Benutzer:Hannover86/Wikipedia

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Baustelle:

Erstaunlich, wer sich hier so alles herumtreibt.

Zum Artikel Das Massaker von Katyn schrieb die Süddeutsche Zeitung: „In der Nähe dieses russischen Dorfes hat Stalin 1940 mehr als 4000 polnische Offiziere und Fähnriche, überwiegend Reservisten mit Hochschulbildung, erschießen lassen. Der 75. Jahrestag war Anlass für eine Gruppe junger Historiker, Publikationen dazu zu untersuchen, darunter auch den preisgekrönten Wikipedia-Artikel. Das Ergebnis: Er enthält mehr als 130 Sachfehler, darunter einige schwere Brocken, und er ignoriert die neue Fachliteratur vollkommen.“[1]

Es gab insgesamt 3 Lager, deren Insassen wie folgt verlegt wurden:

  1. Koselsk => Katyn = 4600 Offiziere
  2. Starobelsk => Charkow = 3900 Offiziere
  3. Ostaschkow => Kalinin (heute Twer) = 6200 Polizisten usw.

Version vom 19. Juli 2015, 14:21 Uhr:

Einleitung

Beim Massaker von Katyn (auch Massenmord/Mord von Katyn oder kurz Katyn) ermordeten Angehörige des sowjetischen Volkskommissariats für Innere Angelegenheiten (NKWD) zwischen dem 3. April und 19. Mai 1940 etwa 4.400 polnische Offiziere in einem Wald bei dem Dorf Katyn, 20 Kilometer westlich von Smolensk. Dieses Massaker gehört zu einer Serie von Massenmorden an 24.000 bis 25.000 Berufs- oder Reserveoffizieren, Polizisten und anderen Staatsbürgern Polens, darunter vielen Intellektuellen, an mindestens fünf verschiedenen Orten in den Sowjetrepubliken Russland, Ukraine und Weißrussland. Die Mordserie wurde auf Initiative des Diktators Josef Stalin vom Politbüro der Kommunistischen Partei der Sowjetunion befohlen. Der Ortsname „Katyn“ repräsentiert in Polen die gesamte Mordserie und wurde zum nationalen Symbol für das Leiden von Polen unter sowjetischer Herrschaft im Zweiten Weltkrieg.

Im Februar 1943 fanden Soldaten der Wehrmacht die Massengräber der bei Katyn Ermordeten. Das NS-Regime gab die Funde ab 11. April 1943 bekannt, um die Anti-Hitler-Koalition zu schwächen, NS-Verbrechen zu verdecken und zu rechtfertigen. Die Sowjetunion leugnete ihre Verantwortung, lehnte eine internationale Untersuchung ab und lastete das Verbrechen dem NS-Regime an. An dieser Geschichtsfälschung hielt sie bis 1990 in ihrem Machtbereich fest.

Ein US-Untersuchungsausschuss bewies 1952 die NKWD-Täterschaft, Historiker bestätigten dessen Ergebnis. Nachdem neue Archivfunde veröffentlicht worden waren, räumte der sowjetische Präsident Michail Gorbatschow am 13. April 1990 die sowjetische Verantwortung für diese Massenmorde ein und drückte dem polnischen Volk sein Beileid aus. Die Ministerpräsidenten Russlands und Polens, Wladimir Putin und Donald Tusk, gedachten 2010 in Katyn erstmals gemeinsam des Verbrechens und seiner Opfer.

Noch lebende Täter wurden strafrechtlich jedoch nicht verfolgt. Eine Klage von Opferangehörigen, Russland habe gegen ihre Menschenrechte verstoßen, indem es ihnen Einsicht in die Ermittlungsakten, behördliche Auskunft über die Todesumstände der Opfer, deren juristische Rehabilitierung und Schmerzensgeld verweigerte, wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 21. Oktober 2013 endgültig ab.

Hintergründe

Sowjetisierung Ostpolens

Das folgende ist sehr verkürzt dargestellt. Der Absatz past nicht zum Thema und wird hier nicht weiter kommentiert Die Zweite Polnische Republik war seit ihrer Gründung 1918 mit Sowjetrussland verfeindet. Polen siegte im Polnisch-Sowjetischen Krieg (ab 1920) und erhielt 1921 im Frieden von Riga erhebliche Teile der Ukraine und Weißrusslands zurück, die es durch die Teilungen Polens ab 1772 an das Russische Kaiserreich verloren hatte. Die Sowjetunion betrachtete diese Gebiete dagegen als rechtmäßiges Gebiet Russlands und wollte die 1921 festgelegten Grenzen zu Polen revidieren. Der polnische Staatschef Józef Piłsudski erstrebte britisch-französische Garantieerklärungen und Bündnisse mit kleineren Nachbarstaaten in Osteuropa, um Polens Unabhängigkeit gegen sowjetisches und deutsches Hegemoniestreben zu sichern. Polen und die Sowjetunion schlossen 1932 einen Nichtangriffspakt, den sie 1934 um zehn Jahre verlängerten.

Gute Hintergrunddarstellung im folgenden Am 24. August 1939 steckten NS-Deutschland und die Sowjetunion im „Hitler-Stalin-Pakt“ ihre Interessengebiete in Osteuropa ab. In einem geheimen Zusatzprotokoll vereinbarten sie unter anderem die Aufteilung Polens „für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung“. Nach dem deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 besetzte die Rote Armee am 17. September ohne Kriegserklärung mit 500.000 Soldaten Ostpolen, kämpfte ebenfalls gegen die polnischen Truppen und besiegelte so deren Niederlage gegen die Deutschen. Die polnische Regierung ging nach Rumänien ins Exil. Viele polnische Soldaten flohen ins Ausland oder ergaben sich und gingen in deutsche oder sowjetische Kriegsgefangenschaft. Die Rote Armee machte in Ostpolen etwa 250.000 Kriegsgefangene.

Gemäß dem deutsch-sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September teilten die Sieger Polen untereinander auf und zerstörten dann je auf ihre Weise gezielt den polnischen Staat, seine Verwaltungsstrukturen, Parteien und Institutionen. Beide Seiten verfolgten den Klerus und die intellektuelle Elite, wobei die Deutschen bereits Massaker an polnischen Juden verübten. Die Sowjetunion rechtfertigte ihre Besetzung Ostpolens als angebliche Befreiung dort lebender Ukrainer und Weißrussen von polnischer Gewaltherrschaft und legitimierte den Anschluss der besetzten Gebiete an benachbarte Sowjetrepubliken mit manipulierten Volksabstimmungen. Ihre Politik zielte in ganz Osteuropa auf die Bildung von scheinbar autonomen Sowjetrepubliken mit ethnisch homogener Bevölkerung ab. Das NKWD verhaftete 110.000 meist polnische Bürger Ostpolens wegen „antisowjetischer“ Aktivitäten und deportierte von Februar 1940 bis Juni 1941 um die 320.000 Polen in sowjetische Gebiete. Ein Befehl des Oberkommandos der Roten Armee legitimierte das Ausschalten von „Konterrevolutionären“ jeder Nationalität oder Volkszugehörigkeit in den Grenzregionen der Sowjetunion, traf damit aber vor allem polnische Berufs- oder Reserveoffiziere, Polizisten, Beamte, Richter, Rechtsanwälte, Lehrer und Kleriker.

Diese Maßnahmen standen in der Tradition geheimer „nationaler Operationen“ des NKWD in der Zeit des Großen Terrors 1937–1939. Darunter war auch die mit dem NKWD-Befehl Nr. 00485 am 11. August 1937 begonnene „Polnische Operation“ gegen angebliche Sabotage-, Spionage- und Militärorganisationen des Feindstaates Polen auf sowjetischem Boden. Unter diesem Vorwand waren in 14 Monaten 143.000 Sowjetbürger polnischer Herkunft, mit polnisch klingenden Namen oder Kontakten nach Polen verhaftet worden; 111.091 davon wurden als „liquidiert“ (ermordet) registriert.

Lagersystem

Widersprüchliche Ausführungen, der völkerrechtliche Schutz kann nicht entzogen werden Die Sowjetunion hatte die zweite Genfer Konvention zum Schutz von Kriegsgefangenen von 1929 nicht unterzeichnet, aber bis 1939 erklärt, sie dennoch achten zu wollen. Am 18. September 1939 unterstellte das Politbüro der KPdSU jedoch etwa 125.000 polnische Kriegsgefangene der Zuständigkeit des NKWD und entzog sie damit völkerrechtlichem Schutz.

Die Einrichtung eines Kriegsgefangenenlagers widerspricht nicht dem Völkerrecht Am 19. September 1939 erließ Volkskommissar Lawrenti Beria im NKWD den Geheimbefehl 0308, eine Verwaltung und acht Lager für Kriegsgefangene einzurichten. Zum Chef der neuen Abteilung ernannte er Pjotr Soprunenko. Diesem wurden ab 1940 auch die zu Internierten umdefinierten Gefangenen unterstellt. Ab 20. September brachte das NKWD seine Gefangenen in sieben für deren Menge zu kleine und schlecht ausgerüstete Durchgangs- und Überprüfungslager. Sie mussten in Zelten, Notunterkünften oder unter freiem Himmel nächtigen, Wertgegenstände abgeben, erhielten kaum Nahrung, Wasser und medizinische Versorgung. Viele starben in den ersten Wochen an durch mangelnde Hygiene verursachten Krankheiten. Ab 1. Oktober 1939 registrierte man alle Häftlinge und notierte in Fragebögen ihre soziale Herkunft, schulische und militärische Ausbildung, Berufe, politische Parteizugehörigkeit und ihren Familienstand. Ihr Tagesablauf war minutiös geregelt, jedoch durften sie sich im Lager frei bewegen. Sie wurden politischen Indoktrinationsversuchen unterzogen und durften ihre Religion nicht ausüben.

Sehr weitschweifige Ausführungen, die besser in einen allgemeinen Artikel passen und wenig mit Katyn zu tun haben Nach der Entlassung von etwa 42.000 Ukrainern und Weißrussen ab dem 3. Oktober 1939 und der Übergabe von etwa 43.000 Gefangenen aus westpolnischen Gebieten an die Wehrmacht ab dem 23. Oktober verblieben noch 39.600 Kriegsgefangene aus Ostpolen in NKWD-Lagern. 24.600 davon mussten in Arbeitslagern Zwangsarbeit leisten, 15.000 als besonders gefährlich eingestufte Offiziere wurden auf drei Speziallager verteilt. Auf Befehl Berias vom 3. Oktober kamen 5.000 meist höhere Offiziere und Generäle nach Koselsk (Oblast Kaluga), etwa 3.900 Berufssoldaten und Reserveoffiziere, darunter auch jüdische und deutschstämmige Polen, nach Starobilsk (Oblast Luhansk, Ukraine) sowie etwa 6.500 Polizisten, Gendarmen, Grenzsoldaten, Angehörige der militärischen Abwehr und Gefängniswärter nach Ostaschkow auf der Insel Stolobny im nordrussischen Seligersee. In allen drei Lagern befanden sich einige Geistliche, in Ostaschkow zudem Gutsbesitzer, Juristen, Lehrer, Ärzte und Apotheker.

Am 8. Oktober 1939 befahl Beria, diese drei Lager nach potentiellen Agenten, Feinden der Sowjetunion, Mitgliedern nationalistischer Organisationen und Zionisten zu durchsuchen. Für diese Aufgabe entsandte das NKWD Geheimdienstler und Verhörspezialisten der Staatssicherheit in jedes Lager. Nachdem Lagerhäftlinge Behandlung nach der Genfer Konvention verlangt und ein Lagerkommandant vom NKWD deren Text erbeten hatte, verpflichtete Soprunenko die Lagerkommandanten, sich nur nach den NKWD-Direktiven zu richten. Am 24. November wies er darauf hin, die meisten Polen seien nach sowjetischem Recht sowjetische Bürger und nach der Gesetzeslage daher keine Kriegsgefangenen. Am 29. November machte der Oberste Sowjet alle Bewohner Ostpolens per Dekret zu sowjetischen Staatsbürgern. Zudem unterstellte der Chefankläger des höchsten sowjetischen Militärgerichts die inhaftierten Polen am 28. Januar 1940 der Gerichtsbarkeit des NKWD.

Das NKWD installierte ein Spitzelsystem in den Lagern, unterteilte die Gefangenen in Kategorien wie „Volksfeind“, „Spitzel“, „Saboteur“, „Terrorist“ oder „Verschwörer“ und ließ einige dieser Gruppen näher beobachten, um „Konterrevolutionäre“ herauszufiltern. Als „Volksfeinde“ galten polnische Sozialdemokraten, Nationaldemokraten, Piłsudski-Anhänger, höhere Offiziersränge, russische Flüchtlinge sowie Initiatoren von Selbsthilfegruppen und deren Teilnehmer im Lager. Die Spitzel ermittelten Personen, die religiöses Leben und Bildung unter den Gefangenen organisierten, und protokollierten patriotische, prowestliche und antisowjetische Aussagen. Sie deuteten auch unpolitische Vorträge als Deckmantel für konterrevolutionäre Tätigkeit. Wie aus ihren Berichten hervorgeht, ließen sich die Gefangenen nur zur Selbstversorgung des Lagers zwingen und waren kaum dazu bereit, bei Polens „Befreiung“ mit der Sowjetunion zusammenzuarbeiten.

Bis zum 10. Februar 1940 erhielt die „erste Sonderabteilung“ des NKWD unter Leonid Baschtakow alle Verhörergebnisse aus den Lagern. Am 20. Februar schlug Soprunenko Beria vor, 400 bis 500 ukrainische und weißrussische Schwerkranke, Invaliden, über 60-Jährige und Fachkräfte, die nicht antisowjetisch aufgefallen seien, aus Koselsk und Starobelsk zu entlassen. Beria lehnte ab.

Eigens entsandte Schnellgerichte des NKWD verurteilten etwa 600 Offiziere im Lager Ostaschkow bis Mitte Februar 1940 nach Art. 58, § 13 des sowjetischen Strafgesetzbuchs zu drei bis zehn Jahren Zwangsarbeit im Gulag. Am 28. Februar forderte das NKWD per Eilboten fünf Akten von Verurteilten an, die Beria Stalin am 3. März vorlegte. Bei diesem Treffen wurde wahrscheinlich entschieden, alle Häftlinge der Speziallager durch eine zentrale Troika verurteilen und als Staatsfeinde ermorden zu lassen. Als Grund wird vermutet, dass Stalin Beria seinen Wunsch signalisierte, die Führungselite Polens auszuschalten, dass aber das bisherige Verfahren dafür zu zeit- und personalaufwändig erschien und sich die Mordabsicht bei nur wenigen Entscheidungsträgern besser geheim halten ließ.

Die Massenmorde

Exekutionsbeschluss

Anfang März 1940 legte Beria Stalin einen für das Zentralkomitee der KPdSU bestimmten vierseitigen Befehlsentwurf vor. Der Text führte aus: Die in NKWD-Lagern sowie Haftanstalten der Westukraine und Weißrusslands befindlichen polnischen Offiziere, Polizisten, Spione, Angehörige nationalistischer konterrevolutionärer Parteien, Grenzverletzer und andere seien „geschworene Feinde der Sowjetmacht, hasserfüllt gegenüber der sowjetischen Ordnung“. In den NKWD-Lagern seien „14.736 ehemalige Offiziere […], ihrer Nationalität nach über 97 Prozent Polen“, in den Haftanstalten weitere 10.685 Polen und weitere 1207 ehemalige Berufsoffiziere. Eine detaillierte Liste schlüsselte diese Gesamtzahlen nach militärischen Graden, sonstigen Berufen oder Funktionen, Parteizugehörigkeiten und Sozialstatus auf.

Dem NKWD sei „vorzuschlagen“, über diese 14.700 ehemaligen Lagergefangenen und 11.000 anderen Häftlinge „in Sonderberatungen zu entscheiden und dabei die Höchststrafe – Tod durch Erschießen – anzuwenden“, „ohne die Inhaftierten vorzuladen, ohne … Anklage zu erheben.“ Beria schlug eine Troika für die „Sonderberatungen“ vor und setzte sich selbst, Wsewolod Merkulow und Leonid Baschtakow als Mitglieder ein.

Am 5. März 1940 unterzeichneten die vier Politbüromitglieder Josef Stalin, Kliment Jefremowitsch Woroschilow, Wjatscheslaw Michailowitsch Molotow und Anastas Mikojan diesen Beschluss. Die Zustimmung von Lasar Moissejewitsch Kaganowitsch und Michail Iwanowitsch Kalinin wurde mit „Dafür“ notiert. Berias Name wurde gestrichen und durch den seines Stellvertreters Bogdan Kobulow ersetzt. Der Beschluss wurde auf die Tagesordnung des Politbüros gesetzt, das ihn am selben Tag unverändert bestätigte.

Dieser Mordbefehl gilt nach Art und Ausmaß als einzigartig: Alle sechs Unterzeichner hatten höchste, teils mehrere Staatsämter inne, so dass das Politbüro nicht eigens zusammengerufen wurde. Da das Dokument keine der sonst häufigen Spuren einer Bearbeitung Stalins trägt, gilt es als vorher mit ihm abgesprochen. Das Todesurteil für 26.000 Menschen war vorgegeben, die individuellen Urteilsgründe – erspitzelte, ungeprüfte und unprüfbare Aussagen, aus denen auf unverbesserliche, gefährliche sowjetfeindliche Einstellung gefolgert wurde – wurden der Troika nachträglich vorgelegt. Jeder Rechtsschutz für die Verurteilten fehlte.

Laut erhaltener Aktennotiz gab Merkulow seine Kopie „Nr. 41“ am 28. März 1940 an die Kanzlei des ZK zurück: Demnach waren trotz der Geheimhaltung mindestens 41 Personen schriftlich über den Exekutionsbeschluss informiert. Pjotr Soprunenko gehörte nach Aussage seiner Tochter dazu. Das Originaldokument wurde in einem auf Stalins Befehl eingerichteten Sonderarchiv des ZK aufbewahrt. Es befand sich in dessen Sektion 6 in einem versiegelten Umschlag im selben Ordner wie das geheime Zusatzabkommen zum Hitler-Stalin-Pakt. Da auf dem Umschlag vermerkt war, dass der spätere Staatschef Juri Wladimirowitsch Andropow ihn 1981 geöffnet hatte, nehmen Historiker, die das Dokument untersuchten, eine Einsichtnahme aller KPdSU-Generalsekretäre seit Stalin an.

Vorbereitung

Bei einer Konferenz in Moskau am 3. und 4. März 1940 befahl die NKWD-Zentrale den Lagerkommandeuren, die baldige Evakuierung der Lager vorzubereiten, und verbot ihnen streng, Urteile der Schnellgerichte vor dem Abtransport bekanntzugeben. Man brauche Raum für neue Kriegsgefangene aus dem sowjetischen Winterkrieg gegen Finnland (November 1939 bis März 1940). Um die Mordvorbereitungen zu kaschieren, wurde den Polen ihre Verlegung in Arbeitslager angekündigt.

Auf Befehl Berias vom 7. März 1940 wurden am 13. April etwa 60.000 Ehegatten, Kinder sowie im Haus mitlebende Eltern der zu exekutierenden 26.000 Polen nach Kasachstan deportiert. Ihre Wohnungen wurden Rotarmisten und KP-Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Das war die zweite von vier großen Deportationen von Polen im Jahre 1940/41. Sie wurden nach Richtlinien ausgeführt, die Iwan Alexandrowitsch Serow erstellt hatte.

In den Tagen nach dem Mordbeschluss befahl das NKWD 15 bis 20 Beamten aus den beteiligten Regionalverwaltungen von Charkow, Kalinin und Smolensk, den Staatsmassenmord so wie beschlossen streng geheim auszuführen. Bogdan Kobulow weihte unter anderem Dmitri Tokarjew, dessen Stellvertreter Wassili Pawlow und den „Kommandanten“ (Scharfrichter, Henker) Andrej Rubanow ein. Am 15. und 16. März 1940 befahl Soprunenko den nach Moskau vorgeladenen Lagerkommandeuren und Leitern der Spezialabteilungen in den Lagern die „Organisierung des Abtransports der Kriegsgefangenen nach ergangenem Urteil“. Dabei wurde der ganze Ablauf festgelegt: Amtliche Befehle zum Abtransport sollten den Gefangenen vor ihrer Übergabe verlesen werden. Die Übergabeorte an Wachpersonal und Transportbegleiter wurden bestimmt. Die Waggons sollten jeweils mit Gruppen aus gleichen oder benachbarten Regionen besetzt werden, um ihnen ihre Entlassung vorzutäuschen. Fragen nach dem Transportziel sollten einheitlich mit „zur Arbeit in ein anderes Lager“ beantwortet werden. Aus verlässlichen NKWD-Angehörigen wurden Truppen zur Abholung von den Zielbahnhöfen, von dort zu den Hinrichtungsplätzen, Fotografen der Exekutionen, Todesschützen, Bestatter und weitere „Liquidatoren“ bestimmt.

Ab dem 16. März 1940 war den Lagerhäftlingen jeder Briefverkehr verboten. Sonderfahrpläne für die Transportzüge wurden erstellt. Bis Ende März wurden alle Wachmannschaften detailliert eingewiesen. Ab 1. April erhielten die Lagerkommandeure die ersten schematischen Listen mit jeweils 70 bis 300 Vor- und Nachnamen, Geburtsjahr – kein Tagesdatum – und Aktennummern von Häftlingen, die sofort an die jeweilige NKWD-Stelle der Zielregion zu „verlegen“ seien. Absender und Unterzeichner waren Baschtakow oder sein Stellvertreter Arkadi Gerzowski, die die Troika-Urteile durch Listeneinträge umzusetzen hatten. Dazu erhielt die

Ausführung

Die Gefangenen wurden vom 3. April bis 19. Mai 1940 in fensterlosen Waggons an ihre Hinrichtungsorte transportiert und dort direkt ermordet. Die Gefangenen aus Koselsk kamen nach Katyn, die aus Starobelsk nach Charkow und die aus Ostaschkow nach Kalinin (heute Twer). An vorgesehenen Stellen waren zuvor mit Baggern nachts und streng geheim Gruben ausgehoben worden.

Hier beginnt das eigentliche Geschehen in Katyn In Gnjosdowo bei Katyn mussten nach Zeugenaussagen von Überlebenden je etwa 30 Ankömmlinge vom Zug direkt in schwarz lackierte Busse mit weiß getünchten Scheiben umsteigen. Der Umsteigeplatz war von Truppen mit aufgepflanzten Bajonetten eng umstellt. Der Bus fuhr die Gefangenen an den etwa 15 km entfernten Hinrichtungsort im Wald. Dort wurden sie jeweils einzeln mit einem Genickschuss getötet, nur selten einem zweiten, bei aufgesetzter Mündung und einheitlichem Schusswinkel. Die Täter benutzten Pistolen der deutschen Marke Walther und bei Gustav Genschow (Karlsruhe-Durlach) hergestellte 7,65-Millimeter-Patronen, die die Sowjetunion seit 1928 in großen Mengen importiert hatte. Der ungeordneten Lage mancher Leichen zufolge wurden einige direkt am Rand der Gruben erschossen und fielen dann hinein. Vielen hatte man die Arme mit Seilschnüren auf dem Rücken gefesselt, einigen den Mantel über den Kopf gezogen, ihn um den Hals verschnürt und die Zwischenräume mit Sägemehl ausgestopft, um ihre Gegenwehr zu verhindern. Viele wiesen Knochenbrüche und vierkantige Einstiche von Bajonetten auf.

Im NKWD-Sitz von Kalinin wurde nach Aussage Dmitri Tokarjews von 1991 jeder Häftling nach Feststellung der Personalien sofort in Handschellen gelegt und in einen schalldicht gedämmten Kellerraum geführt, wo zwei Täter seine Arme festhielten, ein dritter ihm in den Schädel schoss. Der Getötete wurde durch eine zweite Tür in ein Transportfahrzeug gelegt. Manche wurden auch dort am Rand der Gruben erschossen.

Nach den Morden eines Tages tranken die Täter Alkohol, nach Abschluss der ganzen Mordserie feierten sie ein Bankett. Die Kommandanten der geleerten Lager mussten alle Personalakten der ermordeten Häftlinge verbrennen und nur ihre Transportlisten an die NKWD-Zentrale senden.

Ausführende

Die für die Ausführung wichtigsten Täter nach den Entscheidern (Politbüro) und Organisatoren (Troika und NKWD-Zentralverwaltung) waren die regionalen NKWD-Behördenleiter Jemeljan Kuprijanow (Smolensk), Pjotr Sergejewitsch Safonow (Charkow) und Dmitri Tokarjew (Kalinin). Sie stellten aus ihren Untergebenen die an den Morden unmittelbar beteiligten Kraftfahrer, Baggerführer, Bestatter, Fotografen, Bewacher und Pistolenschützen zusammen. Weitere Täter gehörten zu dem Bataillon, das die Transporte begleitete, und zu lokalen NKWD-Stellen, so der Gefängnisdirektor Iwan Stelmach aus Smolensk.

Die Moskauer NKWD-Zentrale stellte Exekutionskommandos aus Staatssicherheitsbeamten bereit, darunter die Leutnants Josif Gribow, Timofej Kuprij, Nikita Melnik und Andrej Rubanow. Ihr Leiter war der Major Wassili Blochin, der selbst die meisten Häftlinge aus Ostaschkow in Kalinin erschoss. Er soll entschieden haben, 250 Personen pro Nacht zu erschießen. Zu den Ausführenden gehörten auch Agenten und Sonderbrigaden aus den Speziallagern, die der NKWD-Zentrale direkt unterstellt waren, Mitarbeiter der Verwaltungsabteilung für Kriegsgefangene und der Hauptverwaltung Transportwesen.

Beria hatte sie schon vor Beginn der Morde motiviert, indem er am 17. März 1940 einmal sechs und zweimal drei NKWD-Funktionäre aus den Regionalbehörden und Lagern beförderte. Sie alle wirkten nachweislich bei den Erschießungen mit. Am 26. Oktober 1940 belohnte Beria laut Aktenfund 124 namentlich genannte Täter „für die erfolgreiche Erfüllung von Sonderaufträgen“ mit einer „Geldprämie in Höhe eines Monatsgehalts“ (43 Personen) oder „800 Rubel“ (81 Personen). Andere wurden befördert. Die oberen Ränge stiegen vielfach rasch in hohe Positionen von Partei, Geheimdienst und Staatssicherheit auf und erhielten den Orden des Roten Sterns. Widerspruch von Tätern gegen die Morde ist nicht bekannt.

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Anmerkung: Diese Version enthält 183 Einzelnachweise

Einzelnachweise

  1. Online-Lexikon Wikipedia: Mehr als hundert Fehler, super!, Süddeutsche Zeitung am 16. Dezember 2015