Benutzer:Church of emacs/suppressredirect-MB

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Einführung

Dieses Meinungsbild soll darüber entscheiden, ob der Benutzergruppe „Sichter“ das Benutzerrecht „suppressredirect“ verliehen wird. „suppressredirect“ ermöglicht es bei einer Verschiebung die Option „Weiterleitung erstellen“ zu deaktivieren, d.h. zu verhindern, dass eine automatische Weiterleitung vom alten zum neuen Seitentitel angelegt wird. Es handelt sich bei diesem MB um die Frage, ob Sichter das bislang Administratoren vorbehaltene Recht bekommen sollen.

Details

Beim Verschieben von Seiten wird für gewöhnlich automatisch eine Weiterleitung vom alten zum neuen Seitentitel angelegt. Manchmal ist diese nicht erwünscht (siehe Beispielanwendungen). Üblicherweise wird in diesen Fällen nach der Verschiebung ein Schnelllöschantrag auf die Weiterleitungsseite gestellt und diese von einem Administrator gelöscht.

Gemäß dem Vorschlag könnten Sichter direkt bei der Verschiebung angeben, dass keine Weiterleitung angelegt werden soll.

In beiden Fällen wird beim alten Seitentitel ein Auszug aus dem Lösch- und Verschiebungslogbuch angezeigt, die Verschiebung ist somit komplett transparent. Beispiel ohne suppressredirect · Beispiel mit suppressredirect


Beispielanwendungen: (Weiterleitung kann gelöscht werden)

  • Verschiebung einer Seite von dem Artikelnamensraum in den Benutzernamensraum (Artikel ist nicht fertig und soll im BNR fertiggestellt werden.)
  • Verschiebung einer Seite von dem Benutzernamensraum in den Artikelnamensraum (Artikel ist fertig)
  • Verschiebung eines Artikels auf das korrekte Lemma (altes Lemma ohne Links und fehlerhaft)

Gegenbeispiele: (Weiterleitung ist (vorerst) notwendig)

  • Verschiebung von einem korrekten Lemma auf ein anderes korrektes Lemma
  • Der alte Seitentitel wird noch von andere Artikeln verlinkt und diese Links sollten auf das neue Lemma zeigen

Argumente

Pro:
  • Das suppressredirect-Recht ist unkritisch, da …
    • Verschiebungen vollständig transparent bleiben
    • eine Weiterleitung auch nachträglich angelegt werden kann
  • Zur Missbrauchsgefahr durch Vandalen:
    • Bearbeitungsrecht hat eine viel größere Missbrauchsgefahr
    • Sichter-Socken sind vergleichsweise aufwändig zu züchten
    • Bei Verschiebevandalismus ist es tendenziell eher besser, wenn ein Besucher auf eine leere Seite stößt, anstatt auf einen beleidigenden Seitentitel weitergeleitet wird
  • Zur Missbrauchsgefahr durch POV-Pusher u. ä.:
    • Verschiebungen erscheinen auf der Beobachtungsliste und werden ohnehin überprüft
    • Kontroverse Verschiebungen sind an sich das Problem, nicht das Fehlen einer Weiterleitung. Bei Bedarf muss eine Seite verschiebegeschützt werden
  • Eine Kontrolle durch Administratoren ist nicht hilfreich, da diese für gewöhnlich keine sorgfältig überlegte Löschentscheidung nach Abwägung aller Fakten fällen, sondern nach common sense handeln.
Contra:
  • Über eine Art Dreieckstausch könnte ein Sichter zwei Artikel einfach miteinander tauschen. Er verschiebt, ohne eine Weiterleitung zu erstellen, einen Artikel auf ein temporäres Lemma, dann einen zweiten Artikel auf das ehemalige Lemma des ersten und schließlich den ersten vom temporären Namen zum alten Namen des zweiten Artikels. So entstandene Irritationen, die vor allem von Artikeln, die auf der Hauptseite erwähnt werden, müssten dann über den umgekehrten Weg rückgängig gemacht werden. Eine Alternative dazu wäre ein kompletter Verschiebeschutz.
  • Das Löschen von Weiterleitungen wird bislang von Administratoren vorgenommen; diese können die Notwendigkeit einer Löschung u.U. besser/neutraler beurteilen als ein Sichter, der die Seite verschiebt
  • Missbrauchsgefahr durch Sichter-Socken von Vandalen und POV-Pushern
  • Gefahr einer versehentlichen Anwendung dieser Funktion
  • Ohne suppressredirect wird eine Verschiebung + Löschung des alten Seitentitels doppelt auf der Beobachtungsliste angezeigt (nämlich als Verschiebung+Löschung anstatt nur Verschiebung). Die Wahrscheinlichkeit eine irrtümliche Löschung zu entdecken ist somit höher
  • Weiterleitungen sind generell hilfreich (auch z. B. vom BNR in den ANR), sie sollten nicht gelöscht werden.

Eine Diskussion fand hier und teilweise auch hier statt.

Verfahren

Jeder Stimmberechtigte hat zwei Stimmen.

Verteilung der Stimmen
  1. Für die generelle Annahme oder Ablehnung des Meinungsbildes
  2. Für das Annehmen oder Ablehnen des neuen Rechtes

Wenn sich unter 1. mehr als 50% für die Annahme des Meinungsbildes aussprechen, gilt dessen Ergebnis als angenommen und wird zur verbindlichen Richtlinie. Andernfalls dient das Ergebnis des Meinungsbildes lediglich der Information.

Für eine Annahme bzw. Ablehnung der Rechte unter 2 reicht eine absolute Mehrheit.


Abstimmung

Akzeptanz des Meinungsbildes

Pro (Annahme des Meinungsbildes)

Contra (Ablehnung des Meinungsbildes)

suppressredirect für Sichter

Pro

Contra

Enthaltung

Auswertung