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Zur Farbmetrik:
Gewichtsordinatenverfahren
Grundlage dieses Berechnungsverfahren ist, dass die Farbvalenz sich als additive Mischung der spektralen Farbvalenzen ergibt. Eine Farbvalenz
oder bei Wahl der virtuellen Primärvalenzen
lässt sich also als Integral darstellen. Die spektrale Strahldichte der Lichtquelle sei .
Die Farbreizfunktionen für das CIE-Normvalenzsystem sind tabelliert. Für die praktische Berechnung ist vom Integral auf die Summe umzustellen dλ → δλ. Je nach geforderter Genauigkeit sind in der Farbmessung heute Messintervalle von 10 nm üblich, einfache Farbmessgeräte benutzen noch 16 Werte im 20-nm-Abstand. Bei Benutzung der Tabellen in 5-nm-Abstand lassen sich in Übereinstimmung mit ISO- und DIN-Norm für höhere Ansprüche 5 nm wählen.
Die Addition des Produktes ergibt nun den Farbwert , entsprechend erhält man mit den Farbwert und mit dann . Allerdings wird noch normiert, meist auf , also mit .
Bei Körperfarben (Oberflächen- oder Durchsichtsfarben) wird die von der Lichtquelle ausgehende Strahlung Sλ durch die spektralen Eigenschaften der betreffenden Oberfläche verändert. Für die Farbreizfunktion φ(λ) die das Auge trifft, die Farbe im eigentlichen Sinn, muss also diese „beeinflusste“ spektrale Strahldichte eingesetzt werden. Dies ist entweder die spektrale Remissionskurve β(λ) bei Oberflächen oder die spektrale Transmissionskurve τ(λ) bei durchsichtigen Medien. Der spektrale Farbreiz φλ ist für den spektralen Remissionsgrad nunmehr φλ = Sλ · βλ und für den spektralen Transmissionsgrad entsprechend φλ = Sλ · τλ
Und letztlich erhält man die Farbwerte durch entsprechende Gewichtung der Ordinatenwerte des Spektrums