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Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL)

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) setzt sich nach eigenem Verständnis für Selbstbestimmung am Lebensende ein.

Gründung

Die ÖGHL wurde 2019 gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Die ÖGHL ist der erste österreichische Sterbehilfe-Verein. Die ÖGHL ist einem humanistischen Weltbild verpflichtet, überkonfessionell und überparteilich ausgerichtet. Die ÖGHL ist Mitglied im Weltdachverband der "Right to Die Societies".

Ziele

Die Ziele der ÖGHL sind eine Kultur des humanen Sterbens in Österreich und die gesellschaftliche, politische und legale Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung am Lebensende, insbesondere die Entkriminalisierung der Sterbehilfe[1].

Die ÖGHL propagiert eine Entkriminalisierung der Sterbehilfe, insbesondere die Liberalisierung von §78StGB „Mitwirkung am Selbstmord“ und von §77StGB „Tötung auf Verlangen“ durch Einfügung geeigneter qualifizierter Ausnahmen, in denen Sterbehilfe zulässig sein soll.

Die ÖGHL folgt dabei den Empfehlungen der Bioethikkommission des österreichischen Bundeskanzleramts („Sterben in Würde“, 2015), die eine Reform der Sterbehilferegelungen empfahl.

Tätigkeit

Die Tätigkeit der ÖGHL umfasst Information und Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung von politischen Initiativen und die Unterstützung der größten deutschsprachigen Sterbehilfe-Petition. Ebenso unterstützt die ÖGHL den im Jahr 2019 eingebrachten Antrag an den österreichischen Verfassungsgerichtshof, der zum Ziel hat, die gesetzlichen Bestimmungen zur Sterbehilfe in Österreich zu liberalisieren[2].

Im Jahr 2019 hat die ÖGHL begonnen, Informationen zu Patientenverfügungen bereitzustellen und bietet hierzu Beratung an.

Da die ÖGHL geltendem Recht zu folgen hat, schließt sie explizit alle Tätigkeiten aus, die von §78StGB „Mitwirkung am Selbstmord“ und §77StGB „Tötung auf Verlangen“ umfasst werden. Sie bietet aus diesem Grund auch keine individuelle Beratung an[3].

Leitsätze

Die ÖGHL hat folgende weitere Leitsätze[4]:

·        Die ÖGHL betrachtet ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende als wesentlichen Teil der Autonomie des Menschen, deren Betonung und Anerkennung im Lauf der Geschichte zunahm und weiter zunehmen wird.

·        Die ÖGHL setzt sich dafür ein, Menschen die Möglichkeit zu geben, sinnloses und unerträgliches Leid am Lebensende zu vermeiden und dadurch ihre Menschenwürde zu erhalten.

·        Die ÖGHL arbeitet auf wissenschaftlicher Grundlage und mit einem interdisziplinären Zugang zu Naturwissenschaften, Medizin, Geisteswissenschaften, Philosophie und Ethik sowie Rechtswissenschaft.

·        Die ÖGHL trägt zur gesellschaftlichen und politischen Willensbildung bei, einschließlich der Vorbereitung von Gesetzesvorschlägen. Die ÖGHL sucht Brücken zwischen den sich wandelnden Weltbildern, die die Gesellschaft heute prägen.

·        Die ÖGHL richtet ihre Tätigkeit vor allem auf ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende im Kontext von unausweichlichem, schwerem körperlichem oder psychischem Leid, insbesondere bei unheilbaren Krankheiten, unter ärztlicher und psychologischer Betreuung, und bei aufrechter Urteilskraft des Leidenden.

Beirat

Die ÖGHL wird in wissenschaftlichen Fragen (Naturwissenschaften, Medizin, Geisteswissenschaften, Philosophie und Ethik sowie Rechtswissenschaft) und in Fragen der praktischen Arbeit von einem Beirat unterstützt und beraten. Mitglieder des Beirates sind[5]:


·        Dr. Dr. Christian Fiala, Gynäkologe, Leiter des „Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung“.


·        Mag. Dr. Dr. Peter Gowin, Philosoph, Physiker und Psychotherapiewissenschaftler. Vorstand des Human and Global Development Research Institute (DRI).


·        Rolf Kaufmann, Theologe, Dozent am Internationalen Seminar für Analytische Psychologie (ISAP) in Zürich und Zen-Lehrer. Freitodbegleiter bei EXIT.


·        Dr. Gerhard Köble, Facharzt für Anästhesie. Konsiliararzt und Freitodbegleiter bei EXIT sowie Beisitzer im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS).


·        Dr. Isolde Lernbass-Wutzl, Fachärztin für Radiologie. Umfangreiche praktische Erfahrung mit Patientenschicksalen und der medizinethischen Auseinandersetzung mit dem Freitod.


·        Prof. Dr. Peter Lind, Vorstand der Abteilung für Nuklearmedizin und Endokrinologie am Klinikum Klagenfurt. Ehemaliger Dean der European School of Nuclear Medicine.


·        Ludwig A. Minelli, Journalist und Jurist. Gründer und Generalsekretär der «Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechts-Konvention», und von «Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben».


·        Wolfgang Obermüller, Unternehmer, Sterbehilfe-Aktivist und Initiator der größten deutschsprachigen Sterbehilfe-Petition.


·        Dr. Wolfram Proksch, Rechtsanwalt. Spezialisierung auf Staats- und Amtshaftungsklagen, Verfahren vor den nationalen Höchstgerichten, dem EuGH und dem EGMR.


·        Alois Schöpf, Autor, Schriftsteller und Journalist. In seinem Essay „Kultiviert sterben“ beschäftigt er sich vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen mit Sterbehilfe und den Gegenargumenten religiöser Fundamentalisten.


·        Mag. Dr. Rainer Windhager, MBA, Psychoanalytiker und Gesundheitsökonom. Lehrt und arbeitet in Wien, Berlin und Zürich.


[1] https://www.oeghl.at, abgerufen am 26.Februar 2020

[2] https://www.diepresse.com/5775230/deutsches-verfassungsgericht-offnet-tur-fur-sterbehilfe, abgerufen am 26. Februar 2020

[3] https://www.oeghl.at, abgerufen am 26.Februar 2020

[4] https://www.oeghl.at, abgerufen am 26.Februar 2020

[5] https://www.oeghl.at/expertise/beirat/ abgerufen am 26. Februar 2020.