Benutzer:Gianna db/First loss

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First-Loss-Haftung der deutschen Mikrofinanzinstitute

Der Begriff First-Loss-Haftung findet Anwendung im Kooperationsvertrag zwischen dem Mikrokreditfonds Deutschland, der GLS Gemeinschaftsbank und den Mikrofinanzierern (MFI), die die Vergabe von Mikrokrediten an kleine Unternehmen oder GründerInnen anbieten.

Bei der Vergabe von Mikrokrediten des Mikrokreditfonds Deutschland übernehmen die Mikrofinanzierer vorrangig die Haftung gegenüber Bank und Fonds. Diese Art der Haftung wird als First-Loss-Haftung bezeichnet (der MFI „verliert als Erstes“). Der Mikrofinanzierer übernimmt Verluste aus der Mikrokreditvergabe vorrangig mit einer vertraglich festgelegten Prozentzahl, z.z. 18 %. Als Bemessungsgrenze wird dabei die jeweils höchste ausgereichte Kreditsumme aller Mikrokredite des jeweiligen MFI des jeweiligen Jahres als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt. Erst wenn diese Schwelle überschritten wird, tritt der Mikrokreditfonds in die Haftung gegenüber der Bank ein.[1]

Bei Mikrokrediten des Mikrokreditfonds Deutschland lag die Ausfallwahrscheinlichkeit in den ersten Jahren des Geschäftsbetriebs 2010 bis 2012 nach eigenen Angaben gemessen an den Kredittilgungen bei etwa 5 %.[2]

Einzelnachweise

  1. Ratgeber Mikrokredite - Mikro-Wiki, Zugriff am 10. Dezember 2012
  2. Mikrokreditfonds Deutschland - Ausfallquote, Zugriff am 11. Januar 2013

Kategorie:Wirtschaft Kategorie:Kreditgeschäft