Benutzer:Herr Andrax/UR0005
"Erlaß für die Überprüfung und Aussonderung der Bevölkerung in den eingegliederten Ostgebieten"
Dieser Erlaß (Erlaß für die Übeprüfung und Aussonderung der Bevölkerung in den eingegliederten Ostgebieten; Sttatsarachiv Katowice, Bodenamt/1a, Bl. 53 ff. Vgl. auch: Karol Marian Pospieszalski, Niemiecka Lista Narodowa w "Kraju Warty"(= Documenta Occupationis Teutonicae, Bd. IV, Poznan 1949) Himmlers vom 12. September 1940 sollte die "zukünftige Zusammensetzung der Bevölkerung" dieser annektierten Gebiete bestimmen. Dazu wurden die in diesen Gebieten lebenden Menschen in 4 Gruppenkategorien (A,B,C,D) eingeteilt. [1]
- Gruppe A: die "deutschen Volkszugehörigen"
Hier wurden "gewissermaßen vollwertige Deutsche" eingeordnet. [2]
- Gruppe B: umerziehungsfähige "Deutschstämmige"
Dazu zählten die "Deutschstämmige, die wieder zu vollwertigen Deutschen erzogen werden müssen und daher nur die deutsche Staatsangehörigkeit, zunächst aber nicht das Reichsbürgerrecht besitzen".[3]
- Gruppe C: "wertvolle Fremdvölkische und deutsche Renegaten"
Für diese Gruppe wurden die Maßnahmen, wie sie für die Gruppe B galten, zwingend vorgeschrieben. Sie wurde "die deutsche Staatsangehörigkeit" nur auf Widerruf zu gestanden. [4]
- Gruppe D: "fremde Volkszugehörige" ohne "deutsche Staatsangehörigkeit"
Die Gruppe D war die größte Gruppe. Ihr wurden ca. acht Millionen Menschen zugeordnet. Aus dieser Gruppe sollten "höchstens 1 Millionen Menschen … herausgesiebt" werden, die "einen wertvollen Bevölkerungszuwachs für das deutsche Volk darstellen." [5]
Auf diese Kategorien wurde in diesem Erlass die "Deutsche Volksliste" (DVL) als ein zusätzliches System zur Klassifizierung der Bevölkerung eingeführt. Menschen aus der Gruppe A-D wurden in Abteilungen von 1-4 eingestuft, denen in dieser Abstufung unterschiedliche bürgerliche und soziale Rechte zugestanden wurden. Für 1-2 war der Nachweis erforderlich, sich im "Volkstumskampf aktiv eingesetzt" zu haben. Die Minimalvorrausetzung war die, dass sich der Beurteilte sein "Deutschtum nachweislich bewahrt" hatte. Die Gruppe 1-2 war für den "Aufbau im Osten" [6] vorgesehen. Die Gruppe 2-4 der Deutschen Volksliste sollten vergleichbar mit den "rassisch wertvollen Fremdvölkischen (Ukrainer, Großrussen, Weißrussen, Tschechen und Litauer)" eine Staatsangehörigkeit auf Widerruf erhalten und standen unter einer "strengen sicherheitspolizeilichen Überwachung" [7]. Den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft war als "Belohnung für Anpassung und Wohlverhalten … nach einigen Jahren" [8] möglich. Die Anordnung "(b)ei denjenigen, die eine Wiedereindeutschung ablehnen, sind sicherheitspolizeiliche Maßnahmen anzuwenden" (Erlaß) bedeutet die Ermordung oder die Einweisung in Konzentrationslager: "Alles germanische Blut zu uns - oder vernichten", so Himmler in einem Vortrag veie der SS- und Polizeiführer-Tagung am 16.9.1942 in Hegewald. (Redenotiz, BA, NS 19/4009) [9]
Spätere Verwendung in der BRD
Die Karteien, Listen und Akten des Eindeutschungsverfahren stehen heute im Berliner Document Center und wurden noch in den 90er-Jahren "dazu genutzt, Einwanderer aus Osteuropa zu beurteilen und ihren rechtlichen Status festzulegen. Unter anderem anhand dieser Karteien stufen deutsche Verwaltungsbehörden heute Immigranten und Immigrantinnen aus den betreffenden Gebieten als "deutschstämmig" ein – oder eben nicht." Monatlich wurden vom BDC "mehrere tausend Anfragen von Ausländerbehörden" bearbeitet. "Dabei", so Götz Aly / Susanne Heim "werden die Himmlerschen Kriterien der Bevölkerungssortierung erneut angewendet, wenn es um die Entscheidung geht, ob jemand als Aussiedler anerkannt wird oder allenfalls als Asylbewerber, ob der Aufenthalt einer Person vorübergehend "geduldet" oder sie gleich abgewiesen wird." Dabei müssen die Antragssteller auf Einreise Beleg für ihr "Bekenntnis zum Volkstum" vorbringen. Die Klassifizierungen Himmlers werden jedoch nach Kriterien der "Opportunität" (Götz Aly / Susanne Heim) seitens der deutschen Behörden unterschiedliche gehandhabt: So galten bis zur Öffnung der DDR-Grenze Polen, deren Familien in die Abteilung 3 der DVL eingetragen worden waren, als Deutsche, nach der Grenzöffnung wieder als Polen". [10]
Einzelnachweise
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seite 143
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seite 143
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seiten 143
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seite 143
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seiten 143
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seiten 144
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seiten 144
- ↑ Zitiert nach: Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seiten 144
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seiten 145
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seiten 146
Bibliographische Angaben zur Quelle (vgl. Einzelnachweise)
- Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993.
Sie können diese Datei unter folgenden Bedingungen weiterverwenden: Die Datei wurde unter der Lizenz |
3.0 |
Den rechtsverbindlichen Lizenzvertrag finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/legalcode.
Es folgt eine vereinfachte Zusammenfassung des Vertrags in allgemeinverständlicher Sprache ohne juristische Wirkung.
Es ist Ihnen gestattet,
- das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen sowie
- Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes anzufertigen,
sofern Sie folgende Bedingungen einhalten:
- Namensnennung: Sie müssen den Urheber bzw. den Rechteinhaber in der von ihm festgelegten Weise, die URI (z. B. die Internetadresse dieser Seite) sowie den Titel des Werkes und bei einer Abwandlung einen Hinweis darauf angeben.
- Lizenzangabe: Sie müssen anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu einen Link auf den Lizenzvertrag (siehe oben) einbinden.
Bitte beachten Sie, dass andere Rechte die Weiterverwendung einschränken können.
Lua-Fehler in package.lua, Zeile 80: module 'strict' not found
Text vom Urheber andrax hier freigegeben; Lizenz nach cc-by/3.0 erteilt -- andrax 00:08, 6. Mär. 2008 (CET)
Lizenzbestimmungen seitens des Lizenzgebers andrax bezüglich dieses vorstehenden Werkes:
- das Werk vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Bearbeitungen des Werkes anfertigen
- Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt).
- Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen Link auf diese Seite einzubinden.
- Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.
- Diese Lizenz lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt.