Benutzer:Gerhart Ryffel/ad Regulatorische Aspekte

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Regulatorische Aspekte

Zurzeit besteht keine einheitliche Meinung, ob Genom-editierte Organismen wie gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen und somit die für GVO geltenden Richtlinien anzuwenden sind. Der Zusammenschluss nationaler Wissenschaftsakademien von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EASAC) weist darauf hin, dass die Regulation des Genome Editing nicht die Technik als solches erfassen soll, sondern die spezifischen Anwendungen in den einzelnen Fachgebieten.[1] Zur Zeit stehen die möglichen Anwendungen in der Landwirtschaft, aber auch der denkbare Einsatz in der Medizin im Vordergrund.

Pflanzenzucht

Experten aus verschiedenen Ländern haben vorgeschlagen, dass Genom-editierte Pflanzen, sofern sie keine Fremd-DNA enthalten, Pflanzen aus konventioneller Züchtung gleichzustellen sind.[2] Diese Meinung berücksichtigt die Tatsache, dass Genom-editierte Pflanzen häufig sich von konventionell gezüchteten Pflanzen nicht unterscheiden und sie sich auch durch herkömmliche Methoden züchten lassen.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2018 setzt Genom-editierte Pflanzen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gleich. Der Gerichtshof argumentiert, dass durch Genome Editing eine auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderung am genetischen Material einer Pflanze vorgenommen werde. Er hält fest, dass Genome Editing nicht der induzierten Mutagenese gleichzusetzen sei, die von den der Regulierung ausgenommen ist, da diese seit Jahrzehnten in der konventionellen Pflanzenzüchtung eingesetzt werde.[3] Diese Beurteilung wird von vielen Wissenschaftlern kritisiert. Sie weisen darauf hin, dass durch Genome Editing eine wesentlich präzisere Veränderung des Genoms erfolgt als dies bei induzierten Mutagenese der Fall ist, bei der durch Strahlung oder genotoxische Chemikalien ziellos Gene verändert werden.[4] So sieht auch die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit(ZKBS) keine naturwissenschaftliche Grundlage für die Auslegung der GVO-Richtlinie durch den EuGH im Hinblick auf das Genome Editing.[5] In einer Stellungnahme zum EuGH-Urteil weist der Bioökonomierat darauf hin, dass alle Produkte, die mit den neuen Verfahren hergestellt werden, eine sehr aufwendige und teure Zulassungsprozedur durchlaufen müssen. Er plädiert für ein risikobasiertes Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.[6] Diese weit verbreitete Kritik des EuGH-Urteils wird allerdings nicht von allen geteilt und widerspiegelt die fundamentale Kontroverse über die Gentechnik im Allgemeinen.[7][8]

In den USA sind eine Reihe von Genom-editierte Pflanzen ohne Auflagen durch die USDA für den kommerziellen Anbau freigegeben worden. Hierbei kann eine Firma vor der Entwicklung der entsprechenden Pflanze bei der USDA abklären, ob eine Regulation notwendig ist oder nicht. Diese Vorabfrage beschleunigt die Entwicklung neuer Pflanzen wesentlich.[9] Ähnliche Bestimmungen gelten unter anderem in Argentinien, Australien, Brasilien und Japan.[10]

Therapie beim Menschen

Die Anwendung des Genome Editing beim Menschen hat im November 2018 durch die Arbeiten des chinesische Wissenschaftler He Jiankui allgemeine Bestürzung ausgelöst. Er hat nach eigenen Angaben den CCR5-Rezeptor bei mehreren menschlichen Embryonen deaktiviert, um so die dann geborenen Kinder immun gegen HIV zu machen[11][12]. Das Vorgehen des chinesischen Forschers widerspricht sowohl den internationalen als auch den chinesischen ethischen Richtlinien.[13] Offensichtlich sind weltweit bindende Vorschriften dringend notwendig.[14]

  1. Fears, R. and V. Ter Meulen (2017). "How should the applications of genome editing be assessed and regulated?" Elife 6: e26295.doi:10.7554/eLife.26295
  2. Huang, S., et al. (2016). "A proposed regulatory framework for genome-edited crops." Nat Genet 48(2): 109-111.doi:10.1038/ng.3484
  3. Gerichtshof der Europäischen Union: Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen. Abgerufen am 13. Februar 2019.
  4. Ehrenhofer-Murray, A. (2018). "Chance verpasst; ein rückwärtsgewandtes Urteil des EuGH zu Genom-editierten Organismen." BIOspektrum 24(575).doi:10.1007/s12268-018-0959-9
  5. ZKBS: Genome Editing - Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Pflanzenzüchtung. Abgerufen am 13. Februar 2019.
  6. Bioökonomierat: Genome Editing: Europa benötigt ein neues Gentechnikrecht. In: BÖRMEMO 07. 19. Januar 2019, abgerufen am 13. Februar 2019.
  7. Gelinsky, E. and A. Hilbeck (2018). "European Court of Justice ruling regarding new genetic engineering methods scientifically justified: a commentary on the biased reporting about the recent ruling." Environmental Sciences Europe 30(1): 52.doi:10.1186/s12302-018-0182-9
  8. Zivilgesellschaftliches Aktionsforum Bioökonomie: Erklärung deutscher Umwelt- und Entwicklungsorganisationen zur Bioökonomie-Politik der Bundesregierung. Abgerufen am 20. Februar 2019.
  9. Waltz, E. (2018). "With a free pass, CRISPR-edited plants reach market in record time." Nat Biotechnol 36(1): 6-7.doi:10.1038/nbt0118-6b
  10. Jansson, S. (2018). "Gene-edited plants: What is happening now?" Physiol Plant 164(4): 370-371.doi:10.1111/ppl.12853
  11. ZEIT online: Emmanuelle Charpentier:Crispr-Entdeckerin kritisiert Genversuche an Babys. Abgerufen am 20. Februar 2019.
  12. Lovell-Badge, R. (2019). "CRISPR babies: a view from the centre of the storm." Development 146(3).doi:10.1242/dev.175778
  13. Krimsky, S. (2019). "Ten ways in which He Jiankui violated ethics." Nature Biotechnology 37: 19.doi:10.1038/nbt.4337
  14. Cohen, J. (2018). "What now for human genome editing?" Science 362(6419): 1090-1092.doi:10.1126/science.362.6419.1090