Benutzer:Finø/Thüringer Abgeordnetengesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
Kurztitel: Thüringer Abgeordnetengesetz
Abkürzung: ThürAbgG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Thüringen
Rechtsmaterie: Öffentliches Recht
Ursprüngliche Fassung vom: 13. Februar 1991
GVBl. 1991 S. 27
Inkrafttreten am: 14. Oktober 1990[1]
Neubekanntmachung vom: 9. März 1995
GVBl. 1995 S. 121
Weblink: Volltext
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
  1. Das Gesetz wurde in der 9. Sitzung des 1. Thüringer Landestages beschlossen, die am 30. Januar 1991 stattgefunden hat. Und es wurde am 13. Februar 1991 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen bekanntgemacht. Gemäß seines § 42 Abs. 1 sollte es aber rückwirkend am 14. Oktober 1990 in Kraft treten. In den übrigen Absätzen des § 42 sind dazu einige Ausnahmen geregelt. – Siehe zur Rückwirkung von Gesetzen den einschlägigen Wikipedia-Artikel.