Benutzer:Fretdf/Bestimmbarkeit
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Das deutsche Bundesrecht definiert in § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) personenbezogene Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Die entsprechenden landesgesetzlichen Definitionen haben den gleichen oder einen ähnlichen Wortlaut.