Benutzer:Fiona Catriona Nordone/Arbeitsseite (EFW 2018)

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Neutralitätsvorbehalt (Österreich)

Ein Neutralitätsvorbehalt stellt eine formelle Bedingung oder Klausel in Beitrittsverträgen von (Militär-)Bünden dar. Durch diese soll die weitere Neutralität eines Staates (trotz Beitritts zu Bünden oder Unionen) festgehalten werden.

Politischer Diskurs

Der Begriff des Neutralitätsvorbehaltes wird in Österreich immer wieder diskutiert. Zuletzt 2017 und 2018 während den Beitrittsverhandlungen Österreichs zur PESCO (Permanent Strukturierte Zusammenarbeit), einem neuen Militärbündnis' der Europäischen Union.

2017

Erneut im Diskurs steht die Thematik seit den Beitrittsverhandlungen im November 2017. Damals versicherte der damalige noch Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP), dass eine Beteiligung im Einklang der Neutralität ("kein rütteln an Neutralität") stehen würde [1].

Beschlossen wurde der Beitritt zur PESCO im Folgemonat des Dezembers 2017 durch die rot-schwarze Regierung unter Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP). Diesbezüglich wurde im Zuge einer Nationalratssitzung von der Bundesregierung ein "Neutralitätsvorbehalt" versprochen. Dieser sollte im Beitrittsvertrag formuliert werden und somit die immerwährende Neutralität auch zukünftig sichern [2].

Kritik gab es während den Unterzeichnungen im Dezember vor allem Seitens der Grünen, welche im Beitritt Österreichs eine Gefährdung der immerwährenden Neutralität befürchten[3]. Es würden demokratischen Grundsätze missachtet werden, da Österreich aufgrund des Neutralitätsgesetzes an keinen Kriegen teilnehmen darf, sowie keine fremde Truppen stationieren oder sich an Militärbündnissen beteiligen darf (siehe Kapitel "Neutralitätsgesetz"). Tiefergehend sieht die Partei PESCO als Verzahnung der europäischen Verteidigungspolitik mit dem NATO-Bündnis[4]. Die Partei forderte sogar einen Rücktritt aus den Beitrittsverhandlungen [5].

Auch die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) übte Kritik an der damaligen Regierung. Bemängelt wurde das Treffen einer größeren Entscheidung der alten Regierung während den gerade stattfindenden Koalitionsgesprächen der Nationalratswahl 2017 an denen die FPÖ ebenfalls beteiligt war. Die Kritik richtete sich jedoch rein an die formellen Umstände des Beschlusses des Beitritts- nicht den Beitritt Österreichs grundsätzlich[6].

2018

Reaktionen bezüglich des PESCO-Beitritts wurden dann erstmals im Juni 2018 wieder laut. Nach Recherchen der Opposition, vor allem jener der Grünen, konnte in den Beitrittsverträgen und -protokollen kein Vorbehalt zur Gewährleistung der österreichischen Neutralität gefunden werden. Im Juni wurde dann erstmals eine Anfrage an die Regierung durch den Bundesrat gestellt [2].

In einer Presseaussendung der Grünen statiert Monika Vana (Vizepräsidentin der Grünen Fraktion im Europaparlament) ein Ausweichen der Beantwortung der Anfragen seitens der Bundesregierung. Erneut wird das Fehlen des "Neutralitätsvorbehalt" argumentiert. Zusätzlich sieht die Partei weiterhin einen Verstoß gegen die Neutralitätsgesetze, da sich die Teilnehmerstaaten zu regelmäßigen Erhöhungen der Rüstungsausgaben verpflichten. Dies ähnle zu sehr den Beitrittsbedingungen der NATO [7].

Der Diskurs steht seitdem auf Eis.

Neutralitätsgesetz

Auszug aus der Rechtsvorschrift

Nach dem Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs hat der österreichische Nationalrat laut Artikel I. folgendes zu beachten:

(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen[8].

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen[9].

Pflichten und Rechte neutraler Staaten

Neben Österreich zählen zudem [10]:

als neutrale Staaten in der EU. Durch deren in der Verfassung verankerten Position, erhalten diese bestimmte Rechte und Pflichten, welche eingehalten werden müssen.

Pflichten[10]

  • Unterlassungspflichten
  • Verhinderungspflicht
  • Duldungspflicht

Rechte[10]

  • Aktive Tätigkeit als Schutzmacht bzw. guter Dienste
  • Recht auf Achtung der Gebietshoheit des neutralen Staates seitens der Kriegsparteien
  • Recht auf Notwehr
  • Recht auf Entwaffnung und Internierung kriegführender Truppen
  • Recht auf Gewährung des Seeasylrechte

Literatur

  1. EU-Verteidigungspakt beschlossen: "Kein Rütteln an der Neutralität". In: Die Presse. (diepresse.com [abgerufen am 28. September 2018]).
  2. a b Vergaß Regierung Neutralitätsvorbehalt? In: Die Presse. (diepresse.com [abgerufen am 28. September 2018]).
  3. Grüne: Mit EU-Militärkooperation wird Neutralität aufs Spiel gesetzt - derStandard.at. Abgerufen am 27. September 2018.
  4. Vana zu PESCO: Regierung flüchtet bei Neutralitätsfrage aus der Verantwortung. Abgerufen am 27. September 2018.
  5. Österreich beteiligt sich mit vier Projekten an EU-Militärkooperation - derStandard.at. Abgerufen am 28. September 2018.
  6. EU verstärkt militärische Zusammenarbeit. In: news.ORF.at. 13. November 2017 (orf.at [abgerufen am 28. September 2018]).
  7. Vana zu PESCO: Regierung flüchtet bei Neutralitätsfrage aus der Verantwortung. Abgerufen am 28. September 2018.
  8. RIS - Neutralitätsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 27.09.2018. Abgerufen am 27. September 2018.
  9. RIS - Neutralitätsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 27.09.2018. Abgerufen am 27. September 2018.
  10. a b c Dr. Gunther Hauser: Staats– und wehrpolitische Bildung im Bundesheer. Neutralität. Hrsg.: Landesverteidigungsakademie - Institut für Strategie und Sicherheitspolitik. 1. Juli 2018.