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Adrian Eugen Hollaender (* in Wien) ist ein österreichischer Jurist, er Lehrt an der International University Viennna, an der Unversität Klausenburg, sowie an der Universität Wien.
Adrian Eugen Hollaender erhielt seine akademische Ausbildung an der Universität Wien, an der er auch seine Sponsion zum Mag.iur. und seine Promotion zum Dr. iur. erfuhr (Dissertationsfach: Verfassungsrecht Dissertationsthema: „Verfassungsrechtliche Rechtsschutzdeterminanten des österreichischen Strafverfahrensrechts“; Doktorvater: Korinek; Rigorosumsprüfungen bei Fuchs [Strafrecht], Raschauer u. Korinek [Verfassungsrecht]; mit Auszeichnung bestanden).
Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen zum österreichischen Straf- und Verfassungsrecht. Unter seinen diversen juristischen Publikationen sind Bücher zu den Grundrechten im Strafverfahren, zum Auslieferungsrecht unter Miteinbeziehung des Europäischen Haftbefehls, zur Nichtigkeitsbeschwerde im Strafverfahren und zu anderen Kernthemen des Strafprozessrechts und des Grundrechtsschutzes erschienen.
Zudem ist er seit einigen Jahren Mitverfasser der Standardwerke "Strafprozessordnung" und "Strafgesetzbuch" in der von Christoph Mayerhofer herausgegebenen kommentierten Judikatursammlungsreihe "Das österreichische Strafrecht" und übt regelmäßige Publikationstätigkeit juristischen Fachblättern (Anwaltsblatt, Österreichische Juristen-Zeitung, Juristische Blätter, Zeitschrift für Öffentliches Recht, Journal für Strafrecht, MRK-Newsletter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte ...) aus.
Überdies fungiert als Leiter des Zentrums für Rechtsforschung und als Herausgeber der Reihe Rechtswissenschaft des Österreichischen Studien-Verlags sowie als Schiedssenatsvorsitzender.
Adrian Hollaender ist Lehrbeauftragter an der Universität Wien und wurde an der renommierten staatlichen Universität Klausenburg, zum Universitätsdozenten und außerordentlichen Universitätsprofessor ernannt, wo er regelmäßige Lehr- und Prüfungstätigkeit ausübt. Darüberhinaus unterhält er auch in Wien regelmäßige juristische Lehr- und Vortragstätigkeiten z.B. an der International University Vienna, die ihn zum Associate Professor ernannt hat und an der er die Fachbereiche „International Law“ und „Human Rights“ lehrt, oder als Vortragender an der Wiener Rechtsakademie
Er initiierte außerdem das erstmals im Jahre 2005 unter Mitwirkung von OGH-Präsident Johann Rzeszut, Franz Matscher, Christoph Mayerhofer realisierte „Öffentliche Rechtssymposium im Obersten Gerichtshof“.
Ferner ist er als ständiger Gastkommentator der Salzburger Nachrichten für die Rechtsseite "Staatsbürger" tätig, was ebenso wie seine Bücher dem Ziel dient, den allgemeinen Zugang zum Recht zu fördern und dessen Inhalt einem möglichst breitgefächerten Personenkreis zugänglich zu machen.
Im Jahre 2007 übernimmt Adrian Hollaender den Vorsitz des Grundrechtskonvents im Parlament der Republik Österreich.
Seit Herbst 2007 gehört Adrian Hollaender auch der „Arbeitsgruppe Verfassungsreform“ im österreichischen Parlament an.