Benutzer:Feliks

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Free Mark Bernstein!


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Seit einiger Zeit sind die lustigsten Gerüchte über mich im Umlauf: Ich wäre Elitesoldat, Geheimagent, vaterlandsloser Geselle, schreibe die Wikipedia im Auftrag einer ausländischen Regierung um etc. Bitteschön, wer den Unfug glauben will, dem sei das unbenommen. Die meisten, die das glauben, glauben oft auch, dass das mit dem Klimawandel Unfug ist, dass Impfen gegen Corona gefährlich sei (außer der Impfstoff kommt aus Russland) oder dass das mit 9/11 ohnehin die bösen Yankees selbst waren usw.

Nachfolgend werden nun noch einige Schlaglichter aus der Chronologie rund um die große Feliks-Enthüllung beschrieben. Und manchmal auch, was sonst noch so passierte.

Nähere Hintergründe kann man hier erfragen: feliks@moneymail.de

31. August 2022: Noch ein Konvertit

Normalerweise google ich nicht viel am Smartphone, aber gestern während eines längeren Abenteuers im Schienenersatzverkehr dachte ich, was Stephan Bartunek jetzt wohl so treibt? Manche erinnern sich: das war der kauzige Wiener Verschwörungserzähler von der „Gruppe 42“, der die Videos aus dem Hause Fiedler & Pohlmann zuerst veröffentlichte. Und ich googelte los. Was ich fand, hat mich sehr erstaunt und auch berührt. Leider kam ich erst heute zum Anschauen des Videos, da ich (als Kind meiner Generation) gestern keine Kopfhörer mit dabei hatte. Bartunek ist inzwischen aus seiner Filterblase ausgestiegen, findet Verschwörungserzählungen überaus gefährlich und engagiert sich sogar in der Aufklärungsarbeit gegen diese Sektiererei. Während ich bei manchem Mannheimer Bekehrten das dumme Gefühl nicht loswerde, dass dort die Einsicht eher taktisch-ökonomischen Interessen entspringt, erzählt Bartunek ausgesprochen authentisch über seinen Sinneswandel - absolut sehenswert: Das Reitz-Gespräch #14: Stephan @BaBaBartunek über seinen Ausstieg bei den Verschwörungstheoretikern. Ursache des Meinungswandels war die Sorge um die Gesundheit seiner Lebenspartnerin, was ihn in der Corona-Krise dazu brachte, Erklärungsmuster der Verschwörungserzähler zu hinterfragen und zu erkennen, welchem durchaus kommerziellen Unfug er da angehangen hatte. Großartig ist, dass er sich danach nicht bloß irgendwie beschämt verkrochen hat, sondern die Öffentlichkeit sucht und angefangen hat, den Schaden wieder gut zu machen, den er durch seinen eigenen, durchaus nicht unwesentlichen Beitrag am gesellschaftlichen Klima mit verursacht hat. Vor einem so glaubhaften Wandel kann man nur den Hut ziehen. Ich weiß nicht, was er inzwischen über mich denkt, aber ich habe heute für mich meinen Frieden mit ihm gemacht.

16. März 2022: Urteil des OLG Koblenz rechtskräftig - rechtzeitig zu Purim gibt es Kompataschen

Der Anwalt der Gegenseite, Markus Kompa, legte Rechtsmittel gegen das Urteil des OLG Koblenz ein, um damit zumindest auch den Streitwert über die 20.000-Euro-Grenze für die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision zu hieven. Sowohl in der Sache als auch hinsichtlich des Streitwertes scheiterte er nun. Für den Streitwert hätte er selbst Rechtsmittel bezüglich des erstinstanzlichen Urteils einlegen müssen, was er aber im Siegesrausch der ersten Runde verbummelt hatte. Durch einen Zufall kam die Entscheidung des Gerichts rechtzeitig zu Purim - ein Fest, an dem wir feiern, dass uns jemand erfolglos ans Leder wollte. Zu dessen Ehren backen wir spezielle Mohntaschen. Eine kleine Änderung trat aber doch ein: Der Streitwert wurde um über 2.000 Euro wieder auf den der ersten Instanz angehoben, womit die Niederlage für Kompas Mandanten Elias Davidsson noch teurer wird. Mal abwarten, vielleicht kommt wieder eine Verfassungsbeschwerde.

16. Februar 2022: Aus den Verwendungszwecken

Über mein Konto IBAN DE77700905000105009014 BIC GENODEF1S04 haben viele mit mir per Verendungszweck kommuniziert - herzlichen Dank! Hier eine kleine Auswahl:

„Für ANON und Wikipedia. Ich hoffe es hilft ein wenig. Nenikikamen“ - „Anon“ - „Prozesskostenbeitrag mit bestem Dank fuer das unermüdliche Engagement“ - „Viel Glück bzgl. ANON“ - „Danke für deinen Mut“ - „ANON“ - „Wahrheit beugt sich nicht!“ - „Weiterhin viel Erfolg“ - „Herzensangelegenheit ANON :)“ - „Danke fürs Rückgrat zeigen“ - „Die sollen sich mal warm anziehen :)“ - „Danke Feliks für das Engagement“ - „Unterstützung fur Ihre Wikipedia-Arbeit“ - „Niemals aufgeben, niemals kapitulieren“ - „Danke für Engagement gegen (vorsorglich nicht wiedergegeben)“ - „Unterstuetzung im Prozess. Weiter so“ - „ANON“ - „Bitte nicht aufgeben, weiter so“ - „ANON“ - „Verteidigung der Pressefreiheit“ - „Wikidank fuer einen Aufrechten“ - „Und ein Puster Rueckenwind. Herzliche Gruesse von (Nutzername)“ - „ANON“ - „Weiter so.“ - „ANON“

Es freuen mich die kleinen wie die großen Beträge - und von den kleinen weiß ich, dass diese Unterstützerinnen und Unterstützer wenig haben und dennoch oder gerade deshalb solidarisch sind.

31. Januar 2022: Berufungsurteil in Koblenz - Nenikikamen

Wie der Hellene so schön sagt: Νενικήκαμεν - wir haben gesiegt. Das heutige erste obergerichtliche Urteil in einem Hauptsacheverfahren zu Wikipedia-Artikeln besagt, dass Elias Davidsson auf ganzer Linie verloren hat. Zwar noch nicht rechtskräftig, aber Revision ist zumindest vorerst nicht zugelassen, Zwangsvollstreckung (durch mich) sogar ohne Sicherheitsleistung hingegen schon. Also, liebe Fans der Fiedler/Pohlmann-„Enthüllungen“: Spendet an Elias Davidsson soviel ihr könnt, damit er auch die Verfahrenskosten begleichen kann. Der auf mich zuweilen etwas konfus wirkende ältere Herr wurde anscheinend von einer spezifischen Szene in einen Prozess hineingetrieben, der ungut enden musste. Das Wort „schalom“ kommt übrigens etymologisch von „zahlen“, denn Zahlen macht Frieden.

Wir hingegen haben das errungen, was die Community braucht: Die Klage wurde vollumfänglich zurückgewiesen, also kein Schmerzensgeld dafür, dass man Wahrheiten in einen Artikel einträgt, keine Mithaftung für Edits anderer Autoren des Artikels, kein Erstattungsanspruch der Abmahnkosten (selbst dann nicht, wenn die abgemahnte Aussage objektiv unrichtig, aber die Unrichtigkeit nicht grob fahrlässig war und die Sache einfach klarzustellen war). Allerdings kommt es auch hier immer auf die Verhältnisse des Einzelfalls an, so dass wie immer gilt: sorgfältig arbeiten und gute Belege verwenden. Jetzt gilt es auch noch, ANON zu verteidigen, d.h. Autor:innen vor Repression, Doxxing und Stalking zu schützen. Hier sind noch einige Verfahren offen, und da brauche ich die Unterstützung der Community. Nur um Irrtümern vorzubeugen: Ich bin leider nicht Baron Rothschild (auch wenn ich die gleichen Feiertage habe wie er), sondern nur ein Normalverdiener und habe für die Kiste hier entgegen der im Koblenzer Verfahren breitgetretenen Vermutungen eines Kölner Vermutungsanwaltes noch keinen Cent Kostenerstattung seitens der Wikimedia Deutschland gesehen, obwohl der Großteil meiner Ersparnisse (im oberen fünfstelligen Bereich) dafür draufging. Mit meinem (inzwischen nicht mehr ganz so) neuen Anwalt Dr. Achim Doerfer habe ich auch einen Prozessbevollmächtigten gefunden, der das perfide Framing der Gegenseite nicht nur neutralisieren kann, sondern auch effektiv meinen eigenen Standpunkt vorträgt. Das kostet aber Geld, auch wenn es bisher nur zu den gesetzlichen Gebühren erfolgte. Daher meine Bitte: Wem ANON am Herzen liegt, die oder der sollte auf mein Konto IBAN DE77700905000105009014 BIC GENODEF1S04 etwas überweisen - unnötig zu sagen, dass die Sparda Bank eG teilweise mir gehört. Vorab schon vielen Dank.

26. Januar 2022: Urteilsverschiebung

Die für morgen angesetzte Urteilsverkündung wurde pandemiebedingt auf den 31. Januar verschoben.

23. Dezember 2021: Nirit bekam Post

Nirit bekam Post und gibt über ihre Anwälte zu verstehen, dass eine Fristsetzung, die „einen Tag vor Heiligabend endet“, irgendwie unanständig sei. Nun ist der „Heiligabend“ im Feiertagskalender von ihr, mir und meinem Anwalt zwar kein Feiertag und weder ich noch er können etwas dafür, dass sie sich als Anwälte ausgerechnet Nichtjuden sucht, aber wir wollten dann mal nicht so sein und warten bis zum 27. Dezember 2021 ab.

9. Dezember 2021: „Biggus Dickus“ oder „Mein kleiner grüner Actus“ [sic!]

Rechtswahrer Kompa reicht in Koblenz einen 80seitigen Schriftsatz ein. Zum Wahrheitsgehalt äußere ich mich vorerst nicht, aber zu einem netten Detail. Der Klägervertreter führt nämlich darin aus: Der Kläger konnte bei dieser Gelegenheit Juristen aus Indien kennenlernen, die ihn über die juristischen Aspekte des in Indien praktiziertes actus popularis unterrichteten. Nun gibt es das Rechtsinstitut der actio popularis, nicht aber das des actus popularis. Das mag daran liegen, dass der Rechtswahrer Kompa vermutlich nur einen kleinen Latinus hat. Manche fragen sich jetzt sicher: „What is so funny about Biggus Dickus“?

22. Dezember 2021: Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden

Das Bundesverfassungsgericht gab eine Entscheidung aus dem November bekannt, wonach der Sänger Xavier Naidoo als Antisemit bezeichnet werden darf.[1][2] Der Beschwerdeführerin sei für ihren Mut und ihre Ausdauer gedankt. Ich selbst habe bereits 2015/2016 beim Artikel über Naidoo Ergänzungen vorgenommen, die die Darstellung seiner Person auch damals schon ein wenig realistischer gemacht haben: [1] [2]. Heute durfte ich die Entscheidung des BVerfG im Naidoo-Artikel ergänzen: [3] (Siehe auch: Innerer Reichsparteitag).

25. November 2021: Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Koblenz

Vor dem Oberlandesgericht Koblenz fand die Berufungsverhandlung statt. Der Kläger trug seine Maske unter, nicht über der Nase und teilte auf Hinweis des Gerichts über seinen Anwalt mit, dass er ein ärztliches Attest habe. (Es gibt ja ganz besondere Ärzte, die sich auf solche Atteste spezialisiert haben sollen...) Das Gericht signalisierte, dass es zumindest für den Schmerzensgeldanspruch keinen Raum sehe, hinsichtlich der Abmahnkosten müsse man jedoch noch im Einzelfall prüfen. Zu den Rechtsfragen wurde beiden Seiten noch Schriftsatzfrist bis 9. Dezember 2021 gegeben. Urteil wurde für den 27.01.2022 angekündigt.

22. November 2021: „befangene Juden“

Faszinierend, was man in der Diskussion um Antisemitismus alles hören darf: „Die jüdische Seite ist aus meiner Sicht befangen.“ Eine Wikipedia-Autorin schrieb das auf einer Diskussionsseite zu einem Artikel über eine Person, die am al-Quds-Tag mitmarschiert war. Man stelle sich vor, man würde die weibliche Seite als „befangen“ beim vom Diskurs über Misogynie ausgrenzen. Oder Afroamerikaner vom Diskurs über den Alltagsrassismus in den USA.

1. April 2021: Markus Kompa und die Rohrkrepierer

Rechtswahrer Kompa schreibt auf seinem Blog: „Die von Feliks hiergegen öffentlich eingelegte Berufung erwies sich als Rohrkrepierer.“ Nun entscheidet in einem Rechtsstaat über eine Berufung für gewöhnlich das Berufungsgericht und nicht der Anwalt der Gegenseite. So auch in Koblenz. Das dortige Oberlandesgericht sah die Berufung zumindest als zulässig an und bestimmte später Termin zur Hauptverhandlung auf den 25. November 2021.

29. März 2021: Rechtsanwalt Markus Kompa übt sich in Fristberechnung

Der Rechtsanwalt Markus Kompa übt sich mit Schriftsatz vom 29. März 2021 bezüglich meiner Wikipedia-Beiträge in Fristberechnung und beruft sich dabei hinsichtlich des Fristbeginns auf § 199 Abs. 1 Nr. 2 Zivilprozessordnung. Dazu sollte man wissen, dass § 199 ZPO schon seit Jahren weggefallen ist [4] und davor die Auslandszustellung [5] regelte. Eventuell tut sich da jemand schwer, ZPO und Bürgerliches Gesetzbuch auseinander zu halten, denn § 199 Abs. 1 BGB betrifft den regelmäßigen Fristbeginn der Verjährung [6]. Bei langen Schriftsätzen kann es schon mal zu kleineren Ungenauigkeiten kommen, und besagter Schriftsatz umfasste zwischen Anrede und Gruß immerhin stolze sieben Zeilen. In Bayern fällt man üblicherweise durch die Laufbahnprüfung für Justizwachtmeister, wenn man den Unterschied zwischen BGB und ZPO nicht kennt. In Bundesländern mit weniger elitären Bildungsansprüchen bekommt man mit diesem Kenntnisstand dann aber auch schon mal eine Anwaltszulassung.

15. Januar 2021: Landgericht Koblenz

Das LG Koblenz hat ein Urteil gegen mich erlassen - in einer Zivilsache, durch Einzelrichter, erstinstanzlich, nicht rechtskräftig, kein Obergerichtliches Urteil. Keine Geldstrafe für eine Straftat, sondern zivilrechtlicher Schadensersatz. Eine Kuriosität vorab: Das Urteil basiert zum Teil auf zwei Wikipedia-Eintragungen, von denen der Kläger positiv wusste, dass sie nicht von mir stammten, sondern von den Wikipedia-Autoren "Density" bzw. "Über-Blick" und dies sogar am 13. Februar 2020 an Eides statt zur Vorlage bei Gericht versichert hatte - was ihn aber nicht davon abhielt, mich u.a. deshalb zu verklagen. Und entgegen der Falschdarstellung in der Presseerklärung des LG Koblenz wurde ich nie vor dem LG Hamburg verklagt, sondern war dort Kläger. Ich habe am 21. Januar 2021 einen Anwalt mit der Berufung gegen das Koblenzer Urteil beauftragt - unter anderem. Sollte irgendwer über den Prozess berichten wollen, möge er mich bitte kontaktieren oder das Berufungsurteil abwarten.

16. Oktober 2020: Müdigkeiten, Opferanspruchsideologie und Fachkräftemangel

Jetzt ist es raus: Juden, die öffentlich gegen Rassismus und Antisemitismus eintreten, vertreten also eine „Opferanspruchsideologie“ und verbreiten „Hass und Verleumdung“. Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich spreche jetzt nicht von mir, sondern von Igor Levit. Die entsprechenden Erkenntnisse verdanken wir aber nicht Bernd Höcke, sondern der Süddeutschen Zeitung. Dort überlässt man die Politik anscheinend den Fachleuten aus der Musikredaktion - eigentlich ein Zeichen für Fachkräftemangel (die kleine Sottise musste jetzt sein). Allerdings kenne ich Sportjournalisten, die das mit mehr Sachverstand könnten, auch wenn Noah Klieger inzwischen leider tot ist. Das mit Levit ist alles sicher nur ein großes Missverständnis, weite Teile der Volksgemeinschaft schätzen jüdische Musiker, zumindest solange sie so brav musizieren wie das Lagerorchester von Auschwitz und nicht lauthals über angeblichen Antisemitismus rummäkeln (den es ohnehin nicht gibt).

Da auch ich müde bin und alles, was man zu dem Thema sonst noch schreiben könnte, bereits viel eindringlicher von Carolin Emcke formuliert wurde, hier ein Link dazu: Ich bin auch müde.

28. Dezember 2019: Dokumentarfilmer ruft angesichts der CO2-Steuer nach der Mörderbande von der Roten Armee Fraktion

In seinem eher schlichten antiimperialistischen Antikapitalismus ruft ein Dokumentarfilmer aus Brandenburg nach den RAF-Terroristen:

Das Imperium beschließt, seine Untertanen mit einer CO2 Steuer ausnehmen (sic!), es vermeidet es aber, die wesentlichen Verursacher zu benennen oder zur Verantwortung zu ziehen. Wo ist eigentlich die RAF, wenn man sie mal braucht?“. 

Die Klimapolitik der Industriestaaten darf und soll man kritisieren - aber: Wer so einen Spruch absetzt, der verhöhnt damit nicht nur die 33 Mordopfer der RAF, sondern stellt sich auch vollends außerhalb der Werteordnung unseres Grundgesetzes.

(siehe auch: OK Boomer)

16. Oktober 2019: Sieben Tage nach Halle - ein Kommentar von Richard C. Schneider

"Diese lächerlichen Mahnwachen vor Synagogen"

9. Oktober 2019: Halle

Es werden Wetten angenommen, wie lange es dauert, bis den üblichen Kanälen die ersten Enthüllungen kommen, dass das in Wahrheit kein Anschlag war, sondern False Flag, Tiefer Staat oder halt wieder mal die selbst - immerhin wurde nicht mal einer von denen verletzt.

5. Oktober 2019: „Fachkräftemangel“ bei der Süddeutschen Zeitung

Zum in der SZ an diesem Tag veröffentlichten Beitrag „Fachkräftemangel“ hat die Geschichtsredaktion der deutschsprachigen Wikipedia eine Stellungnahme verfasst, die hier zu finden ist: [7]. Anscheinend fehlt es insbesondere der SZ selbst an Fachkräften, die sich sachkundig und ohne persönliche Befindlichkeiten mit der Wikipedia auseinandersetzen. Dies ist um so bedauerlicher, als dass die SZ üblicherweise Maßstäbe im Bereich Sorgfalt und Ausgewogenheit der Berichterstattung setzt (auch wenn man dort bei der Auswahl von Karikaturen zuweilen mal das gebotene Fingerspitzengefühl vermissen lässt.)

25. bis 28. Juli 2019: Pax Terra Musica

Markus Fiedler offenbart sich bei einem Vortrag beim Pax Terra Musica Festival als wahrer Politikexperte: Dass man Lafontaine bzw. seinen Namen getrost vergessen kann, kann ja mal passieren (so bei 1h 02min). Vollends grotesk wird es dann aber, wenn Fiedler kurz darauf folgende Fake News produziert:

Also Sie können jetzt live miterleben, wie aus einer Friedenspartei „Linke“, wo viele Leute noch aus der WASG dazugekommen sind, also Gewerkschaftsleute und so weiter, die sind alle entmachtet worden. Gerade in Bayern habe ich vor fünf Monaten mit dem letzten WASG-Mann gesprochen, der noch irgendwie eine Funktionsstelle da hatte, ansonsten gibt es da keinen mehr von der WASG. Da sind jetzt alle nur mehr Linke, die pro Krieg sind.

Vom Wahrheitsgehalt dieser Aussage darf man sich leicht selbst ein Bild machen: Obwohl die WASG nur zwei Jahre existierte, die Linke aber seit zwölf Jahren, stammen von den acht Bundestags- und Europa-Abgeordneten der bayerischen Linken Thomas Händel Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Susanne Ferschl, Harald Weinberg, Simone Barrientos, Andreas Wagner und Eva Schreiber die Hälfte, nämlich Händel, Ernst, Gohlke und Weinberg aus der WASG. Und was für bösartige Kriegstreiber die bayerischen Linken sind, kann man unschwer hier nachlesen: [8]

Der Rest, den Bescheidwisser-Markus da so auftischt (oder besser: zum soundsovielten Male aufwärmt) ist auch nicht besser, aber der betrifft meist laufende Verfahren, so dass ich mich dazu vorerst nicht äußere.

20. Juni 2019: Die schriftliche Urteilsbegründung ist erfolgt

Das Landgericht Hamburg hat vier Monate nach Verkündung sein Urteil begründet. Es stützte sich dabei im Wesentlichen auf folgende Erwägungen (Hervorhebungen durch mich): [...] hinsichtlich des Vortrags zu dem Wikipedia-Eintrag zu der Sängerin und Schauspielerin Nirit Sommerfeld [...] ist als unstreitig zugrundezulegen, was die Antragsgegner im Schriftsatz vom 14.02.2019 ab S. 27 ausführen lassen: Der Autor „Feliks" hat mit bestimmten Formulierungen („antizionistisch" statt „israelkritisch") und mit dem Löschen wahrer Informationen (Link zum Kleinen Theater Haar, dessen Intendantin Frau Sommerfeld war) mit der Begründung, er gehe nicht davon aus, dass dieses Theater relevant sei (obwohl es offenbar einen Wikipedia-Eintrag dazu gibt), den Eintrag über Frau Sommerfeld mit geprägt. Die Änderungen zeigen, dass der Antragsteller dabei vornehmlich von subjektiven Erwägungen geleitet wurde - in deutlichem Kontrast zu dem Objektivitätsanspruch der Wikipedia. Er hat zudem den Beitrag zu Frau Sommerfeld freigeschaltet, obwohl in diesem der genaue Wohnort von Frau Sommerfeld genannt wurde. Diesbezüglich lässt sich eine Widersprüchlichkeit im Handeln des Antragstellers, der seine eigene Anonymität schützen möchte, dies anderen aber bewusst nicht gewährt, nicht verkennen. Zudem hat der Antragsteller den Beitrag über Frau Sommerfeld der bis dahin nicht in der Wikipedia vorhandenen Kategorie „Unterstützer von Boycott, Divestment and Sanctions" zugeordnet, ohne dass dies dem Verständnis von Frau Sommerfeld gerecht werden würde. Sie sieht sich nicht als Antisemitin, wird so jedoch in dem Wikipedia-Eintrag über sie, auch aufgrund des Wirkens des Antragstellers, dargestellt. Schließlich, und besonders schwerwiegend zu Lasten des Antragstellers, hat dieser nach einer Veränderung der Angabe des Wohnortes von Frau Sommerfeld in „in der Nähe von München" diese Angabe wieder in ihren wahren Wohnort zurückgeändert und den Autor von „in der Nähe von München" in der Wikipedia gesperrt. Die Diskrepanz zu seinem dem Verfügungsantrag zugrundeliegenden Begehr ist nicht zu übersehen. Es ist auch nicht erkennbar oder vorgetragen, dass sich der Antragsteller bei diesen Änderungen von sachlichen Kriterien habe leiten lassen. Erkennbar sind derartige, sachangemessene Kriterien nicht.

Das Landgericht ging also davon aus, dass ich

  • den angeblich geheimen Wohnort Sommerfelds durch Revert wieder in den Artikel eingefügt hätte - das war aber der Wikipedia-Autor Benutzer:Kuebi: [9] (wobei Sommerfeld nicht einmal behauptet hatte, dass ich das gewesen wäre – wie das Landgericht zu der Erkenntnis kam, ist völlig unklar)
  • den User gesperrt hätte, der Sommerfelds Wohnort zuvor gelöscht hat - das war aber auch Kuebi: [10] (Für Nutzersperrungen muss man Admin sein - das bin ich aber nicht. Zudem hat Sommerfeld die Sperrung nicht mir zugeschrieben, auch hier liegt also der Ursprung der Falschinformation im Dunklen.)
  • einen Link zum "offenbar" existierenden Artikel des „Kleinen Theaters Haar“ gelöscht hätte - der Artikel existierte aber nie: „Kleines Theater Haar“ (auch die Existenz dieses Wikipedia-Artikel hat die Kammer ohne Zutun Sommerfelds oder der Prozessgegner offensichtlich ebenso eigenständig wie fehlerhaft ermittelt; zu dieser unwichtigen Kleinkunstbühne ohne überregionale Wahrnehmung wird es nach den Relevanzkriterien der Wikipedia auch wohl nie einen Wikipedia-Artikel geben)
  • durch "Freischaltung" (gemeint ist Sichtung, wozu eigentlich jeder Wikipedia-Autor nach kurzer Probezeit und ein paar marginalen Beiträgen berechtigt ist) den Sommerfeld-Artikel erst allgemein sichtbar gemacht hätte. Artikelneuanlagen von Nichtsichtern sind aber immer für die Allgemeinheit voll sichtbar (da es eben gar keine gesichtete Version gibt, die man statt der ungesichteten Version zeigen kann). Zudem stellt „Sichten“ nach den Wikipedia-Regeln keine Inhaltskontrolle dar, wobei beim Sommerfeld-Artikel inhaltlich aber ohnehin alles stimmte.

Außerdem fand es das Landgericht unschön von mir, dass ich laut einem durch die Gegenseite vorgelegten Aufsatz von Katrin McClean eine Fehlgewichtung ihres Lebenswerkes in dem Wikipedia-Eintrag über sie herbeigeführt habe, zumindest wäre ich diesem Vortrag nicht entgegengetreten, sodass auch dies zugrundezulegen sei. Danach fusse die unausgewogene und McClean zu Unrecht in eine rechte Ecke stellende Darstellung in ihrem Wikipedia-Artikel auf einem Vorkommnis bei einer Konferenz, bei der ein Aktivist seine Teilnahme allein deswegen in Frage gestellt hatte, weil McLean eine Rede auf einer Bühne gehalten habe, auf der ein Redner geredet hatte, den besagter Aktivist als „rechts" einschätzte. Dies habe dazu geführt, dass sich ihr Wikipedia-Eintrag zur Hälfte mit dieser Episode befasste und stellte sie an eine Art Gesinnungspranger.

  • dass McClean das geschrieben hat, ist zutreffend und konnte ich daher nicht bestreiten. Darauf, dass die Kammer dieses Fremdzitat als eigenen Sachvortrag der Gegenseite und entscheidungsrelevant wertet, hatte die Kammer mit keinem Wort hingewiesen. Vielmehr hat die Kammer McCleans Zeugenaussage als anscheinend irrelevant abgelehnt. § 139 ZPO sagt aber: „Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen. Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar ... für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht ... seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat.“)
  • Den besagten Redner schätzt nicht nur ein einzelner Aktivist als irgendwie ein wenig „rechts“ ein, sondern doch ein paar Leute mehr. Es handelte sich dabei um niemand geringeren als Jürgen Elsässer, und der unwichtige Aktivist mit seinem Gequengel war Monty Schädel, seinerzeit Politischer Geschäfstsführer (sprich Chef) bei Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Deutschlands ältester und größter Organisation der Friedensbewegung [11]. Auch nahm die Episode nie die Hälfte des Artikels ein, vielmehr war ich es, der den Abschnitt Katrin_McClean#Werk_und_Rezeption über das eigentliche Lebenswerk mit den vier literarisch relevanten Bänden vor McCleans Hinwendung zur Trivialliteratur weitgehendst schrieb: [12].

Leider hat das LG Hamburg nie zu diesen plötzlich als entscheidungsrelevant erachteten Sachverhalten nachgefragt, die von der Gegenseite erst wenige Stunden vor Verhandlungsbeginn und versteckt in einem rund 50seitigen Schriftsatz eingebracht wurden. Dass BDS laut Deutschem Bundestag und dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung antisemitisch ist, ist dem LG Hamburg auch entgangen, obwohl es zum Abfassen des Urteils die Fünf-Monats-Frist nun wirklich weidlich ausschöpfte. Dass Sommerfeld BDS unterstützt hat, ergibt sich u.a. aus ihrer Unterschrift unter der Stuttgarter Erklärung, deren Kernaussage lautet: „Die KonferenzteilnehmerInnen erzielten Übereinstimmung über die dringende Notwendigkeit auch von Deutschland aus die internationale Kampagne für Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BDS) gegen Israel zu unterstützen.“ Zurück zum LG Hamburg: Es hat zum Thema Sommerfeld auch weder mündlich verhandelt noch auf eine etwaige Erklärungspflicht meinerseits hingewiesen, so dass ich nicht ansatzweise eine Chance hatte, die offensichtlichen Fehlannahmen des Gerichts auszuräumen. Ich habe daher Berufung gegen das Urteil eingelegt (Urteil und Berufungsschriftsatz kann vertrauenswürdigen Wikipedia-Kollegen bei Interesse gerne zugeschickt werden).

Das LG Hamburg, das wohl mit der Entscheidung in einem komplexen Sachverhalt stark gefordert war, hat aber auch entschieden, das man mich weiterhin nicht als Geheimdienstmitarbeiter verleumden darf. Dagegen hat die Gegenseite Berufung eingelegt (Tenor: Das haben wir nie gesagt und außerdem ist er es doch).

8. März 2019: Seit an Seit: Junge Welt und Compact

Wenn ich mir die Veröffentlichungen der letzten Tage zu mir bei Compact (Magazin) und Junge Welt so anschaue, dann weiß ich zumindest, dass ich selbst genau im Herzen des demokratischen Spektrums stehe. Ok, das war mir vorher auch schon klar, aber Dank an die beiden Redaktionen, dass es ihre Blätter/Webseiten auch noch bestätigt haben. Und natürlich auch an alle, die den Dreck weiterveröffentlicht haben. Vera Lengsfeld zum Beispiel, die sich damit inhaltlich aufs Niveau des vormaligen FDJ-Blättchen bewegt hat. Ad fontes quasi. Die alte SED-Genossin also Seite an Seite mit Elsässers lustiger Truppe. Endlich wächst zusammen, was zusammen gehört.

28. Februar 2019: erste Recherchetipps

Wer aufgrund der aktuellen Berichterstattung im Standard mehr über die auf der Gegenseite operierenden Herren und ihr Gedankengut erfahren möchte, kann mal z.B. hier [13] nachlesen, wie sich Markus Fiedler zum Antisemiten Nikolai Nerling positionierte, der behauptet „Die Geschichte des Holocaust ist eine Geschichte voller Lügen“. Dirk Pohlmann schildert selbst seine berufliche Perspektiven bei öffentlichen Sendern hier in einem Leserkommentar: [14]. Die Liebe zu Genauigkeit und Wahrheit bitte ich beispielhaft an dem Satz dort zu prüfen: „Dr. Daniele Ganser und Dr. Ola Tunander haben nach fulminanten akademischen Karrieren mit den falschen Studien zur USA jeweils auf Intervention von US Botschaftern ihre Professorentitel und Arbeitsplätze verloren.“ Daniele Ganser war nie Professor, und Ola Tunander ist es immer noch, wenn auch wohl aufgrund des Alters und nicht des US-Botschafters inzwischen emeritiert [15]. Wer nicht recherchieren kann, der soll es einfach bleiben lassen.

25. Februar 2019: Berufungsankündigung der Gegenseite

Die Gegenseite kündigt Berufung gegen das Urteil an. Ich für meinen Teil warte mal die Urteilsbegründung ab.

20. Februar 2019: Urteil in 1. Instanz

Die einstweilige Verfügung wurde anscheinend in Teilen aufgehoben. Entscheidung über Rechtsmittel erfolgt, sobald Begründung vorliegt.

14. Februar 2019: Antragsgegner sind Serienkiller?

Der Zauberanwalt, der im Verfügungsverfahren die Antragsgegner Pohlmann und Fiedler vertritt, erklärt in seinem heutigen, durchaus kurzweiligen Schriftsatz von nur 39 Seiten, dass der Antragsgegner ein politisch motivierter Rufmörder und insoweit ein „Serienkiller“ sei. Auch wenn unklar ist, welchen seiner beiden Mandanten er nun meint, und obwohl mir keiner von beiden jetzt irgendwie sonderlich nahe steht und ich die Aussage jetzt nicht für völlig abwegig erachte, finde ich das gegenüber den eigenen Mandanten doch ein wenig ungebührlich. Wenn meine Anwältin mir so was unterstellen würde, würde ich ihr das Mandat entziehen.

22. Januar 2019: Elchtest: „Zweierlei Maß“ bei Bearbeitungen zur eigenen Person

Ich schau mir diese Elaborate ja nur ungern freiwillig an, aber ich wurde auf eine gestern veröffentlichte neue Folge hingewiesen. Bei „zweierlei Maß“ fällt mir dann doch diese Anekdote ein:

Der Wikipedia-Account Benutzer:Pohlstein blähte 2005 als Erstlingswerk zunächst den Artikel von Caspar Weinberger so mit Behauptungen zu den U-Boot-Vorfällen in Schweden (zufällig ein Steckenpferd von Dirk Pohlmann) auf, dass damals damit dann der Abschnitt über Weinbergers politische Laufbahn praktisch zur Hälfte aus der U-Boot-Story bestand [16]. Belegt wurde das Seemannsgarn seinerzeit durch ein pauschalen Verweis auf das Parallel History Project (PHP), dessen Dokumenenbestand dazu aber nicht mehr online ist (zumindest nicht unter der ursprünglichen URL). Es scheint so, als wäre die Angelegenheit bei diesem Projekt durchaus kontrovers diskutiert worden, so dass das PHP imsoweit nicht als Quelle gesicherten Wissens betrachtet werden konnte. 2010 stellte sich Benutzer:Pohlstein der Leserschaft bei der Diskussion zu Area 51 als „Autor der ARTE ZDF Doku "Geheimnis Area51"“ vor und versuchte dort, seine Thesen unterzubringen. Laut IMDB ist Autor dieser Sendung zufällig Dirk Pohlmann [17]. 2015/2016 möbelte Benutzer:Pohlstein dann mit allein acht Beiträgen den Artikel von - Überraschung! - Dirk Pohlmann auf [18]. 2011-15 textete er mit fast 50 Bearbeitungen [19] die Diskussion:U-Boot-Vorfälle in Schweden zu und versuchte auch dort mit überschaubarem Erfolg, seine Thesen an den Mann zu bringen. Er stellte sich dabei als „Autor der Arte Doku "Täuschung - die Methode Reagan"“ vor. Autor dieser Doku ist laut IMDB zufällig wieder Dirk Pohlmann.

Wie sagte F. W. Bernstein: „Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche.“

Ach ja, bezeichnend für die Denke der Herrschaften ist die Aussage, dass die „Jelzin-Jahre“ (1991 bis 1999) „die schlimmsten Zeiten für Russland seit Ende des zweiten Weltkrieges“ gewesen seien (Wer sich das Zeug nicht in voller Länge antun will: so ab Minute 34). Die Jelzin-Ära in Russland war zwar wie in allen ehemaligen Ostblockstaaten von enormen wirtschaftlichen Härten für weite Teile der Bevölkerung geprägt, doch hinsichtlich der Menschenrechte war man sicher um Lichtjahre besser dran als in der späten Stalin-Ära von 1945 bis 1953, in der die Menschenverachtung von MWD-Sonderlagern bis hin zur sogenannten Ärzteverschwörung fröhliche Urständ feierte. Wer so was also sagt, der verhöhnt die Opfer des stalinistischen Terrors.

3. Januar 2019: Ordnungsgeldfestsetzung gegen Pohlmann

Das LG Hamburg findet den Aussetzungsantrag anscheinend nicht so überzeugend wie sein Verfasser und setzt gegen Pohlmann Ordnungsgeld wegen Verletzung der einstweiligen Verfügung fest. Dieser hatte zuvor ihm darin untersagten Aussagen wiederholt. Sein Anwalt teilte mit Post vom 19.01.2019 mit, dass er gegen die Festsetzung Rechtsmittel einlegen werde.

10. Dezember 2018: Pohlmann from outer space

Pohlmann auf einem Spezialkanal für Ufo-Jünger über mich in einem Interview vom 10.12.2018:

„Er ist auch jetzt aktiv, zum jetzigen Zeitpunkt wieder, also das ist interessant, [...] Feliks hat gerade Netanjahu bearbeitet [...] ja und äh.“

Fakt ist, dass ich zum letzten mal vor sechs Monaten den Artikel zu Benjamin Netanjahu bearbeitet habe: [20]

Diese Aussagen von Pohlmann lassen mehrere Möglichkeiten offen:

  1. Pohlmann lügt. Eine marginale Bearbeitung des Artikels zu Benjamin Netanjahu vor rund sechs Monaten rechtfertigt nicht die Aussage, dass ich „Netanjahu gerade bearbeite“
  2. Pohlmann ist ein entsetzlich schlechter Rechercheur (was auch den Umstand erklären könnte, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit geraumer Zeit keine neuen Produktionen Pohlmanns veröffentlicht.)
  3. Pohlmann hat seine sieben Sachen nicht mehr beieinander und lebt in einer netten Alternativwelt, in der ich auch gerade Netanjahus Artikel bearbeite (wer dem oben verlinkten Tool nicht glaubt: hier die Versionsgeschichte [21])
  4. Ich hab mich ganz furchtbar getäuscht.

Der freundlichen Abmahnung durch seinen Zauberanwalt sehe ich mit Freude entgegen.

3. Dezember 2018: Aussetzungsantrag und Beförderungsfeier

Der Zauberanwalt beantragt die einstweilige Aussetzung der Vollstreckung und befördert mich auf Seite 11 seines entsprechenden Schriftsatzes en passant auch gleich noch zum „Oberstleutnant der Reserve“. Die beste Ehefrau von allen ist entzückt, denn ihr erster Schwiegervater war auch Oberstleutnant gewesen: „Hey, das ist A15!“ - womit wieder bewiesen wäre, dass Juden zuerst mal nur ans Geld denken... Ich denke mir, wenn der Zauberanwalt sich gerne als Geheimdienstfachmann gibt, dann wird er sich mit den Dienstgraden schon auskennen, vertraue auf seinen untrüglichen Scharfsinn und Sachverstand und mache mit Freunden in einer 80er-Jahre-Bar ein paar Flaschen Prosecco auf. Sollte das mit der Beförderung nicht stimmen, schicke ich die Rechnung an den Zauberanwalt.

28. November 2018: Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung

Der Zauberanwalt hat Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt.

18. Oktober 2018: Zum Versuch von Verschwörungstheoretikern, auf Wikipedia Einfluss zu gewinnen

Lesenswert ist in dem Zusammenhang sicher der Beitrag: Wissen ist Macht – über helle und dunkle Seiten der Wikipedia

17. Oktober 2018: Meine beiden Lieblings-Vlogger - Folge Nr. 9

Zwei Herren, nämlich Markus Fiedler (nicht identisch mit aktuell diesen beiden Markus Fiedlers, sondern Lehrer) und Dirk Pohlmann (inzwischen aktiv bei Ken Jebsens Plattform KenFM sowie gern gesehener Gast bei anderen Alternativmedien wie Nuoviso) bringen seit einiger Zeit recht wunderliche Dinge auch über mich in Umlauf. Ich werde sukzessive diese Meisterwerke des investigativen Journalismus durchkommentieren und beginne zunächst mit ihrer „9. Sinfonie“.

Zu ihrem 10. Streich vorab nur soviel: Eine Vielzahl der dort gemachten Angaben ist schlicht falsch oder zumindest seit bis zu 15 Jahren veraltet. Aber es ist vermutlich völlig witzlos, das den Verschwörungsgläubigen mitzuteilen - für die ist das nur Indiz dafür, wie gerissen die sich doch immer wieder tarnen.

14. Oktober 2018: Warum diese Seite anonym ist

Diverse antisemitische und andere Anfeindungen auf meiner Benutzer- oder Benutzerdiskussion-Seite mussten von Administratoren versionsgelöscht werden (Lösch-Logbuch meiner Benutzerseite, Versionsgeschichte meiner Benutzerdiskussion-Seite, Seitenschutz-Logbuch meiner Benutzerdiskusions-Seite ) oder vollständig entfernt werden (für Nicht-Wikipediander: diese Beleidigungen tauchen nicht mal mehr in der Karteikarte „Versionsgeschichte“ auf oder sind dort zumindest nicht mehr lesbar). Das ging hin bis zu einer Tötungsphantasie. Meine Benutzerseite musste daher inzwischen administrativ dauerhaft vor Vandalismus für Bearbeitungen durch nicht angemeldete oder gerade eben erst angemeldete Benutzer gesperrt werden. Manche nicht ganz so ekelhafte Fälle sind noch in gelöschter Form auffindbar, z.B. hier: [22] [23] [24] [25] [26] [27]. Solche Hetze gegen mich als Jude zieht sich auch durch andere von mir bearbeitete Artikel bzw. die zugehörigen Diskussionsseiten (z.B. hier [28]), wobei ich jetzt viel zu tun hätte, auch noch darüber Buch zu führen. Derartige Nachstellungen zogen sich teilweise auch bis ins reale Leben. Zum Schutz meiner Privatsphäre und meiner Familie habe ich daher alle Hinweise auf meine Identität aus meiner Benutzerseite entfernt, trete nur mehr unter meinem Pseudonym auf und mache ansonsten von dem verbrieften Wikipedia-Prinzip des Rechts auf Anonymität seiner Autoren Gebrauch - übrigens verwenden nur fünf der derzeit 175 Wikipedia-Administratoren ihren Klarnamen als Benutzernamen und wohl nur etwa 10% geben ihn auf ihrer Benutzerseite an. Zudem gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das dem Einzelnen die Befugnis gibt, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (Bundesgerichtshof vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13, AfP 2014, 325 Rn. 9; vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534, 536; vom 13. Januar 2015 - VI ZR 386/13, VersR 2015, 336 Rn. 9, jeweils mit weiteren Nennungen). Hierzu gehört insbesondere die Entscheidung, ob die Person überhaupt in die Öffentlichkeit gezogen werden möchte. Diejenigen, die Lust dazu verspüren, eine andere Rechtsauffassung zu vertreten, sollten ggf. zuerst einen Blick in die Preisliste werfen.

13. Oktober 2018: Konferenz in Wien, Suff am Steuer und die Staaatssicherheit

Ein Mitglied unseres Bundestages betont in Wien zunächst mal, dass er ja kein Opfer sei. Das stimmt auch. Er war zumindest in der Sache des von ihm gemanagten ostzonalen Liedermachers wohl eher das, was man landläufig als „Täter“ betrachtet. Abweichend von der zuvor geäußerten These, dass er ja kein Opfer sei, bejammert er dann, er sei sogar Freiwild gewesen. Nach einigem Geprahle über eine via Promi-Bonus straffreie Trunkenheitsfahrt (da könnte sich höchst unabhängig von einer inzwischen wohl eingetretenen Verjährung auch die Führerscheinbehörde dafür interessieren) und darüber, dass er für etwaige Dienste auch nie belangt wurde (denn da gibt es auch Verjährung) nennt er dann meinen Namen und behauptet wahrheitswidrig, ich wäre Mitglied einer Spezialeinheit der israelischen Armee. Der Jud halt. Das wurde dann allerdings erst am 14. Februar 2019 online gestellt. Kenntnisnahme davon ist am 17. Februar 2019 erfolgt (nur damit der Zauberanwalt nicht wieder Probleme bei der Fristberechnung bekommt und irgendwas von Prozessbetrug deliriert, was die zuständige Landgerichtskammer dann aber ohnehin nur wenig interessiert). Aber schon André Brie meinte über ihn (den MdB, nicht den Zauberanwalt), dass er „ja auch mit antisemitischen Verschwörungstheorien hervorgetreten ist, [und] man [ihn] auch nicht zu ernst nehmen sollte“. Brie hätte, wie soll es anders sein, zufällig auch die Nürnberger Gesetze am Hals gehabt, würden sie denn noch gelten. Die Gruppe 42 hat zur Stasi auch ne eher selektive Wahrnehmung. Stasi-Spitzel sind nämlich böse, auch dann, wenn sie aus freien Stücken schon zu DDR-Zeiten die Spitzelei einstellten und dafür lieber als DDR-Bürger Terz mit der volkseigenen Staatsmacht in Kauf nahmen. Wenn sie als West-Spitzel aber unfreiwillig ausgebürgerte ostzonale Liedermacher bespitzelt haben, dann arbeitet man durchaus mit ihnen zusammen. Sind ja auch keine wurzellose Kosmopoliten wie Anetta Kahane...

9. Oktober 2018 Blogger von Welt

Ein prominenter Blogger der „Welt“ hat dort einen Beitrag mit den Worten „Früher brauchte man Beweise. Heute reicht es, wenn die Vorwürfe Jahrzehnte zurückreichen und vage sind“ eingeleitet und dann auf meine Diskussionsseite verlinkt.

Ich habe mit dem Blogger keine alte Rechnung offen. Ich habe auch keine jahrzehntealten, vagen Vorwürfe gegen ihn herausgekramt. Mich stört an dem Blogger nicht seine Vergangenheit. Mit seinen gegenwärtigen publizistischen Aktivitäten habe ich hingegen zuweilen Schwierigkeiten.

Was aber ist mein Kapitalverbrechen? Ich hatte angezweifelt, ob im Wikipedia-Artikel über den Mann dessen Privatblog seine persönliche Anwerbung durch den allseits respektierten FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher so belegt, dass man dies als unumstößliche Tatsache darstellen kann. Viele, die hier jetzt erstmals eine Wikipedia-Seite abseits der eigentlichen Artikel lesen, wissen vielleicht auch nicht, nach welchen Prinzipien Wikipedia eigentlich funktioniert, daher ganz kurz: Die wichtigste Regel ist, dass grundsätzlich alle Artikelinhalte durch zuverlässige, neutrale Sekundärquellen belegt sein müssen (WP:BLG). Selbst wenn wir freundlicherweise annehmen, dass der Blogger hier zuverlässig ist, so ist er hinsichtlich seiner eigenen Person weder eine Sekundärquelle noch neutral und scheidet somit als Beleg eigentlich aus. Daher habe ich die Zulässigkeit seines Privatblogs eben angezweifelt, den Sachverhalt der Anwerbung durch Schirrmacher aber nicht bestritten, sondern vielmehr durch eine andere Fundstelle belegt: [29].

Die Details meiner Majestätsbeleidigung kann man hier im Archiv der Diskussionsseite zum Personenartikel nachlesen: [30]

Interessanterweise verlinkt der Blogger in seinem „Welt“-Beitrag diese Diskussion nicht vollständig, sondern nur so, dass lediglich meine Zweifel an dem Beleg und der Vorschlag eines anderen Wikipedia-Autors („Dann wohl raus damit“) sichtbar werden, so dass ein verzerrter Eindruck von Verlauf und Ergebnis der Diskussion entsteht: [31]. Ob das Zufall oder Methode ist, darf die Leserschaft selbst entscheiden.

27. Juni 2016: Markus Kompa, Rainer Rupp und der ehrliche Geschäftsmann Trump

Multitalent Markus Kompa bietet dem Ex-Spion Rainer Rupp die Gelegenheit, Donald Trump „im Vergleich zur korrupten Hillary [als] ehrliche[n] Geschäftsmann“ zu präsentieren: [32]. Immerhin hatte „Crooked Hillary“ (so Trumps dämonisierender Name für seine Kontrahentin im US-Wahlkampf) nur 12 Dollar Mindestlohn im Programm.

12. März 2016: Erster Hinweis auf Attila Hildmanns Weltanschauung

Dass Attila Hildmann einer der schrägsten Nazis mit deutschem Pass ist, muss 2021 niemandem erklärt werden. Dass er schon Jahre vor Corona so tickte, habe ich als Erster in seinem Wikipedia-Artikel dokumentiert: [33]. Mich wundert, dass er mich noch nicht auf Schmerzensgeld für die Beschädigung seines guten Rufes verklagt hat.

4. Juni 1940: „We shall fight on the beaches“

Winston Churchill hält vor dem britischen Unterhaus eine Rede, deren Ende ich hier kurz wiedergeben möchte: I have, myself, full confidence that if all do their duty, if nothing is neglected, and if the best arrangements are made, as they are being made, we shall prove ourselves once again able to defend our island home, to ride out the storm of war, and to outlive the menace of tyranny, if necessary for years, if necessary alone. At any rate, that is what we are going to try to do. That is the resolve of His Majesty's Government — every man of them. That is the will of Parliament and the nation. The British Empire and the French Republic, linked together in their cause and in their need, will defend to the death their native soil, aiding each other like good comrades to the utmost of their strength. Even though large tracts of Europe and many old and famous States have fallen or may fall into the grip of the Gestapo and all the odious apparatus of Nazi rule, we shall not flag or fail. We shall go on to the end. We shall fight in France, we shall fight on the seas and oceans, we shall fight with growing confidence and growing strength in the air, we shall defend our island, whatever the cost may be. We shall fight on the beaches, we shall fight on the landing grounds, we shall fight in the fields and in the streets, we shall fight in the hills; we shall never surrender, and even if, which I do not for a moment believe, this island or a large part of it were subjugated and starving, then our Empire beyond the seas, armed and guarded by the British Fleet, would carry on the struggle, until, in God's good time, the new world, with all its power and might, steps forth to the rescue and the liberation of the old.

Damit allein gewinnt er zwar noch nicht den Zweiten Weltkrieg. Aber er legt den Grundstein dafür. Vier Jahre später ist Paris befreit, ein Jahr darauf Europa.

1. April 1350: Meine alten Freunde in Zeiten der Pest

Wer mal arme Opfer der bösen Denunziationen von Feliks in Aktion sehen will, der findet am Ende dieses lustigen Filmes Ken, Xavier, Attila in Aktion: Impfgegner im Mittelalter

Tool zur Analyse der Autorenschaft von Wikipedia-Artikeln

Bevor man sich wie mit Whocolor einen Haufen Software in den Browser packt und ihn damit ausbremst, kann man sich einfach eine Zeile Text in die commons.js-Unterseite des Nutzer-Profils (z.B. bei mir Benutzer:Feliks/common.js) reinpacken (Kopiervorlage hier) Das Tool wertet präzise aus und schlägt auch Textanteile, die nach einem Edit-War wiederhergestellt wurden, dem ursprünglichen Autor zu. Bei der Berechnung des Textanteils wird überschriebener bzw. gelöschter Text nicht mitgezählt. Dank an den Entwickler Benutzer:Schnark!