendetes editorisches Verfahren, bei dem die Überlieferung von Texten anhand eines festgelegten Regelwerks überprüft wird. Ziel der T. ist es, ein verlorengegangenes, dem Autorwillen möglichst nahekommendes Original ('Archetypus') aus den überlieferten Textzeugen herzustellen.“
  • Delz: Textkritik und Editionstechnik (DOI:10.1515/9783110962390.51): Echtheitsfragen ganzer Werke kommen nicht vor, allerdings nernnt Delz den Umgang mit Interpolationen als "das wohl am heftigsten umstrittene Problem der Textkritik" (69)
  • P. L. Schmidt: Textkritik. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 8. LexMA-Verlag, München 1997, ISBN 3-89659-908-9, Sp. 604–607 (Zur humanistischen Textkritik.).: "Textkritik, d.h. die Zuweisung bzw. Aberkennung von überlieferten Varianten und Texten in Bezug auf einen präsumptiven Autor und der Vorschlag neuer, als autornäher vermuteter Varianten (Konjekturen), diente als zentrale humanistische Aktivität des 14. bis 16. Jahrhunderts (→Humanismus) dem Bemühen, die in historischer Distanz neu entdeckte und als vorbildlich definierte Antike (→Antikenrezeption) zu rekonstruieren."
  • Deufert

Rechtsgeschichte

  • Wieacker, Römische Rechtsgeschichte, S. 113: "Die ‚niedere‘ sucht die ursprüngliche Gestalt eines Zeugnisses herzustellen (Konstitution des Textes, recensio); die ‚höhere‘ prüft die Glaubwürdigkeit seiner inhaltlichen Mitteilungen (‚Berichte‘), seine Herkunft von dem Urheber, den der Text selbst (oder denn eine andere Quelle) ihm zuschreibt (Authentizität), sowie die absichtlichen Veränderungen (Interpolationen) des Textes durch einen anderen als seinen Urkheber. Die Herstellung eines Textes geht sinngemäß dieser höheren Kritik voraus." mit Anm. 5 "Allerdings besteht eine [...] Wechselwirkung zwischen formaler recensio und inhaltlicher Kritik: die Textherstellung setzt bereits ein Urteil über di Glaubwürdigkeit oder Authentizität voraus." (113). An anderer Stelle sprach Wieacker von Echtheitskritik als Teil der höheren Textkritik: https://www.degruyter.com/document/doi/10.7767/zrgra.1974.91.1.1/html

Theologie

  • LThK und Vorgänger
    • Kirchliches Handlexikon Bd. 2 (1912) s.v. Kritik : "zerfällt in Text-Kritik (auch Wort- oder niedere Kritik genannt) und Literär-Kritik (sic) (auch historische oder höhere Kritik genannt). Die Text-Kritik hat die Aufgabe, den ursprünglichen Text in möglichster Reinheit herzustellen. [...] Die Literär-Kritik untersucht den Ursprung (Verfasser, Entstehungszeit) und die Glaubwürdigkeit der heiligen Schriften." https://archive.org/details/buchberger_kirchlicheshandlexikon_v_2_1912/page/513/mode/1up?q=kritik S.v.
    • LThK, zweite Auflage Bd. 2 (1958) s.v. Bibelkritik "Man unterscheidet in der B. 1) die Kritik des Kanons 2) die Textkritik, 3) die hist-literar. Kritik. [...] Die Textkritik (auch niedere Kritik genannt) bemüht sich, den ursprünglichen Wortlaut der biblischen Bücher auf Grund der handschriftlichen Überlieferung so genau wie möglich festzustellen." Zur höhere Kritik gehören Datierung, Autorschaft, verwendete Quellen (365)
    • Dritte Auflage LThK, Bd. 3 (1997) s.v. Exegese III. Methoden der Exegese (Christoph Dohmen): "Die streng getrennten, aber aufeinander aufbaunden Arbeitsschritte (Text-, Literar-, Form-, Gattungs-, Kompositions- und Redaktionskritik) gründen in der Notwendigkeit, die Besonderheiten biblischer Literatur durch verschiedene Analyserichtungen zu erfassen." vgl. auch Bd. 6 (1997) s.v. Literarkritik: "Nach Sicherung durch Textkritik (die nicht immer exakt von der Literarkritik zu trennen ist [...]) wird der zu untersuchende Text zuerst extern und intern abgegrenzt; dann folgt die Überprüfung der [...] Kohärenz. Auf der Grundlage dieser Überprüfung wird eine Hypothese zur Entstehung [...] des Textes aufgestellt, die in darauf aufbauenden Methodenschritten [...] verifiziert werden muß."
  • Die TRE trennt klar zwischen Textkritik (= Konstitution des Textes) und Literarkritik (auch Echtheit):
    • Ludwig Schmidt: Literarkritik I: Altes Testament. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 21, de Gruyter, Berlin/New York 1991, ISBN 3-11-012952-3, S. 211–222. DOI:10.1515/9783110871395-001 " ieDiLiterarktitik untersucht die Schriften des Alten Testaments nach Entstehungszeit und Verfasser." (211, erster Satz).
    • Otto Merk: Literarkritik II: Neues Testament. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 21, de Gruyter, Berlin/New York 1991, ISBN 3-11-012952-3, S. 222–233. DOI:10.1515/9783110871395-001  : "Literarkritische Überlegungen [...] wurden verstärkt zur Entscheidung in Verfasserfragen bei einzelnen Schriften herangezogen." (225).
    • Arie van der Kooij: Textgeschichte/Textkritik der Bibel I: Altes Testament. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 33, de Gruyter, Berlin/New York 2002, ISBN 3-11-017132-5, S. 148–155. (https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783110890945-032/pdf) : "Ziel textkritischer Arbeit ist es, den "ursprünglichen" Text eines in Handschriften (und Übersetzungen) überlieferten literarischen Werkes festzustellen. Dies gilt grundsätzlich auch für den Text des Alten Testaments. Abgesehen davon, daß dieses Ziel in der Regel nur annäherund erreicht werden kann, ist die jetzige Lage der alttestamentlichen Textkritik kompliziert wegen der Frage zum Verhältnis zwischen Textkritik und Literarkritik. Grundsätzlich hat es Tetxkritik mit der Transmissionsphase und Literarkritik mit der Kompositionsphase zu tun, aber die Frage ist, wo die ltezte endet und die erste anfängt." In der orschung gibt es hier unterschiedliche Positionen." (154)

Geschichtswissenschaft

  • Bernheim, Lehrbuch (https://books.google.de/books?id=hxTTAAAAMAAJ): Unterscheidet die "Methodik der Kritik" in sieben Schritten, deren erste drei die "Äussere (niedere) Kritik" betreffen, 4-6 die "Intere (höhere Kritik)" und 7 die "Kritische Ordnung des Materials" (238). Zunächst wird sehr ausführlich die "Prüfung der Echtheit" als erster Schritt der "niederen Kritik" sehr ausführlich dargestellt (S. 242-294)

Schleiermacher

  • Vorerinnerungen () "In Absicht auf die Lesart wird er da, wo er nur aus dem bekannten Vorrat, den Varianten der alten Ausgaben, den Mutmaßungen des Stephanus, der Übersetzung des Ficin, und den Eklogen des Cornar wählen durfte, nur in dem Falle besondere Anzeige machen, wenn er nötig findet, die Gründe seiner Wahl auseinanderzusetzen, bei denen Gesprächen aber, die sich einer wirklich kritischen Bearbeitung erfreuen, wird er sich auf diese beziehen. Von seinen eigenen Versuchen zur Verbesserung des Textes endlich wird er nur diejenigen anzeigen, welche einen wirklichen Einfluß auf die Übersetzung haben."
  • Kritik sei die "Kunst, die Ächtheit der Schriften und Schriftstellen richtig zu beurtheilen und aus genügenden Zeugnissen und Datis zu konstantieren. Da die Kritik die Gewichtigkeit der Zeugnisse in ihrem Verhältnis zum bezweifelten Schriftwerke oder zur bezweifelten Schriftstelle nur erkennen kann nach gehörigem richtigen Verständniß der letzteren, so setzt ihre Ausübung die Hermeneutik voraus. Wiederum, da die Auslegung in der Ermittlung des Sinnes nur sicher gehen kann, wenn die Ächtheit der Schrift oder Schriftstelle vorausgesetzt werden kann, so setzt auch die Ausübung der Hermeneutik die Kritik voraus." (Allgemeine Einleitung, in Sämmtliche Werke, 1. Abt, 7. Bd., S .1)

Einwände gegen historisch-kritische Methode

Bibelkommission, De mosaica authentia Pentateuchi, 27. Juni 1906

„Utrum argumenta a criticis congesta ad impugnandam authentiam Mosaicam sacrorum Librorum, qui Pentateuchi nomine designantur, tanti sint ponderis, ut posthabitis quampluribus testimoniis utriusque Testamenti collective sumptis, perpetua consensione populi Iudaici, Ecclesiae quoque constanti traditione nec non indiciis internis quae ex ipso textu eruuntur, ius tribuant affirmandi hos libros non Moysen habere auctorem, sed ex fontibus maxima ex parte aetate Mosaica posterioribus fuisse confectos?

Resp.: Negative.“

Päpstliche Bibelkommission: De mosaica authentia Pentateuchi[11]

Pius X., Pascendi Domini gregis vom 8.9.1907 (nach http://www.domus-ecclesiae.de/magisterium/pascendi-dominici-gregis.teutonice.html)

"Aus der Verteilung und Anordnung der Quellen nach den verschiedenen Zeiträumen ergibt sich von selbst, daß man die heiligen Schriften nicht denjenigen zuschreiben darf, deren Namen sie tragen. Die Modernisten behaupten deshalb durchweg ganz unbedenklich, daß diese Schriften, besonders der Pentateuch und die drei ersten Evangelien, allmählich aus einem kurzen ursprünglichen Bericht entstanden sind, durch Zusätze, erklärende theologische oder allegorische Glossen oder auch durch einfache Bindeglieder zwischen den verschiedenen Teilen."

Ausgaben von CIC, Konzilien und Dekretalen

Konzilien

Siehe Sammlungen von Beschlüssen ökumenischer Konzilien

Decretum Gratiani bzw. Corpus Iuris Canonici

  • Bibliographie der Inkunabeln (Will) und Drucke 1501 bis 1955 (Adversi): Studia Gratiania 6 (1959), 1-280 bzw 281-451:
    • Erich Will: Decreti Gratiani incunabula. Beschreibendes Gesamtverzeichnis der Wiegendrucke des Gratianischen Dekretes. In: Studia Gratiana. 6, 1959, S. 1–280. online]
    • Aldo Adversi: Saggio di un catalogo delle edizioni del" Decretum Gratiani" posteriori al secolo XV. In: Studia Gratiana. 6, 1959, S. 281–451.
  • editio princeps, Dumoulin, Demochares, Gebrüder Pithou (postum?), Richter, Friedberg

Ausgaben päpstlicher Schreiben

Seit Erfindung des Buchdrucks wurden Dekretalen und andere päpstliche Schreiben in verschiedenen Zusammenhängen gedruckt. Die wichtigsten Traditionen sind 1. Drucke kanonischer Sammlungen (z.B. des Decretum Gratiani ab 1474), 2. Sammlungen von Konzilsbeschlüssen, 3. Drucke der Register eines Papstes sowie 4. andere eigenständige Drucke der Schreiben eines oder mehrerer Päpste, z.B. der Briefe Leos des Großen im Rahmen der Gesamtausgabe seiner Werke. Typisch sind dabei bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Nachdrucke älterer Ausgaben; erst die Editionen von Paul Ewald (für das Register Gregors des Großen), Samuel Löwenfeld und anderen Historikern um 1900 sind nach Maßstäben der modernen Textkritik erstellt.

Merlin druckt Pseudoisidor

Antonio Carafa war der erste Gelehrte, der eine größere Sammlung nur von päpstlichen Briefen (nicht Konzilskanones) herausgab. Er stützte sich auf mehrere vatikanische Handschriften und druckte (laut Thiel) überwiegend diplomatisch ab, griff also nicht in den Wortlaut der Schreiben ein. Sein postum erschienenes Werk reicht von den frühen Päpsten bis zum Register Gregors VII. Hardouin druckte Papstbriefe im Rahmen seiner Konzilienausgabe, überwiegend als Nachdruck vorhandener Werke, aber teilweise mit eigenen Korrekturen derselben (Konjekturen und/oder auf handschriftlicher Basis). Mansi griff ebenfalls korrigierend in die von ihm nachfedruckten Tetxe ein, teils stillschweigend (Thiel). Mansis Patrologia latina enthält Nachdrucke, vor allem von Mansi, und korrigiert vereinzelt ohne seine Quellen anzugeben; namentlich die nach 1869 (?) erschienenen Neuauflagen enthalten viele Druckfehler.

Thiel stützte sich auf handschriftliche Notizen und Abschriften von Coustant, Mopinot und Durand, ohne allerdings die von diesen Gelehrten genutzten Handschriften auch nur zu identifizieren, geschweige denn zu kollationieren. Daneben suchte er überwiegend in italienischen Archiven für mehrere wichtige kanonische Sammlungen gezielt nach möglichst alten Handschriften; er selbst nennt Reg. 1997 "einer der allerwichtigsten codices für Papstbriefe, was Reichthum und Ursprünglichkeit des Textes betrifft" (9), Dionysiana Vat. lat. 5845 und Vallicelliana, A. 5, Dionysio-Hadriana (mehrere), Quesnellaiana nach Ballerini aber plus Einsiedeln cod. 191, Avellana Vat lat, 4961, Hispana nach ed Gonzalez plus Wien Caesareus 411, Arelatensis nach Drucken und Vallicelliana G. 99 (Baronius), Thessalonicensis Vat. lat. 5751 https://books.google.de/books?id=qs1EAAAAcAAJ&pg=PA10&dq=Coustant+Carafa+Thiel&hl=de&newbks=1&newbks_redir=0&sa=X&ved=2ahUKEwiFk9L4u5P5AhX8hP0HHeDVDo8Q6AF6BAgJEAI#v=onepage&q=tassin&f=false

Thiel, Die Nach-Coustant'schen Vorarbeiten, AKKR 13 (https://books.google.de/books?id=qs1EAAAAcAAJ&pg=PA10)

Coustant Carafa Thiel

Coustant starb im gleichen Jahr 1721, in dem der erste Band seiner Epp. Romanorum pontificum erschien. Sein Mitarbeiter Simon Mopinot (+ 1724) brachte einen weiteren Band heraus, Ursin Durand mit Charles Clemencet "etwa bis gegen 1764, zwei neue Bände druckfertig" (Thiel)


Karl Silva-Tarouca 1943 https://www.jstor.org/stable/24190570 und https://www.jstor.org/stable/24192313 (Teil II)

Teil 1: Kardinal Antonio Carafa war nach S-T der erste, der Dekretalen unabhängig von Konilien edierte und zugleich der erste, der "zu einer wenn auch unvollkommenenErkenntnis der vielen Sammlungen", in denen Dekretalen überliefert sind, gekommen sei. Erst die Ballerini nutzten nicht nur mehr Handschriften, sondern entwickelten auch ein Modell der Abhängigkeiten der vorgratianischen Sammlungen, bahnbrechend "bis auf den heutigen Tag". Von denen anderen seien Quesnel und Thomas Cacciari erwähnenswert; letzterer habe mit "der ausgesprichenen Absicht, eine Antiquesnell-Ausgabe zu veranstalten", seine Ausgabe erstellt, aber "eher ein Rückscritt als ein Fortschritt". Für die jüngeren Päpste ist Thiel die einzige Ausgabe; dass er den Nachlass Coustants benutzt habe, sei sein "Verhängnis", er habe dessen Angaben und Lesarten ungeprüft übernommen, selbst nur wenige Hss kollationiert und nicht einmal die von C benutzten Textzeugen identifiziert. Für Felix II. bis Pelagius II. fehlen nicht nur gute Ausgaben, auch die Handschriften sind recht unbekannt (siehe Maassen) und selbst die Regesta pontificum sagen wenig über die Qualität der Drucke, die sie anführen. Andererseits sind die Papstbriefe des 6. Jh. in den kanonischen Sammlungen (Avellana!) besser vertreten oder aus anderen Quellen von Schwartz, Ewald, Löwenfeld und Co. publiziert worden, allerdings recht benutzerunfreundlich.

Teil II: Die ältesten Dekretalensammlungen: Maassens Geschichte bis heute (1943) grundlegend, Ergänzungen und Korrekturen v.a. durch Turner.

Das Göttinger Papsturkundenwerk


Schulte zu Ausgaben des CIC und den "bullarien" genannten Sammlungen von Konstitutionen https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11705270?page=80,81

Ausgaben päpstlicher Register und Ausgaben von Papstbriefen vor 1198: https://web.archive.org/web/20201127233456/https://library.columbia.edu/libraries/butler/medieval-studies/guides/papaldoc.html

  • Antonio Carafa: Epistolae decretales summorum pontificum, 3 Bände, Rom 1591.
  • Francisco Gaude und Luigi Tomassetti: Bullarum diplomatum et privilegiorum sanctorum romanorum pontificum taurinensis, 25 Bände, Turin 1857-1872. [Leo I. bis Clemens XII.]
  • Andreas Thiel: Epistolae Romanorum pontificum genuinae et quae ad eos scriptae sunt. A S. Hilaro usque ad Pelagium II., vol. I: A S. Hilario usque ad S. Hormisdam, E. Peter, Braunsberg 1868. [archive.org]
  • Merlin (extrem selten) ist digitalisiert!

Samuel Löwenfeld Julius von Pflugk-Harttung Pontificum romanorum diplomata papyracea

Kanonistik

Literatur Kanonistik

  • Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, hg. von Orazio Condorelli et al., 5 Bde., Böhlau, Köln und Weimar 2009-16, u.a.:
  • Roy Flechner: Canonical Collections. In: Philip L. Reynolds (Hrsg.): Great Christian Jurists and Legal Collections in the First Millennium (= Law and Christianity). Cambridge University Press, Cambridge 2019, ISBN 978-1-108-47171-8, S. 182–197, doi:10.1017/9781108559133.014 (cambridge.org [abgerufen am 12. Mai 2022]).
  • Georg MayKirchenrechtsquellen I. Katholische. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 19, de Gruyter, Berlin/New York 1990, ISBN 3-11-012355-X, S. 1–44. (Digitalisat)
  • Mathias Schmoeckel: Kanonisches Recht. Geschichte und Inhalt des Corpus iuris canonici: Ein Studienbuch (= Kurzlehrbücher für das juristische Studium). C.H.Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-74910-0, S. x-y.
  • Anders Winroth, John C. Wei (Hrsg.): The Cambridge History of Medieval Canon Law. Cambridge University Press, Cambridge 2022, ISBN 978-1-139-17722-1, doi:10.1017/9781139177221 (cambridge.org [abgerufen am 5. Mai 2022]).

Übersetzungen Kanonistik

* {{Literatur |Autor=Robert Somerville, Bruce Clark Brasington |Titel=Prefaces to Canon Law Books in Latin Christianity: Selected Translations, 500–1317  |Auflage=2 |Verlag=Catholic University of America Press |Ort=Washington |Datum=2020 |Seiten=x-y}}

Siricius an Himerius von Tarragona

JK 255

  • Robert Somerville, Bruce Clark Brasington: Prefaces to Canon Law Books in Latin Christianity: Selected Translations, 500–1317 . 2. Auflage. Catholic University of America Press, Washington 2020, S. 31–39. (Englische Übersetzung.)
  • Klaus Zechiel-Eckes: Die erste Dekretale. Der Brief Papst Siricius' an Bischof Himerius von Tarragona vom Jahr 385 (JK 255). Aus dem Nachlass herausgegeben von Detlev Jasper (= MGH. Studien und Texte. Band 55). Hahn, Hannover 2013, ISBN 978-3-7752-5715-2. (Kritische Edition und deutsche Übersetzung.)

Infobox "Historische Quelle"

Inforbox zur knappen Zusammenfassung wichtiger Angaben zu historischen Quellen, insbesondere Textquellen. Die Infobox ist sowohl für Werke (z.B. bestimmte Chroniken oder literarische Werke) als auch einzelne Objekte (z.B. einzelne Urkunden) geeignet, wie es auch in der Kategorie:Historische Quelle und Unterkategorien der Fall ist. Inhaltlich (hinsichtlich der aufgenommenen Zeilen) habe mich an den Infoboxen "Publikation", "Ägyptisches Kunstwerk", "Kunstwerk" und "Gemälde" orientiert. Eine automatische Kategorisierung als "Historische Quelle" halte ich nicht für sinnvoll, da es ja zahlreiche Unter(unter)kategorien gibt, die einschlägiger sind.


{{Infobox Historische Quelle

| Titel = Üblicher Titel, oft eine Übersetzung und/oder ein Kurztitel. Typ: Zeile, Status: erforderlich

| Beschreibung = Knappe Beschreibung. Typ: Zeile, Status: optional

| Verfasser = Verfasser (bei Urkunden: Aussteller), falls bekannt. Typ: Zeile, Status: vorgeschlagen

| Sprache = Sprache des Originals, vorzugsweise codiert nach ISO 639. Typ: Zeile, Status: vorgeschlagen

| Titel_orig = Titel in der Originalsprache. Typ: Zeile, Status: optional

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| Bild_größe = Bildgröße in px. Typ: Zeile, Status: optional

| Bildunterschrift = Optionale Bildunterschrift; falls leer, "Verfasser, Titel". Typ: Zeile, Status: optional

| Entstehungsdatum = Datum beliebig granuliert als YYYY-MM-DD. Typ: Datum, Status: vorgeschlagen

| terminus post quem = falls kein eindeutiges Entstehungsdatum, aber ein Terminus post quem bekannt ist. Typ: Zeile, Status: optional

| terminus ante quem = falls kein eindeutiges Entstehungsdatum, aber ein Terminus ante quem bekannt ist. Typ: Zeile, Status: optional

| Datierung = falls weder Entstehungsjahr, noch t.p.q. oder t.a.q. bekannt sind, freie Angabe zur Datierung ("Spätantike", "9. Jahrhundert", "wahrscheinlich spätmittelalterlich". Typ: Zeile, Status: optional

| editio princeps = Erste gedruckte Ausgabe (bei Textquellen): Herausgeber, Ort, Jahr. Typ: Zeile, Status: optional

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| wikisource1 =

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| Signatur = Bei Archivalien: aktuelle Signatur

}}

Liste der ökumenischen Konzilien

Geschichte

Die

Im lateinischen Westen waren ausdrückliche Listen von ökumenischen Konzilien lange Zeit unüblich, Die Autorität der Konzilien von Nicäa, Konstantinopel, Ephesos und Chalcedon war im allgemeinen unumstritten, wenngleich das Papsttum einzelne Beschlüsse nicht akzeptierte. Das zweite und dritte Konzil von Konstantinopel wurden im Westen vermutlich relativ schnell als ökumenisch anerkannt, da diese Konzilien in einer Eidesformel des päpstlichen Elekten erwähnt werden. Die Formel, die wohl noch im siebten Jahrhundert entstand, ist im Liber diurnus überliefert und scheint bis zur Anfertigung der erhaltenen Handschriften im neunten und zehnten Jahrhundert nicht aktualisiert worden zu sein. Das in der Eidesformel nicht erwähnte Zweite Konzil von Nicäa war im lateinischen Westen lange umstritten; Widerstand kam unter anderem aus dem Umfeld Karls des Großen, der fränkische Einwände in den Libri Carolini zusammenstellen ließ. Die Ignatianische Synode von 869/870 galt im Westen lange nicht als ökumenisch, zumal die Photianische Synode von 879/880 mit päpstlicher Zustimmung die Beschlüsse von 869/870 widerrufen hatte. Um 1100 allerdings wurden einzelne Kanones der Ignatianischen Synode im Westen rezipiert und diese sogar als achte ökumenische Synode bezeichnet. In dieser Zeit entstand auch die als Sancta octo bekannte Liste der acht ökumenischen Konzilien (einschließlich Nicäa II und Konstantinopel IV), die über ihre Aufnahme in das Decretum Gratiani sehr weite Verbreitung fand. Im weiteren Mittelalter wurde die Liste nicht erweitert. Relativ viele westliche Konzilien wurden von den Zeitgenossen als "universelle" Konzilien bezeichnet, ohne dass damit aber ein Vergleich mit den großen Konzilien des ersten Jahrtausends beabsichtigt gewesen war. Das Konzil von Konstanz war das erste, das sich selbst in die Reihe der ökumenischen Konzilien der alten Kirche gestellt hat; das Konzil von Basel erweiterte dann die Achter-Liste um das Konstanzer Konzil und Basel selbst. Im späten 16. Jahrhundert

  1. Übersetzung von 1865, S. 24
  2. Übersetzung von 1865, S. 28
  3. Übersetzung von 1865, S. 24
  4. Übersetzung von 1865, S. 31
  5. Übersetzung von 1865, S. 37-38
  6. Übersetzung von 1865, S. 40
  7. Übersetzung von 1865, S. 43
  8. Übersetzung von 1865, S. 76
  9. Übersetzung von 1865, S. 47
  10. Übersetzung von 1865, S. 48
  11. https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/pcb_documents/rc_con_cfaith_doc_19060627_pentateuchi_lt.html