Benutzer:Harrygunnar/Praxis (Betrieb)

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Als Praxis wird üblicherweise ein Betrieb bezeichnet, der Dienstleistungen in den Wirtschaftszweigen Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung und Steuerberatung sowie Gesundheitswesen, Sozialwesen und Veterinärwesen erbringt.[1] ‚Praxis‘ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, gleichwohl wird die Bezeichnung in Form von ‚Betrieb einer Praxis‘ bzw. ‚Praxisbetrieb‘ im Rechtswesen verwendet.[2][3] Für die spezifische Form einer ‚Praxisklinik‘ ist zudem im Sozialgesetzbuch eine Legaldefinition gegeben.[4]

Wortherkunft

Praxis (altgr.

πρᾶξις

[zu lat.

prãxis

], für ‚Tat‘, ,Handlung‘ oder ,Verrichtung‘) bezeichnet die ‚Ausübung‘, ‚Ausführung‘ und ‚Anwendung‘, auch ‚Berufstätigkeit‘ und ‚Berufserfahrung (besonders von Ärzten und Anwälten)‘ und wurde von da im Sinne von ‚Tätigkeitsbereich‘ auch auf die Räume übertragen, in denen der Beruf ausgeübt wird, siehe Praxis (Arbeitsstätte).[5]

Betrieb ist vom Verb ‚betreiben‘ (‚beruflich ausüben‘, ‚leiten‘) abgeleitet.[5] Er wird als Organisationseinheit verstanden, die durch die dauerhafte Kombination von Produktionsmitteln den menschlichen Bedarf an Gütern und Dienstleistungen deckt.

Historie

Früh erwähnt wird ‚Praxis‘ in der Schreibweise „praxin“ durch Martin Etner.[6] Nicolaus Vogelhaupt beschreibt 1673 die mit der Praxis verbundenen Arbeits- bzw. Lebensumstände einer Arztes: Seine Kranckheit und Ableben betreffend/ ſo iſt zu wiſſen/ das er zwar von Natur der Hecticæ und Phthyſi unterworffen geweſen/ welcher er aber mit Medicamentis, ſo viel ſeine muͤhſame Praxis zugelaſſen/ fuͤrſichtiglich begegnen.[7]

Einordnung

Die Praxis ist als Betrieb ein Strukturelement der Benutzer:Harrygunnar/Betriebswirtschaft und ein Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre. Als Unternehmen ist sie ein Wirtschaftssubjekt der Volkswirtschaft, eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, deren Inhaber beruflich selbständig tätig sind.

Arten von Praxen

In der Klassifikation der Wirtschaftszweige werden in einigen Branchen bestimmte Praxen benannt:

  • Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen; hier:
    • Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
    • Praxen von vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Buchprüfungsgesellschaften
    • Praxen von Steuerbevollmächtigten, Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften
  • Veterinärwesen; hier:
    • Tierarztpraxen
  • Gesundheits- und Sozialwesen; hier:
    • Arzt- und Zahnarztpraxen
    • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten
    • Massagepraxen
    • Krankengymnastikpraxen
    • Praxen von medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern
    • Praxen von Hebammen und Entbindungspflegern
    • Praxen von verwandten Berufen
    • Heilpraktikerpraxen.

Weiterhin werden ‚sonstige selbständige Tätigkeiten‘ in ‚eigenen Behandlungsräumen‘ aufgezählt wie ‚Ergotherapie‘, ‚Sprachtherapie (Logopädie)‘ und ‚medizinische Fußpflege (Podologie)‘.[5]

Da ‚Praxis‘ keine geschützte Bezeichnung ist, wird sie auch in anderen Kontexten verwendet, z.B. bei ‚Praxis für Sexualität‘, ‚Praxis für Chiropraktik‘ oder ‚Praxis für Alexandertechnik‘.[8][9][10]

Recht

Nach § 14 Abs. 1 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nach § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ist Unternehmer, „wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.“ Praxisinhaber sind beruflich selbständig und daher Unternehmer. Ihre Praxis umfasst somit ihre gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit.

natürliche Person / Einzelunternehmen | Personengesellschaft / Gemeinschaft ... ... Freier Beruf ...



Literatur

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Weblinks

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Einzelnachweise

  1. Klassifikation der Wirtschaftszweige Statistisches Bundesamt Wiesbaden 12/2008. Abgerufen am 26. November 2018.
  2. BGH, Urteil vom 08.09.2016 – IX ZR 255/13, Seite 2 juris.bundesgerichtshof.de. Abgerufen am 26. November 2018.
  3. BGH, Urteil vom 20.04.2018 - IX ZB 60/16, Seite 3 juris.bundesgerichtshof.de. Abgerufen am 26. November 2018.
  4. § 115 SGB V Absatz 2 Satz 1 juris gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 26. November 2018.
  5. a b c Wolfgang Pfeiffer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, 4. Auflage der Taschenbuchausgabe Mai 1999.
  6. [http://www.deutschestextarchiv.de/book/view/509966?p=21 Martin Etner: Christliche Leichpredigt/ Vber die Wort des H. Apostels Pauli 1. Cor. 2. â v. 9. usque ad 14. excl. Bey Ansehlicher Volckreicher Leichbegängnis/ Des weyland Edlen/ Ehrenvesten/ GroßAchtbaren vnd Hochgelährten Herrn Flaminii Gastonis.) Wittenberg 1618. Abgerufen am 27.11.2018
  7. [http://www.deutschestextarchiv.de/book/view/358773?p=79 Nicolaus Vogelhaupt: Coelicum profligandae mortis Alexipharmacum.) Guben, 1673. Abgerufen am 27.11.2018
  8. Website Praxis für Sexualität. praxis-sexualitaet.de. Abgerufen am 26. November 2018.
  9. Website Praxis für Chiropraktik. chiropraktik-jaeckle.de. Abgerufen am 26. November 2018.
  10. Website Praxis für Alexandertechnik. praxis-fuer-alexander-technik-berlin.de.Abgerufen am 26. November 2018.


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