Benutzer:Hans Haase/Mollath-temp
Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist ein deutscher Sportwagen- und Reifenhändler.
Auf gerichtliche Anordnung ist er, da er nach Feststellung des Landgerichts Nürnberg gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung beging,[1] seit 2006 als nicht schuldfähig und gemeingefährlich in verschiedenen geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen in Bayern untergebracht.[2][3][4] Mollath hatte im Jahr 2003 Anzeigen gegen Bankmitarbeiter wegen Schwarzgeldtransfers erstattet, denen die Staatsanwaltschaft nicht nachging.[2] Einer breiteren Öffentlichkeit wurde der Fall bekannt, nachdem Report Mainz am 13. Dezember 2011 darüber berichtete[2] und einen Revisionsbericht[5] der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 veröffentlichte, der Mollaths Ausführungen stützt. Es begann eine öffentliche Diskussion um Mollaths Zwangsunterbringung.[6]
Leben
Mollath verlor im Alter von vier Jahren seinen Vater, der einen Betrieb mit 20 Mitarbeitern besaß, und 1980 seine Mutter jeweils durch Krebserkrankungen. Nachdem er 1976 an seinem Gymnasium das zweitbeste Abitur abgelegt hatte, begann er ein Maschinenbaustudium. 1978 lernte er seine spätere Frau Petra kennen.[1] Sie arbeitete ab 1990 als Vermögensberaterin, zuletzt bei der HypoVereinsbank.[4][5]Das Paar heiratete 1991.[1] 1981 arbeitete Mollath für rund zwei Jahre leitend im Controlling bei MAN und gründete danach eine Kfz-Werkstatt, die auf Reifenhandel, Tuning und Restaurierung von Oldtimern der Marke Ferrari spezialisiert war. Die Geschäfte liefen nicht gut.[1][7] Nach der Geschäftsaufgabe im Jahr 2000 war er arbeitslos.[3] Mollaths Ehefrau zog 2002 aus der gemeinsamen Wohnung aus; die Ehe wurde zwei Jahre später geschieden.[1]
Mögliche Verwicklung von Mollaths Frau in Geldtransfers
Mollath sagte aus, er habe „für Kunden in den Süden fahren“ müssen, seine damalige Frau sei mitgefahren. Die Route habe durch die Schweiz geführt. Seine Frau habe dabei Geld und Unterlagen in ihrer Tasche gehabt. Er habe über Jahre an sie appelliert, mit diesen „Schwarzgeldverschiebungen“ aufzuhören.[2] Deshalb kam es wiederholt zu Streit. Sie habe ihm schließlich gedroht, ihn „fertig“ zu machen, falls er die Vorwürfe nicht einstelle.[8] Edward Braun, ein Freund des Ehepaars Mollath, gab an, Petra Mollath habe auch ihm Schwarzgeldgeschäfte ab 100.000 DM angeboten.[2] Im Mai 2002 wurde Braun nach eigener Aussage von Petra Mollath in sehr aggressivem Ton angerufen: „Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm 'was an; ich weiß auch wie.“[9][2]
Hinweise Mollaths
Im Dezember 2002 schrieb Mollath Briefe an die HypoVereinsbank und teilte mit, dass diese Geschäftspraxis ihn „seelisch und dadurch auch körperlich“ belaste.[10] Die Hypovereinsbank ließ die Vorwürfe durch ihre Innenrevision untersuchen.[5] Den Eingang der Hinweise bestätigte die Bank indem sie Mollath einen Termin vereinbaren wollte.[10] Eine weitere Bank, die Mollath ebenfalls angeschrieben hatte, teilt Mollath schriftlich mit, dass sie ihm aufgrund des Bankgeheimnisses keine Auskunft erteilen könne.[10]
Ergebnisse der Innenrevision
Die Innenrevision der Hypovereinsbank kam in einem 17-seitigen vertraulichen „Revisionsbericht Nr. 20546” vom 19. März 2003 zu dem Ergebnis, dass „alle nachprüfbaren Behauptungen sich als zutreffend herausgestellt“ hatten.[11][5] Die Bank reagierte, indem sie betroffene Mitarbeiter - darunter auch Petra Mollath am 25. Februar 2003 - entließ.[12][5] Die Kündigung Frau Mollath wurde im September 2003 vom Arbeitsgericht aufgehoben, Mollath Frau erhielt eine Entschädigung von 20.000 €[13] Zudem steht in diesem Bericht, dass zweifellos „Insiderwissen” vorliege, auch wenn die Anschuldigungen Mollaths in Teilbereichen etwas diffus klängen. Es bestehe die „Gefahr“, dass Mollath die Vorwürfe bezüglich des Transfers in die Öffentlichkeit bringen könnte, da er vom „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal” rede. Mollath war auf finanzielle Unterstützung seiner Frau angewiesen (Darlehen in Höhe von etwa € 82.000 bei der HypoVereinsbank), was die „Gefahr“ impliziere, dass er versuche, sein Wissen zu „verkaufen”; er könne eventuell „noch über vertrauliche Belege/Unterlagen aus dem Besitz seiner Frau” verfügen.[5] Es seien weitere Hinweise auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter gefunden worden, und einer „allgemein bekannten Persönlichkeit“ sei geholfen worden, Schwarzgeld zu waschen.[4] Zudem seien viele und gravierende Verstöße gegen interne Richtlinien sowie die Abgabenordnung, das Geldwäschegesetz und das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt worden.[4][5] Strafanzeige erstattete die Bank nicht; die Revisionsprüfung habe „keine ausreichenden Erkenntnisse für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Kunden oder Mitarbeitern, die eine Strafanzeige als angemessen erscheinen ließen“ ergeben.[11]
Mollaths Strafanzeige zu den Schwarzgeldgeschäften
Eine Strafanzeige Mollaths gegen seine Ex-Frau vom 11. Juni 2003 lehnte die Staatsanwaltschaft Nürnberg als „zu pauschal“,[4] „zu vage“[14][2] oder „zu ungenau“[15] ab oder sie wurde als „unglaubwürdig“ zu den Akten gelegt.[16][17][18] Er gab an, dass er seine Frau geliebt habe; sie sei „tough und impulsiv“ gewesen. Manchmal sei sie handgreiflich geworden, er habe sich dann nur verteidigt.[19] Die HypoVereinsbank selbst hat die in ihrem Sonderrevisionsbericht festgestellten Vergehen nur intern geregelt und nach eigenen Angaben eigene Anzeige nicht gestellt, weil sich für strafrechtlich relevantes Verhalten keine Beweise gefunden hätten und die Prüfergebnisse „zu vage“ gewesen seien. Dies wird von der Süddeutschen Zeitung als eine „grotesk verharmlosende Darstellung“ bezeichnet.[20] Zu bedenken ist allerdings, dass es in Deutschland keine diesbezügliche Anzeigepflicht gibt. Der Sonderrevisionsbericht stellt Rechtsverstöße fest.[5] Im Spiegel wurde die Frage gestellt ob es sich überhaupt um Schwarzgeld handle.[21] Von Mollath angeschriebene Banken verweisen auf das Bankgeheimnis.[10]
Anschuldigungen und Urteile gegen Gustl Mollath
Hausdurchsuchung nach Waffen
Mollaths damalige Ehefrau zeigte ihn am 3. Januar 2003 an. Sie verdächtigte ihren Mann gegenüber der Polizei des verbotenen Besitzes „zahlreicher“ Schusswaffen und behauptete: „Ich befürchte, er könnte sie auch gegen mich einsetzen“.[22] Mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 31. Januar 2003[23] wurde Mollaths Haus in Nürnberg drei Wochen später nach § 107 StPO von zwölf Polizisten durchsucht.[24] Gefunden wurde nur ein altes genehmigungsfreies Luftdruckgewehr aus dem einstigen Besitz seiner Eltern. Mollath hatte als Friedensaktivist stets eine Ablehnung zu „Waffen und Krieg“.[10]
Zwangsaufenthalte in Klinik 2004 und 2005
Der Anwalt Gerhard Strate - von Mollath im Dezember 2012 als zweiter Anwalt hinzugezogen - schrieb am 4. Januar 2013:
„Mollath war in der Zeit vom 30.6. bis zum 7.7.2004 in der Klinik am Europakanal in Erlangen und dann nochmals in der Zeit zwischen dem 14.2.2005 bis zum 21.3.2005 in der Forensischen Klinik am Bezirkskrankenhaus Bayreuth zwangsweise ... [gegen seinen Willen] untergebracht. Dies geschah auf der Grundlage richterlicher Anordnungen ...[des Amtsrichters], welche dieser am 22.4.2004 und am 16.9.2004 getroffen hatte. [25]“
Strate erstattete (ebenfalls in diesem Schreiben) Anzeige wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB) gegen diesen Amtsrichter sowie gegen den Leiter der Klinik fur Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth.[25]
Prozess wegen Körperverletzung
Am 8. August 2006 fand die Hauptverhandlung Gustl Mollaths wegen Körperverletzung an seiner Ehefrau und anderer Vergehen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth statt. Weiter wurde Mollath in dem Verfahren angelastet, in der Zeit vom 31. Dezember 2004 bis zum 1. Februar 2005 die Reifen mehrerer Fahrzeuge von Bekannten seiner ehemaligen Ehefrau so angeschnitten oder beschädigt zu haben, dass Gefahr für die Fahrzeugverwender bestand.[1] Das Landgericht Nürnberg-Fürth hielt die Vorwürfe der Ehefrau Mollaths für erwiesen. Das Gericht sprach Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei; es ordnete aber seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an; es seien weitere Taten zu befürchten.[1][3] Einem zur Zeit des Verfahrens ohne zweiten psychiatrischen Gutachter „weitestgehend nach Aktenlage erstellt[en]“ Gutachten zufolge leidet Mollath an einer wahnhaften Störung und gilt als gemeingefährlich.[26][3][27][28] Die „Schwarzgeldverschiebungen“ seien Teil eines „paranoiden Gedankensystems“.[29][2][1]
Die Ärztin, aus deren Praxis Frau Mollath ein Attest vorgelegt hatte, wurde in der Hauptverhandlung nie als Zeugin gehört.[30] Das Attest wurde ausgestellt durch den als Assistenzarzt in der Praxis tätigen Sohn der Ärztin, der seine Untersuchung Frau Mollaths bestätigte. Das Attest ist auf den 14. August 2001 datiert, trägt den Stempel der Praxis und die Unterschrift des untersuchenden Arztes.[21] Im Urteil steht, es sei datiert auf den 14. August 2004.[1] Im Prozess wurde es ohne Datum vorgelesen.[31]
Psychatrische Gutachten über Gustl Mollath
Der Süddeutschen Zeitung ist aufgefallen, dass Mollath nach fünf Jahren in der Psychiatrie, kein für seine Unterbringung plädierender Gutachter ihn persönlich untersucht hatte. Die erste „ärztliche Stellungnahme“ entstand 2003 rein auf Aussagen von Frau Mollath in „nicht üblich[en]“ Verfahrensweise. Ein unmittelbar folgendes Gerichtsverfahren wird ausgesetzt, um Mollath psychiatrisch zu untersuchen.[32]
In der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth wird Mollath nicht untersucht aber begutachtet. Mollath habe ein „negativistische[s] Weltbild“ und „in mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem“ entwickelt. Er sei „unkorrigierbar der Überzeugung“ ein „Schwarzgeldkreis“ habe sich gegen ihn verschworen, dem er „beliebige weitere Personen“ zuordnen würde. Die einzige dieser „beliebigen Personen“ ist ein Gerichtsgutachter sich selbst für befangen erklärte. Laut Gutachten lehnte Mollath eine Untersuchung ohne Zeugen ab.[33]
Auf der Seite gustl-for-help.de sind Dokumentkopien veröffentlicht, die die zuvor erfolgte Befangenheitserklärung eines Gutachters und dessen Empfehlung für die Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth, sowie eine telefonische Absprache im Juli 2004 dokumentieren.[10][33]
Untersucht hat Leipziger Mollath nicht. Mollath mistraute ihm und wollte ihn nicht ohne Zeugen sprechen.[33] Leipziger schreibt im Gutachten über Mollath als Teil des „paranoiden Systems“ sei eine „krankhaft überzogene Sorge um seine Gesundheit, die Ablehnung von [...] Körperpflegemittel“. Wegen Allergien wusch sich Mollath nur mit unparfümierter Kernseife. Als diese ihm in der Klinik vorenthalten wurde, wusch er sich nicht mehr. Dies wurde vermerkt.[34] Ein Patientenakteneintrag vom Februar 2005 bestätigte diese Gewohnheit.[33][34] Leipziger hatte Mollath am 21. März 2005 entlassen.[17] Er beurteilte ihn am 25. Juli 2005 als gemeingefährlich.[17] Es wurde über ein Jahr später im Urteil von Otto Brixner am Landgericht Nürnberg herangezogen. Nach einem ¾ Jahr unbescholtenen Lebens am 27. Februar 2006 wurde Mollath eingewiesen und blieb es.[17][33] Mollath habe „in mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem“ entwickelt. Leipziger nennt „den Bereich der Schwarzgeldverschiebungen. Mollath sei unkorrigierbar der Überzeugung“, es seien „nunmehr auch beliebige weitere Personen“ in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt. Leipziger kann unter diesen „beliebigen Personen“ nur einen Gerichtsgutachter, der sich für befangen erklärte, nennen.[33][10][35][34]
Am 26. September 2007[17] kam Gutachter Hans Simmerl, Leitender Arzt der Allgemeinpsychiatrie II des Bezirksklinikum Mainkofen zu Mollath, um zu prüfen, ob Mollath einen Betreuer benötige. Mollath ließ sich sofort von ihm untersuchen, nachdem Simmerl gesagt hatte wer er war.[36] Simmerl befand die Geschäftsfähigkeit Mollaths, „kein[en] Hinweis für eine psychotische Erkrankung“ oder Wahnideen, nur Hinweise für „querulatorische Züge“ und eine „rechthaberische Grundhaltung“. Das Amtsgericht Straubing stellte auf dieser Grundlage Mollaths Geschäftsfähigkeit fest. 2008 entschied ein Landgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft, Mollath in der Klinik für Forensische Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Bayreuth zu behalten.[36][17][37][16]
Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Instituts der Forensischen Psychiatrie der Charité in Berlin, war nicht explizit wegen Mollath nach Straubing gekommen. Nach einer vorhergehenden Untersuchung sollte Mollath ohne vorherige Ankündigung, auf die Mollath lange voraus bestanden hatte, untersucht werden. Am nächsten Tag teilte Mollath Kröber mit, dass er bisher nicht den gewünschten Einblick in seine Krankenakten bekam, bevor er mit ihm reden möchte. Kröber sagte der Süddeutschen Zeitung, er kündige seine Besuche an. Kröber hatte Mollath nicht untersucht, aber am 27. Juni 2008 „anhand der Aktenlage“ begutachtet, ohne Mollath zu sehen.[36] Darin zu finden: Mollath habe „ungepflegt gewirkt“. In Akten vom 17. Februar 2005 ist ein entsprechneder Hinweis zu finden.[34] Zu Simmerl verweist Kröber „auf die einmalige Exploration“ hin. „Bei Kenntnis der Sachlage vermag dieses Gutachten Dr. Simmerl durchaus Verwunderung zu erwecken“ und attestiert Mollath wahnhafte Störungen.[38][24][17] Am 13. November 2008 teilte das Landgericht Bayreuth dem „Beschwerdeführer“ Mollath mit, dass die „vorläufige Betreuung am 6. Oktober 2006 abgelaufen“ sei. Am 4. Dezember 2007 ersteigerte Petra M., Mollaths Ex-Frau, dessen Haus.[17] Entgegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 25. Februar 2009 und 15. Mai 2009 stellte es die konträren Gutachter nicht einander gegenüber. Diesen Rechtsfehler zum Nachteil Mollaths ließ auch das Oberlandesgericht Bamberg durchgehen.[17] Danach bedienten sich die Strafvollstreckungskammern interner Dokumente der Psychiatrie und folgerten daraus, dass sich Mollath immer noch als „Opfer des Bankensystems“ verstehe.[38]
Die „Arbeitsgemeinschaft Solidarität mit Gustl Mollath“ beauftragte ein Privatgutachten, welches der Psychiater Friedrich Weinberger aus Garmisch-Partenkirchen erstellte. Es wurde bei der mündlichen Anhörung vor dem Landgericht Bamberg am 9. Mai 2011 gegen das Gutachten des Gerichtsgutachters gegenübergestellt. Weinberger sagte im BR-Tagesgespräch am 30. November 2012, sein Privatgutachten sei vom Richter einfach vom Tisch gewischt worden, obwohl laut BGH-Urteil der Richter beide Gutachter zu hören und eventuell auch die Gutachter gegenüber zu stellen hat.[31] Der damalige Verteidiger schlug den Gerichtsgutachter Friedemann Pfäfflin vom Universitätsklinikum Ulm vor. Pfäfflin bewertete das Gutachten am 12. Februar 2011 als „den Wissenschaftlichen Standards nicht genüge[nd]“; zudem „ignoriere [es] die Feststellungen im Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth“. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seiner Beschwerdeentscheidung vom 26. August 2011 dies bestätigt, woraufhin Mollath weiterhin untergebracht blieb.[24] Weinberger verfügte nicht über Unterlagen aus der Justiz.
Klemens Dieckhöfer, Professor für Neurologie und Psychiatrie des Universitätsklinikum Bonn, bezeichnete die Gutachten als „hilfloses Wortgeplänkel“, das „bisheriges wissenschaftliches Denken in der Psychiatrie offensichtlich bewusst auf den Kopf“ stelle.[17] Die Notwendigkeit der Unterbringung „würde jährlich überprüft.“ sage Merk im ZDF-Morgenmagazin. [39][40][41]
Gutachten über Mollath
Datum | Auftragnehmer | Auftrag | Grundlage | Auftraggeber | Befund (Publizierte Beschreibung) |
---|---|---|---|---|---|
Sep. 2003 | Gabriele Krach | „ärztliche Stellungnahme“ | Gespräch mit Frau Mollath | Frau Mollath | „mit großer Wahrscheinlichkeit ernstzunehmende psychiatrischen Erkrankung“ |
29. Dezember 2003 | Thomas Lippert | Gerichtsgutachten | keine | Amtsgericht Nürnberg | Keine Aussage, da Mollath nicht erschienen ist |
22. Januar 2004 | Thomas Lippert | Gerichtsgutachten | keine | Amtsgericht Nürnberg | Psychose vermutet, da Mollath wiederholt nicht erschienen ist |
1. Juli 2004 | Michael Wörthmüller | Gerichtsgutachten | sechswöchige Einweisung Mollaths | Amtsgericht Nürnberg | Keine Aussage wegen Befangenheit |
25. Juli 2005 | Klaus Leipziger | Gerichtsgutachten | Mollath mistraut, kein Gespräch | Amtsgericht Nürnberg | Gemeingefährlich, Paranoides Gedankensystem |
26. September 2007 | Hans Simmerl | Gerichtsgutachten | Explorationsgespräch | Amtsgericht (Straubing?) | Geschäftsfähigkeit, „querulatorische Züge“, „rechthaberische Grundhaltung“ |
27. Juni 2008 | Hans-Ludwig Kröber | Gerichtsgutachten | Akten | (Landgericht Bamberg?) | wahnhafte Störungen |
2010 | Akten, Aufzeichnungen | Patient versteht sich weiterhin als „Opfer des Bankensystems“ | |||
29. April 2011 | Friedrich Weinberger | Privatgutachten | Explorationsgespräch | Arbeitsgemeinschaft Solidarität mit Gustl Mollath | „Keinen Hinweis auf entsprechende Erkrankung“[42] |
12. Februar 2011 | Friedemann Pfäfflin | Gerichtsgutachten | ? | Landes- / Oberlandesgericht Bamberg? | (Befund, denn Mollath kam nicht frei) |
Mediale Berichte und Folgen
Erster Bericht im Magazin „Report Mainz“
Einer breiteren Öffentlichkeit wurde der Fall zugänglich, als Report Mainz am 13. Dezember 2011 einen Beitrag ausstrahlte: die Magazinsendung war den von Mollath gemachten Vorwürfen an seine Frau und die HypoVereinsbank nachgegangen und berichtete, dass die Bank nach Hinweisen Mollaths interne Ermittlungen vorgenommen hatte und daraufhin Mollaths Frau und einen weiteren Mitarbeiter 2003 entlassen hatte. Report Mainz veröffentlichte den Sonderrevisionsbericht auf der Webseite des Südwestrundfunks. Gleichlautend hatten die Nürnberger Nachrichten am 11. Dezember 2011 berichtet.[43] In dem Beitrag wird der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie hätte den detaillierten Angaben Mollaths nachgehen müssen und überprüfen müssen, ob es Schwarzgeldtransfers gab. Die Staatsanwaltschaft teilte dazu dem Magazin schriftlich mit, dass auch weiterhin kein Anlass für ein Ermittlungsverfahren bestehe.[2]
Dringlichkeitsantrag im im Bayerischen Landtag
Nach einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion im Bayrischen Landtag verteidigte sich die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) in einer Rede vor dem Landtag am 15. Dezember 2011.[44] Nach ihrer Meinung sei der Eindruck entstanden, Mollath sei aufgrund seiner Strafanzeige untergebracht worden. Auch ließ sie durch einen Sprecher am 16. Dezember erklären, die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie sei Folge seiner Straftaten und habe mit der Strafanzeige gegen seine Frau und die Bank nichts zu tun. Sie wehrte sich gegen Vorwürfe, dass die Staatsanwaltschaft auf Grund von Weisungen aus der Politik untätig blieb.[3][45] Die Staatsanwaltschaft selbst richtete daraufhin brieflich einige Fragen an die HypoVereinsbank.[3]
Die SPD-Fraktion forderte Merk zu einer Stellungnahme vor dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages auf, in dem sich Merk am 8. März 2012 äußerte.[3][45][24] Weiter sagte sie vor dem Rechtsausschuss am 30. Oktober 2012[46], dass der Revisionsbericht der HypoVereinsbank die Vorwürfe von Mollath gerade nicht bestätigt hätte.[11]
Zweiter Bericht im Magazin „Report Mainz“
Am 13. November 2012 beschäftigte sich Report Mainz erneut mit dem Fall Gustl Mollath.[47] Das Magazin gelangte an den Revisionsbericht der Bank, welchen es in der Folge öffentlich machte.[5] Bereits am Morgen berichteten mehrere Zeitung von diesem Revisionsbericht, der erst im Jahr 2011 durch die Staatsanwaltschaft von der Bank angefordert worden sei und zitierten dazu vorab aus dem Beitrag. Das Magazin interviewte dazu Ministerin Merk, die am 30. Oktober 2012 noch erklärt hatte, der Bericht der HypoVereinsbank „bestätige gerade nicht“ die Vorwürfe Mollaths. Auf Nachfrage erklärte Merk, dass sich keine „verfolgbaren“ Aussagen bestätigt hätten.[48] Der Steuerfahnder Frank Wehrheim sagte in derselben Sendung, die Aussage Merks sei eine „gewollte Falschaussage“.[49]
Nach dem zweiten Bericht
Am Folgetag sagte Merk: Hätte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen, hätte sie sich mangels Anfangsverdachts strafbar gemacht. Der Revisionsbericht habe ihr - Merk - nicht vorgelegen. Der rechtspolitische Sprecher der Freien Wähler, Florian Streibl warf ihr Täuschung vor und befürwortete ihren Rücktritt.[50] Das Ministerium erklärte dazu: „Die Vorwürfe Mollaths, die [nach dem Revisionsbericht] zutreffend waren, betrafen arbeitsrechtliche Sachverhalte; soweit der Revisionsbericht strafrechtliche Sachverhalte betraf, waren diese verjährt.“[51][52] Merk sagte „Causa Mollath“ sei „schwer verständlich“. Mollath sei nach Gutachten „psychisch krank“. Zwei Gerichte hätten dies festgestellt. Es gehe nicht darum, ob Herr Mollath die Wahrheit sage, sondern es gehe um seine Gefährlichkeit.[53][27][28] Der Bericht der HypoVereinsbank bestätige gerade nicht die Vorwürfe Mollaths. Diese „arbeitsrechtlichen“ Verfehlungen (auf die Merk ihre Rede einschränkte) sind nicht verfolgbar.[52] Die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl forderte am 29. November 2012 im Landtag Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) auf, Merk zu entlassen.[54][55]
Bewertungen Dritter
Der Schöffe Karl-Heinz Westenrieder
Karl-Heinz Westenrieder aus Roth (Krankenhausmanager und als damaliger Schöffe am Urteil beteiligt) ging zur Zeit des Prozesses davon aus, dass die Beschreibungen Mollaths zum Thema Geldwäsche zu ungenau seien.[2] Westenrieder sagt im Interview mit dem Bayerischen Fernsehen: „Der Vorsitzende Richter hat Mollath jedes Mal lautstark unterbrochen, wenn er von Steuerhinterziehung reden wollte”, „drohte ihm mit Saalverweis, wenn er noch einmal von Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung reden würde”.[37] Auch andere Zeugen bestätigen den rauen Umgangston des Vorsitzenden Richters Otto Brixner gegenüber Mollath. Brixner wird zitiert mit den Worten: „Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus.“[56] Westenrieder bezeichnet das Urteil aus heutiger Sicht als ein Fehlurteil; er wünscht sich die Wiederaufnahme des Verfahrens. Daten und Personen seien im Verfahren nicht genannt worden. Erst nach der Verhandlung bekam Westenrieder Kenntnis davon, dass damals diese Daten und Personen bereits bekannt waren.[2][37] Nachdem Westenrieder öffentlich darüber redete, warf ihm Brixner vor, „in der Öffentlichkeit Wissen [zu benutzen], dass er nicht nur aus dem Gerichtssaal haben“ kann; er erwäge, gegen Westenrieder Strafantrag zu stellen.[26] Später gab Brixner an, diesen Gedanken wieder verworfen zu haben.[56]
Am 14. November 2012 meldete sich Westenrieder erneut zu Wort. Er sagte aus, das psychiatrische Gutachten bereits zur Zeit des Verfahrens als „schwach“ eingeschätzt zu haben, da es weitestgehend nach Aktenlage angefertigt wurde, Mollath während des Verfahrens „nicht exploriert“ worden sei und kein Zweitgutachten erfolgte.[26][56]
Westenrieder bestätigte im BR-Tagesgespäch am 30. November 2012, dass „die Ärztin, die im Briefkopf steht [...] laut Stern [sagt], sie kenne den Namen Mollath nicht. Sie könne sich auch nicht an einen solchen Fall erinnern und wurde auch nicht als Zeugin vor Gericht geladen. [...] Das Attest der Ex-Frau vom Mollath ist auch ohne Datum verlesen worden. [...] Das Attest ist etliche Monate nach dem Vorfall ausgestellt worden. Angeblich war die Frau Mollath einen Tag nach dem Vorfall bei der Ärztin.“ Zweifel kamen ihm, als er neue Unterlagen sah, die in der Hauptverhandlung nicht gesehen hatte, wie u.a. diese über die Hausdurchsuchung nach Waffen. „Dadurch haben 12 Polizisten des Haus durchsucht. Gefunden haben sie natürlich nichts.“ Er meinte, das dies „die Glaubwürdigkeit der Frau“ M. „erheblich erschüttert“ hätte. Zu der Reifenstechereien existiert eine Videoaufnahme; diese wurde vor Gericht nicht vorgespielt. Mollaths Ex-Frau sagte, sie habe Mollath am Bewegungsablauf erkannt. Laut Urteil hatte die Hausdurchsuchung ein Jahr vor den Reifenstechereien stattgefunden.[31]
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer Maria E. Fick, die die Unterlagen studiert und ausführlich mit Mollath gesprochen hat, sagt „es gibt keine eindeutige Diagnose, die eine siebenjährige ‚Versorgung‘ in der Forensik mit unbestimmter Dauer rechtfertigen würde“.[57] Man gewinne „den Eindruck, es solle etwas nicht aufgeklärt werden, sondern Herr Mollath solle aus der Öffentlichkeit auf unbestimmte Zeit verschwinden“.[58] Maria E. Fick bemüht sich, dass die Ärztekammer über die Berufsordnung die Gutachten beurteilen lässt.[59][60]
Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie
Der Vorsitzende der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP), der Psychiater Friedrich Weinberger aus Garmisch-Partenkirchen[61], kam zu der Überzeugung, dass sich Mollath „bei voller Gesundheit unschuldig in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt“ befindet.[3] Dies bekräftigte er am 23. November 2012 in einem offenen Brief an die Süddeutsche Zeitung, wobei er das Wort „Internierung“ verwendete.[62][17]
Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller
Ebenfalls im November 2012 kritisiert der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller das damalige Verfahren scharf; den Angaben zur Körperverletzung vom 12. August 2001[17] sei alleinig aufgrund dieser Aussage geglaubt worden (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation).[63] Das Attest dafür wurde zehn Monate später ausgestellt.[17] Müller greift auch die Problematik der erst sehr späten Anzeigestellung am 3. Januar 2003 durch die Frau auf (naturgemäß sind nach so langer Zeit keine Verletzungen mehr vorhanden).[17] Mit den auf 106 Seiten gesammelten Vorwürfen von Mollath habe man sich gar nicht auseinandergesetzt und diese kurzerhand als „fixe Idee des Angeklagten“ bezeichnet.[17] Die Behauptung der bayrischen Justizministerin Merk, die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths und seine Einstufung als gemeingefährlicher Geisteskranker seien zwei ganz unabhängige Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun hätten, ist laut Müller deshalb „bei objektiver Würdigung nicht nachvollziehbar“.[64] Die Süddeutsche Zeitung vermerkt zu dieser Aussage Merks, dass laut der Zeitung vorliegenden Dokumenten „die Annahme eines ‚Schwarzgeldkomplex(es)‘ für Mollaths Einweisung nicht nur im Urteil des Landgerichts Nürnberg 2006 eine wichtige Rolle“ spielte, sondern „dies auch in späteren richterlichen Entscheidungen – bis ins Jahr 2011“ der Fall gewesen sei.[65] Henning Ernst Müller fordert, das Urteil gegen Mollath und die Gutachten von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen.[66]
Verfassungsbeschwerde
Der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack legte im Januar 2012 im Namen Mollaths eine Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg und des Landgerichts Bayreuth ein. Er strebt die Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie an; Artikel 2 des Grundgesetzes sei verletzt, da die Unterbringung in der Psychiatrie nicht mehr dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspreche. Mit einer Wiederholung der von Mollath 2001 an seiner Ehefrau begangenen Körperverletzung sei nach der Scheidung der Ehe nicht mehr zu rechnen, außerdem seien die Mittel polizeilicher Auflagen und der Führungsaufsicht ausreichend. Die Beschwerde wurde im November 2012 noch geprüft.[67][26]
Die Neuüberprüfung des Falls
Der Rechtsanwalt Gerhard Strate sprach von „rechtsstaatswidrigen“ Geschehnissen und Versäumnissen der Nürnberger Justiz.[68]
Mollaths Anwalt Rainer Schmid aus Nagold teilte mit, dass er bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, der falschen Verdächtigung und möglicher anderer Delikte eingereicht hat.[69][70]
Am 27. November 2012 kündigte die Staatsanwaltschaft Nürnberg an, Mollaths Zwangsunterbringung zu überprüfen. Dabei solle auch „die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Unterbringung“ überprüft werden.[71] Auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer schaltete sich an diesem Tag in die Diskussion ein. Aus seiner Sicht sei die Justiz „gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten“.[72][73]
Mollath ist unter bestimmten Umständen dazu bereit, sich abermals von einem Psychiater begutachten zu lassen.[74] Er bitte um Verständnis, dass er aufgrund der von ihm gemachten schlechten Erfahrungen Bedingungen für eine erneute Begutachtung stelle. Seine wichtigste Forderung sei, dass das Gespräch mit einem Sachverständigen aufgezeichnet werde. Die Aufnahme könne dann notfalls in der Öffentlichkeit als Beweisstück herangezogen werden, sollte ihm erneut eine psychische Krankheit attestiert werden. („Ich habe nichts zu verheimlichen […] ich könnte mir aber vorstellen, dass andere etwas verheimlichen wollen.“)
Am gleichen Tag schrieb die SZ:
„Ein weiteres Detail in der irrwitzigen Geschichte des Fall Mollath: Im Urteil gegen Gustl Mollath heißt es, in seinem Wahn habe er beliebige Personen mit Schwarzgeldvorwürfen überzogen. Genannt wird aber gerade mal ein einziger Name – der eines Gerichtsgutachters. Und der ist in dem Fall alles andere als unbeteiligt. Die Argumentation von Justizministerin Merk gerät dadurch weiter ins Bröseln.“[75]
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte am 29. November 2012:
„Der ‚Fall Mollath‘ darf in die Rechtsgeschichte nicht als Justizskandal eingehen. […] Bei jeder Freiheitsentziehung sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Berechtigung der Fortdauer immer wieder durch unabhängige Gutachter überprüfen zu lassen.“[77]
Über eine eventuelle Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet das Landgericht Regensburg.[78]
In Behördenkreisen wird laut Bericht der Nürnberger Nachrichten Brixner als jener Anrufer genannt.[31][79] Es sei ein eindeutiger Anruf aus der Justiz gewesen, in dem es darum ging, dass Mollath nicht klar bei Verstand sei und er nicht sonderlich ernst genommen werden müsse. Wilfried Krames, Sprecher im bayerischen Justizministerium, nennt den Bericht der Nürnberger Nachrichten und sagte, es bestehe der „Verdacht der Befangenheit des Richters“.[80][81]
Am 4. Dezember 2012 thematisierte ein Frontal21-Beitrag Mollaths Schicksal. Unter anderem äußert darin die Strafverteidigerin Gabriele Steck-Bromme, dass renommierte Sachverständige die Fehleinweisungs-Quote auf 30 bis 50 Prozent schätzen. Im Beitrag heißt es auch: Doch in der Regel ändern Gutachter die einmal gestellte Diagnose nicht.[82][83]
Die Journalistin Beate Lakotta behauptete in einem am 13. Dezember 2012 auf Spiegel Online veröffentlichten Beitrag mit der Überschrift Warum der Justizskandal doch keiner ist, dass sich für viele „Ungereimtheiten“ in diesem Fall plausible Erklärungen finden ließen. So sei z.B. das in der Gerichtsverhandlung vorgelegte Attest vom 14. August 2001 mit dem Briefkopf einer Hausärztin nicht gefälscht. Die Ärztin habe es zwar nicht selbst ausgestellt, es sei aber ihr Sohn gewesen, der zu der Zeit als „Assistent“ in der Praxis gearbeitet habe. Auch gebe es keinen Beweis für die Behauptung, Mollaths Ex-Frau sei als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt gewesen. Die psychiatrischen Gutachter, die Mollath für krank und gefährlich erklärt haben, hätten ihre Diagnose einer Wahnkrankheit auch nicht mit seinen Schwarzgeldbehauptungen begründet, sondern mit dem „wirren Inhalt“ der von ihm versandten Briefe. Mollath lebe offenbar noch immer im Wahn, es finde ein „Vernichtungsfeldzug“ gegen ihn statt.[21]
Ebenfalls am 13. Dezember 2012 berichtete der Tagesspiegel, dass die bayerische Justizministerin Beate Merk die Staatsanwaltschaft Regensburg angewiesen habe, die Wiederaufnahme des Prozesses vor dem Landgericht Regensburg zu beantragen.[84]
Am 4. Januar 2013 stellte der Anwalt Gerhard Strate beim Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich in Nürnberg Strafanzeige wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung gegen Richter E. und Klinikleiter L.. Die Straftaten zum Nachteil des Herrn Gustl Mollath seien „verbotene[n] Vernehmungsmethoden“. Die Zwangseinweisung müsse als verbotene „Aussageerzwingungshaft“ gedeutet werden.[85] [34]
Weblinks
- Chronologie zum Fall Mollath – Suche nach der Wahrheit Chronologie der Süddeutschen Zeitung (Stand: 19. Dezember 2012)
- gustl-for-help.de Unterstützerseite für Gustl Mollath. Chronologie, Originaldokumente und Videorubrik.
- Urteil des LG Nürnberg-Fürth (Az. 7 KLs 802 Js 4743/2003) vom 8. August 2006 (PDF, 7,79MB) = openJur 2012, 131519
- Abschrift des Sonderberichts Nr. 20546 der HypoVereinsbank, abgelegt im www.archive.org[5]
- Oliver García: Justiz im Wahn-Wahn, De legibus Blog. Erster Teil von mehreren Blogbeiträgen
- Das komplette Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath/Hypovereinsbank, Report Mainz (ARD) vom 13. November 2012
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i Das Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth (PDF, 7,79MB) vom 8. August 2006, auf Grund dessen Gustl Mollath eingewiesen wurde
- ↑ a b c d e f g h i j k Unschuldig in der Psychiatrie? Beitrag in der Sendung Report Mainz am 13. Dezember 2011, Artikel und Video abgerufen am 19. Dezember 2011.
- ↑ a b c d e f g h Christian Rath: Wahnvorstellung oder Bankenskandal? in der Taz, 18. Dezember 2011, abgerufen am 19. Dezember 2011.
- ↑ a b c d e Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Fall Mollath und Hypo-Vereinsbank - Der Mann, der zu viel wusste. in der Süddeutschen Zeitung vom 13. November 2012
- ↑ a b c d e f g h i j Interner Revisionsbericht Nr. 20546 (PDF, 4,98MB) der HypoVereinsbank, S. 15: Alle nachprüfbaren Behauptungen [von Herrn Mollath] haben sich als zutreffend herausgestellt.
- ↑ [1]; vgl. u.a. auch [2]
- ↑ Conny Neumann: Fall Gustl Mollath - Weggeräumt und stillgestellt im Spiegel Online vom 21. November 2012
- ↑ Report Mainz Der Fall Mollath vom Dienstag, 13. Dezember 2011, Min 0:02:10 ff.
- ↑ Justizministerin unter Verdacht. Psychiatrie-Insasse Mollath wusste von Geschäften, die Richter nicht kennen wollten. im Tagblatt vom 15. November 2012
- ↑ a b c d e f g gustl for help: Dokumente Mollath 2003-2005, abgerufen am
- ↑ a b c Bankbericht bringt Ministerin in Not. in der Berliner Zeitung vom 14. November 2012
- ↑ Fall Gustl Mollath - Ministerin nimmt Stellung vom 14. November 2012
- ↑ Fall Mollath: Was tun mit wirren Angaben?. Nürnberger Nachrichten, 29. Dezember 2012
- ↑ Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Vorwürfe gegen HypoVereinsbank - Gustl und das Schwarzgeld. in der Süddeutschen Zeitung vom 13. November 2012
- ↑ Peter Mühlbauer: Schwarzgeldgeschäfte-Whistleblower in die Psychiatrie abgeschoben? Die bayerische Justizministerin Beate Merk gerät in der Affäre Mollath immer stärker unter Druck In: Telepolis, heise online vom 13. November 2012
- ↑ a b Wie Gustl Mollath eine Straftat aufklärte und in der Psychiatrie landete auf Zeit online vom 21. November 2012
- ↑ a b c d e f g h i j k l m n o Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP): Rundbrief 2/12 - September 2012
- ↑ telepolis/heise.de Schwarzgeldgeschäfte-Whistleblower in die Psychiatrie abgeschoben? vom 13. November 2012
- ↑ swp.Neues-aus-der-Anstalt
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Gustl und das Schwarzgeld. 13. November 2012. Beitrag von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer
- ↑ a b c Beate Lakotta: Warum der Justizskandal doch keiner ist im Spiegel Online vom 13. Dezember 2012
- ↑ Michael Kasperowitsch: Mollaths schneller Weg in die Psychiatrie, Nürnberger Nachrichten vom 21.11.2012
- ↑ Aktenzeichen: 802 Js 5183/03
- ↑ a b c d „71. VF, 08.03.2012“ Bericht der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu dem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger u.a. zu den Vorwürfen im Fall Mollath im Rechtsausschuss am 8. März 2012
- ↑ a b (pdf, 50 Seiten): Schreiben von Strate an Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich (Nürnberg) vom 4. Januar 2013
- ↑ a b c d Olaf Przybilla und Frank Müller: Nach Unterbringung in Psychiatrie - Schöffe kritisiert Mollath-Verfahren in der Süddeutschen Zeitung vom 15. November 2012
- ↑ a b Fall Gustl Mollath - Anwalt stellt Strafanzeigen im Bayerischen Rundfunk vom 21. November 2012
- ↑ a b Fall Mollath - Anzeigen gegen Ministerin Merk in der Süddeutschen Zeitung vom 20. November 2012
- ↑ Der Fall Gustl Mollath - Psychiatrie-Horror Zwangseinweisung auf Bild.de vom 23. November 2012
- ↑ Ein Kranker wird Held zeit.de vom 14. Dezember 2012
- ↑ a b c d BR alpha: Tagesgespräch vom 30. November 2012
- ↑ Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Psychiater im Fall Mollath - Gutachten aus der Ferne in der Süddeutschen Zeitung vom 22. Dezember 2012
- ↑ a b c d e f Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Psychiater im Fall Mollath - Das erste umfassende Gutachten in der Süddeutschen Zeitung vom 22. Dezember 2012
- ↑ a b c d e Gerhard Strate: Strafanzeige - Straftaten zum Nachteil des Herrn Gustl Mollath vom 4. Januar 2013
- ↑ Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Fall Mollath - "Neue Tatsachen" nach einem Zeitungsbericht? in der Süddeutschen Zeitung vom 13. Dezember 2012
- ↑ a b c Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Psychiater im Fall Mollath - Querulatorische Züge in der Süddeutschen Zeitung vom 22. Dezember 2012
- ↑ a b c Jens Kuhn und Katharina Kistler: Der Fall Mollath im Bayrisches Fernsehen - Sendung Kontrovers vom 15. November 2012
- ↑ a b Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Gutachten von Berlin aus in der Süddeutschen Zeitung vom 22. Dezember 2012
- ↑ Merk im ZDF Morgenmagazin vom 28. November 2012
- ↑ Die Welt: Merk: Mollath ist kein Justizopfer am 28. November 2012
- ↑ Nürnberger Nachrichten: Merk: Mollaths Unterbringung in Psychiatrie gerechtfertigt am 28. November 2012
- ↑ GEP: Debatte im Rechtsausschuß des Bayerischen Landtags zum Fall Gustl Mollath
- ↑ Die Bank selbst nahm die schweren Vorwürfe ernster als die Justiz in den Nürnberger Nachrichten vom 11. November 2011
- ↑ Drucksache 16/10699 vom 14. Dezember 2012: Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die am 13. Dezember 2011 in dem ARD-Magazin „Report aus Mainz“ gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath und der Behandlung seiner Strafanzeige zu berichten.
- ↑ a b Fall Gustl Mollath - Opposition wittert Justizskandal vom 31. Oktober 2012
- ↑ Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Pressemitteilung Nr. 279/12 - Justizministerin Merk weist Vorwürfe der Opposition zum Fall Mollath scharf zurück: „Der Rechtsausschuss wurde umfassend informiert“ vom 30. Oktober 2012
- ↑ Das komplette Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath/Hypovereinsbank, Report Mainz (ARD) vom 13. November 2012
- ↑ Report Mainz vollständiges Interview mit Beate Merk vom 13. November 2012
- ↑ Report Mainz: Justizskandal in Bayern vom 13. November 2012
- ↑ Bayrisches Fernsehen: Justiz - Der Fall Gustl Mollath vom 14. November 2012
- ↑ Die Welt: Bankskandal aufgedeckt - von Ehefrau eingewiesen vom 22. November 2012
- ↑ a b Widersprüchliche Aussagen - Justizministerin in Erklärungsnot vom 14. November 2012
- ↑ Bayrisches Fernsehen: Interview mit Bayerische Justizministerin vom 14. November 2012
- ↑ sueddeutsche.de 30. November 2012: Merk will Fall Mollath komplett neu aufrollen – Gericht überprüft Mollaths Richter
- ↑ BR Mittelfranken: Fall Gustl Mollath - „Kein Interesse, jemanden wegzusperren“ vom 28. November 2012
- ↑ a b c Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Fall Mollath - Vom Richter „malträtiert und provoziert“ in der Süddeutschen Zeitung vom 24. November 2012
- ↑ Homepage der BLÄK
- ↑ Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Justizministerin Merk in Erklärungsnot. in der Süddeutschen Zeitung vom 13. November 2012
- ↑ Marcus Klöckner: Menschenrechtsbeauftragte fordert Entschädigung für Gustl Mollath in heise online vom 23. November 2012
- ↑ Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer Frau Dr. Maria E. Fick an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk im Wortlaut vom 29. Oktober 2012
- ↑ Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP)
- ↑ Volltext des Briefes
- ↑ uni-regensburg.de
- ↑ Peter Mühlbauer: Freie Wähler fordern Merks Rücktritt In: Telepolis, heise online vom 16. November 2012
- ↑ Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Fall Mollath und Hypo-Vereinsbank. Abgestempelt als „wahnhafte Störung“. in der Süddeutschen Zeitung, 16. November 2012
- ↑ Südwestpresse: Urteil gerät immer heftiger in Kritik vom 20. November 2012
- ↑ Faksimile der Verfassungsbeschwerde auf der Unterstützerseite für Mollath. Abgerufen am 10. Januar 2013.
- ↑ Nach Gutachten im Fall Mollath - „Merk hat versucht, Dinge zu vertuschen“ in der Süddeutschen Zeitung vom 26. November 2012
- ↑ RA Rainer Schmid: Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, falscher Verdächtigung vom 20. November 2012
- ↑ www.oberpfalznetz.de
- ↑ Zwangsunterbringung soll überprüft werden auf SPON 27. November 2012
- ↑ Mollaths Zwangsunterbringung soll überprüft werden Zeit online vom 27. November 2012
- ↑ www.sueddeutsche.de Eingemauert im Justizpalast
- ↑ (bzw. erklärte sich dazu bereit) im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung Olaf Przybilla: Nach sieben Jahren in der Psychiatrie Mollath wäre unter Auflagen zu Gutachten bereit vom 29. November 2012
- ↑ sueddeutsche.de: Der dritte Mann
- ↑ Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Verfahren gegen Gustl Mollath - Der dritte Mann in der Süddeutschen in der Süddeutschen Zeitung vom 29. November 2012
- ↑ dapd: Mahnung der Bundesjustizministerin im Fall Mollath - "Der 'Fall Mollath' darf in die Rechtsgeschichte nicht in als Justizskandal eingehen." in der Welt vom 29. November 2012
- ↑ Bayerischer Rundfunk 30. November 2012
- ↑ Nürnberger Nachrichten: Ein Anruf bei Finanzbehörden stoppte brisanten Vorgang 30. November 2012
- ↑ Patrick Guyton und DPA: Neuer Prozess für Mollath - Der Fall des Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath wird neu aufgerollt. in der Südwest Presse vom 1. Dezember 2012
- ↑ www.justiz.bayern.de
- ↑ Manuskript der Sendung, Seite 2 von 4 (PDF, 46kB)
- ↑ Für verrückt erklärt - Abgeschoben in die Psychiatrie Frontal21 vom 4. Dezember 2012
- ↑ Patrick Guyton: Hoffnung für Gustl Mollath im Tagesspiegel vom 13. Dezember 2012
- ↑ Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Anwalt zeigt Richter und Klinikleiter wegen Freiheitsberaubung an in der Süddeutschen Zeitung vom 7. Januar 2013
[[Kategorie:Kriminalfall in Deutschland]]
[[Kategorie:Kriminalfall (21. Jahrhundert)]]
[[Kategorie:Skandal]]
[[Kategorie:Whistleblower]]
[[Kategorie:Deutscher]]
[[Kategorie:Geboren 1956]]
[[Kategorie:Mann]]
{{Personendaten
|NAME=Mollath, Gustl
|ALTERNATIVNAMEN=Mollath, Gustl Ferdinand (vollständiger Name)
|KURZBESCHREIBUNG=deutscher Selbstständiger und mögliches Justizopfer
|GEBURTSDATUM=7. November 1956
|GEBURTSORT=[[Nürnberg]]
|STERBEDATUM=
|STERBEORT=
}}
[[en:Gustl Mollath]]