Benutzer:Galaxy07/Todsünden
Als Todsünde (peccatum mortiferum) bezeichnet das katholische Christentum bestimmte, besonders schwerwiegende Sünden wie Mord oder Diebstahl. Als Steigerung der Todsünde kennt die katechetische Tradition der römisch-katholischen Kirche die Himmelschreiende Sünden. Im Gegensatz zu einer schweren Sünde gibt es auch geringfügige oder lässliche Sünden.
Definition
Damit eine Sünde eine Todsünde ist, muss sie drei Voraussetzungen erfüllen (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche [KKK], Nr. 1857):
- Sie muss eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand haben (beispielsweise Diebstahl, Ehebruch oder Mord).
- Der Sünder muss die Todsünde „mit vollem Bewusstsein“ begehen, die Schwere der Sünde also bereits vorher erkennen.
- Die Sünde muss „mit bedachter Zustimmung“ (also aus freiem Willen) begangen werden.
Insgesamt kommt in der Todsünde eine Abkehr von der in der Sündenvergebung durch die Taufe begründeten Gemeinschaft mit Gott zum Ausdruck. Für die erneute Vergebung der persönlichen Schuld ist aber keine weitere Taufe erforderlich, sondern es genügt die vollkommene Reue, also die bewusste Hinwendung zur Liebe Gottes. Im Bußsakrament (Beichte) ist dem Büßer die Vergebung von Todsünden überdies auch ohne Gewissheit über die Vollkommenheit der Reue zugesagt.
Abgrenzung zum Laster
Sünden entstehen nach der klassischen Theologie aus sieben schlechten Charaktereigenschaften:
- Superbia: Hochmut (Übermut, Hoffart, Eitelkeit, Stolz)
- Avaritia: Geiz (Habgier, Habsucht)
- Invidia: Neid (Missgunst, Eifersucht)
- Ira: Zorn (Wut, Vergeltung, Rachsucht)
- Luxuria: Wollust (Unkeuschheit)
- Gula: Völlerei (Gefräßigkeit, Unmäßigkeit, Maßlosigkeit, Selbstsucht)
- Acedia: Trägheit des Herzens / des Geistes (Faulheit, Überdruss, Feigheit)
Diese Charaktereigenschaften werden als Hauptlaster bezeichnet. Sie sind selbst keine Sünden im engeren Sinne, jedoch die Ursache von Sünden und können sowohl zu schweren als auch zu lässlichen Sünden führen. Da die Hauptlaster Ursache und somit Wurzel von Sünden sind, werden sie gelegentlich auch als Wurzelsünden bezeichnet; auch der Begriff Hauptsünde ist gebräuchlich. Verwirrend und theologisch falsch, aber umgangssprachlich gebräuchlich ist die Bezeichnung der sieben Hauptlaster als sieben Todsünden.
Erstmals findet sich eine solche Kategorisierung von menschlichen Lastern bei Evagrius Ponticus Ende des 4. Jahrhunderts, der acht negative Eigenschaften benennt, von denen die Mönche heimgesucht werden können. Invidia gehörte für ihn nicht dazu, aber zusätzlich zu den oben genannten Vana Gloria (Ruhmsucht) und Tristitia (Trübsinn). Papst Gregor I. ordnete Trübsinn der Acedia zu, die Ruhmsucht dem Hochmut und fügte dem Sündenkatalog den Neid hinzu.
Schon damals wurden den Hauptlastern bestimmte Dämonen zugeordnet, am weitesten verbreitet ist jedoch die Zuordnung des Peter Binsfeld aus dem 16. Jahrhundert. Diese ordnet Luzifer den Hochmut, Mammon die Habsucht, Leviathan den Neid, Satan den Zorn, Asmodeus die Wollust, Beelzebub die Völlerei und Belphegor die Faulheit zu.
Seit der mittelalterlichen Theologie werden den Hauptlastern häufig die Kardinaltugenden gegenübergestellt, die verschiedene Teil-Tugenden zusammenfassen. Zahlreiche Kirchenväter und Theologen befassten sich mit den Hauptsünden und trugen auch zu ihrer Systematisierung bei. Papst Gregor der Große († 604) stellte ihnen etwa die „Sieben Gaben des Heiligen Geistes“ gegenüber.
Theologische Konsequenzen
Nach traditioneller Lehre der katholischen Kirche zieht die Sünde den zweiten Tod, die Höllenstrafe nach sich, wenn man mit einer Todsünde im Herzen stirbt, und die Seele muss dann bis zum Jüngsten Gericht dort verharren. Die Vergebung der Todsünde kann nur in der Beichte oder durch vollkommene Reue erreicht werden - auch bei vollkommener Reue ist die schnellstmögliche Beichte jedoch Pflicht. Ohne Beichte aller Todsünden verharrt der Gläubige im Zustand der Sünde, was die Teilnahme an der Kommunion verbietet, da diese Ausdruck der Gemeinschaft in der Taufgnade ist. In der persönlichen Beichte spricht die Kirche durch den Priester in persona Christi dem Sünder die notwendige Gewissheit über die göttliche Vergebung zu, da außerhalb des Sakraments keine Sicherheit über die vollkommene Hinwendung des Büßers zu Gott möglich ist. Im Bußsakrament hingegen genügt auch eine nur unvollkommene Reue für die wirksame Wiederherstellung der Taufgnade, da der Sünder sich bewusst wieder zur Gemeinschaft der Kirche bekennt.
Die Lehre der Kirche nennt „(...) denjenigen Akt eine Todsünde, durch den ein Mensch bewusst und frei Gott und sein Gesetz sowie den Bund der Liebe, den dieser ihm anbietet, zurückweist, indem er es vorzieht, sich [sich] selbst zuzuwenden oder irgendeiner geschaffenen und endlichen Wirklichkeit, irgendeiner Sache, die im Widerspruch zum göttlichen Willen steht (...)“ (Apostolisches Schreiben von Papst Johannes Paul II. über Versöhnung und Buße in der Kirche „Reconciliatio et paenitentia“ (1984), Nr. 17; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1857)