Benutzer:HOWI/Umlauf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Begriff Umlauf, war seit dem Spätmittelalter und in der reichsstädtischen Zeit der Stadt Köln die Bezeichnung für einen im Dienst der Stadt stehenden Baubeamten, der in der Regel über eine hohe fachliche Qualifikation im Bauwesen verfügte. Die Bezeichnung Umlauf wandelte sich erst im ausgehenden 18. Jahrhundert zu den Bezeichnungen Bauinspektor und Stadtbaumeister.[1]


Datei:Historisches Rathaus Köln Vertragswerk der Stdt mit den Kölner Gaffeln.jpg
Nit Siegeln versehenes Vertragswerk der Stadt mit den Kölner Gaffeln

Entstehung und Weiterentwicklung

Als städtischen Umlauf wählten die Kölner Ratsherren in der Regel verdiente Meister, die aus den Zünften des Bauwesens vorgeschlagen wurden. Es waren zumeist die Bannerherren der jeweiligen Vereinigungen, so die der Steinmetze, Zimmerer oder Leyendecker, jedoch wurden auch Meister aus anderen, dem Bauwesen fernen Zünften in dieses Amt gewählt und ernannt. Belegt sind solche als Bildhauer, Schilderer (Maler, die vor allem an der Schildergasse angesiedelt waren), Kachelbäcker, Brauer und Mälzer, aber auch Juristen, sowie Ratsherren oder Bannerherren verschiedener Kaufmannsgaffeln wurden in das Amt des Umlaufs gewählt. Auch Neubürger konnten in das Amt gewählt werden, sie hatten allerdings zuvor gewisse Bedingungen zu erfüllen. Um das Bürgerrecht der Stadt zu erhalten, mussten auch sie einer der Gaffeln beitreten und konnten dann im gesellschaftlichen und politischen Leben der Stadt aufsteigen.

Zunftzugehörigkeit und Bürgerrecht hatten bedingt, dass zu dessen Erlangung ein Eid zu leisteten war, mit dem sie bekräftigten, die Gesetze zu achten und im Bedarfsfall die Stadt zu verteidigen. Für die Wahl in den Umlaufdienst legten sie um 1450 erneut einen speziellen Schwur ab, dessen Eidesformel in seinem Inhalt im Jahr 1606 novelliert wurde. [1]

Auswahl der Amtsträger

Das System des turnusmäßigen Amtswechsels, wie er sich in den Ratsgremien und insbesondere bei der Besetzung des Bürgermeisteramtes vollzog, galt nicht für das Amt des Umlaufs. Wohl aber zeigt die über Jahrhunderte nachvollziehbare Auswahl und Wahl der Amtsträger das gleiche Verhaltensmuster. Waren es ehemals immer die gleichen Familiennamen die sich in der Zusammensetzung der Ratsmitglieder fanden, so waren es mit dem Abkommen des Verbundbriefes die Anführer der Gaffeln die die Mitglieder des Rates stellten und die zu vergebenden Ämter von Generation zu Generation unter sich aufteilten. So findet sich in der Chronologie, die sich überwiegend aus Urkunden der Ratsakten, Schreinsbucheinträgen, Zunftakten und Testamenten zusammensetzt, bei Neubesetzungen auch der Wechsel von dem Vater auf den Sohn oder Schwiegersohn, sowie viele Hinweise auf andere familiäre Verknüpfungen, die bei der Vergabe des Amte von Bedeutung waren.

Aufgabenbereich

Der zum Umlauf ernannte Meister wurde im Auftrag des Rates mit der Wahl und Überprüfung der zu verwendenden Baumaterialien betraut, hatte auf städtischen Baustellen die Aufsicht zu führen und nahm auch für den Bestand städtischer Bauten und Anlagen alle Sicherheitsaufgaben wahr.[1]

Personen und Amtszeiten

Das Amt eines Kölner Umlaufs wurde in den Stadtrechnungen erstmals 1370/71 angeführt, ohne dass der Name oder die Amtsdauer des Amtsträgers genannt wurde. Da beispielsweise Tilmann, in dessen Amtszeit der Bau des Rathausturmes vollendet wurde, 1414, und 1426 sein Gehilfe genannt werden, lässt offen, ob Tilmann durchgehend im Amt war und auch verblieb, oder ob die entsprechenden Belege für diese Zeit fehlen. Zu seinem bekannten Nachfolger Jakob Kran von Dülken hieß es, dass er vor 1450 Umlauf der Stadt wurde. Johann von Trier, der 1461 die Bürgerrechte erhielt, war Ratszimmerer und wurde im September des gleichen Jahres Umlauf und übte dies Amt bis 1464 aus. Wilhelm van Hilden dagegen war 1462 Bürger der Stadt Köln geworden und wurde als Zimmermeister von 1464 bis 1496 Umlauf der Stadt. 1466/68 war er laut Ratsprotokoll am Bau der Juristenschule beteiligt. In seine Amtszeit als Umlauf fiel auch der Bau der Artistenschule 1473/74. Da seine Amtszeit über dreißig Jahre währte, darf man annehmen, dass dies Amt zeitlich nicht begrenzt war, jedoch, wie sich bei seinem Nachfoger und in anderen Fällen zeigte, vom Entscheid des Rates abhing.[1]

Tilman van Beylk, war nach Angaben des Historikers Ennen, 1485 Domzimmermann, Ratszimmerermeister und Amtsmeister. Er wurde 1496 Umlauf und erwarb 1498 ein Haus an der Thieboldsgasse von Clais Back von Gymmenich.[2] Van Beylk verblieb im Amt bis 1509, als ihn der Rat aus Altersgründen das Amt entzog, jedoch überließ man ihm noch die Aufsicht über den städtischen Bauhof.[1]

Der nach Hermann von Weinsbergs Angaben, als noch sehr jung bezeichnete Steinmetzmeister Peter von Sieberg, wurde 1587 zum Umlauf gewählt. Seiner mangelhaften Aufsichtsführung gab man die Schuld an einem Desaster während der Bauarbeiten am Weyertor, bei dem ein Schaden von über 6000 Talern entstand. In er Folge fand unter ihm 1583 eine Restaurierung des Gebürhauses in Airsbach statt, eine Reparatur der Werftmauern in der Rheinvorstadt und der Waschbänke am Bach 1590, sowie der Bau einer gewölbten Kammer mit steinerner Wendeltreppe im Rathaus im selben Jahr. 1591 war Sieberg befasst mit Reparaturen der Goddestagsrentkammer. Dieser Aufgabe folgte 1594 die Aufsicht über den Bau des Zeughausturmes, den Peter von Blatzheim durchfühte. Von 1595 bis 1598 hatte er den Neubau eines Kornspeichers an St. Clara zu beaufsichtigen, der 1600 einstürzte. 1603 erhielt Sieberg eine Verwarnung wegen Unbotmäßigkeit und wurde 1606 durch Mathias von Gleen ersetzt.[1]

Literatur

  • Hans Vogts : Das Kölner Wohnhaus bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts. Köln, 1966. (Erweiterte Neuauflage der Ausgabe des Jahres 1914)


Einzelnachweise

  1. a b c d e f Hans Vogts, Das Kölner Wohnhaus bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, Band II, Seiten 672 ff
  2. Hermann Keussen: Topographie der Stadt Köln im Mittelalter, Band I, S. 454 a