Benutzer:Degen2/Jugendwehr 1863–1866 (Freie Stadt Frankfurt)
Jugendwehren: militärisch organisierte Verbände von Schülern zur Vorbereitung für den Soldatendienst, in Frankreich seit 1878 in den sogenannten Schützenbataillonen mit staatlicher Unterstützung ins Leben gerufen.[1]
Die Jugendwehr der Freien Stadt Frankfurt 1863 bis 1866
Alter: nicht unter 12 Jahre. Uniform: dunkelgrauer (Cassenet-) Kittel, Hosen von Turnerzwilch, Gamaschen, Mütze mit geradem Schild, Gürtel mit Schnalle, daran Patronentasche, Bajonettscheide und Pistontäschchen, Gewehr mit glattem Rohr und Bajonett. Dem Frankfurter Verein standen 50 percussionierte Karabiner (von W.H. Spangenberg, Suhl) zur Verfügung. Die Fahne stiftete das schweizerische Kadettenkorps Aarau, Schweiz. Geübt wurde zweimal zwei Stunden wöchentlich.[2]
Erklärtes Ziel der Jugendwehr war, die heranwachsende Jugend kampfbereit und tüchtig zu machen; die Bildung eines Bundeskontingents durch Söldlinge sollte vermieden werden; Ersetzung der stehenden Heere durch Volksheere, getreu dem Motto: „Seid alle Krieger, dann habt ihr Frieden“.[3]
Der zweite Vereinstag deutscher Jugendwehren zu Frankfurt am Main fand am 16. und 17. September 1865 statt. Beteiligt waren zusammen 200 Mann: die Frankfurter, Heidelberger, Stuttgarter (100 Mann), Wiesbadener und Mannheimer Jugendwehr, der Wehrverein von Frankfurt, die vereinigte Frankfurter und Bornheimer Turnerwehr, Die Darmstädter Turnerwehr und die Stuttgarter.
Am Samstag, 16. September, fand der Empfang der Jugendwehren am Bahnhof statt. Er begann mit dem Geleit zum Goetheplatz mit der Ausgabe der Quartierbillettes. Am Sonntag, 17. September fanden vormittags das Schulexerzieren, Bivouac am Grindbrunnen (heute Westhafen) und am Nachmittag der Felddienst statt.[4]
Geübt wurde das Exerzieren im Feuer, in geschlossener und zerstreuter Fechtart. Ein Höhepunkt bildete die gemeinsame Verteidigung der Rieder Höfe bei Frankfurt am Main. Das Szenario mit Jugendwehr-Artillerie sollte ein gedachtes, feindliches, französisches Streifcorps zurückweisen. Eine Darstellung des Gegners gab es nicht. Feuern mit nicht mehr als 10 blinden Patronen. Zu den Bestimmungen: Nach 9 Uhr Abends durfte kein Zögling auf der Straße sein. Kein Waffentragen außer Dienst.[2]
Literatur
- Die Gartenlaube, Leipzig 1863, Heft 40, S. 628 f.
- F.A.Brockhaus, Leipzig 1886.
- Allgemeine Illustrierte Zeitung, Oktober 1865, Nr.4, Artikel von Ernst Cloß, S. 56.
- Programmheft zum Jugendwehrtag, September 1865, abgebildet bei Volker Löbner, Band III, siehe unten.
- Volker Löbner, Tilman Lombard Frankfurter Uniformen 1806–1866, Frankfurter Militär. Aus dem Bestand des Historischen Museum Frankfurt am Main und Privatsammlungen, Band III, Löbner Selbstverlag, Frankfurt am Main, 2017. ISBN 978-3-87390-346-3 Seite 362 - 378.