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Biosimilare Antikörper
Biosimilare Antikörper sind Nachahmerpräparate [1] zu bereits zugelassenen therapeutischen monoklonalen Antikörpern nach deren Patentablauf. Sie stellen zwar eine Untergruppe der einfacheren Biosimilars (Epoetine, G-CSF, Somatropin, Insulin, Interferone) dar, sind aber aufgrund ihres wesentlich höheren Molekulargewichtes, ihrer komplexen Tertiär- und Quartärstruktur ihrer vielfältigen posttranslationalen Modifikationen sowie ihrer komplexen Effektorfunktionen von diesen abzugrenzen. [2]
Von der EMA wurde im September 2013 erstmalig ein biosimilarer Antikörper (Infliximab) zugelassen. [3] Durch die Verwendung von Nachahmerpräparten sollen Kosten im Gesundheitswesen eingespart werden. Im herkömmlichen Pharmamarkt geschieht dies durch sogenannte Generika. Die Einsatzmöglichkeiten bei den biosimilaren Antikörpern sind jedoch nicht exakt vergleichbar und gesondert geregelt:
Die Zulassung biosimilarer Antikörper in Europa wird von der European Medicines Agency (EMA) durch eine Reihe von Richtlinien reguliert [4], die sowohl allgemeine Aspekte bei der Entwicklung von Biosimilars beinhalten [5], als auch die spezifischen Besonderheiten bei der Entwicklung von biosimilaren Antikörpern berücksichtigen, wie z.B. deren relativ hohes Immunogenitätspotenzial. [6] Prinzipiell wird von der EMA für die Zulassung eines biosimilaren Antikörpers der Nachweis der Ähnlichkeit (Similarität) zum Orginal (Referenzprodukt) gefordert, nicht jedoch der Nachweis eines Patientennutzens, da dieser bereits in den Zulassungsstudien mit dem Orginal erbracht wurde. Die Zulassung eines biosimilaren Antikörpers erfolgt durch den Nachweis der Similarität in einem abgekürzten, schrittweisen Verfahren, in dem an erster Stelle analytische (physikochemische) und funktionelle (in vitro) Methoden stehen. Bei ausreichender Ähnlichkeit in vitro reicht nach den Regularien der EMA ein deutlich verkürztes klinisches Studienprogramm aus, um die klinische Äquivalenz zu bestätigen. Hierbei werden Äquivalenzstudien zwischen dem Orginal und dem biosimilaren Antikörper durchgeführt, in denen anhand von Surrogat-Endpunkten Unterschiede in Pharmakodynamik, Wirksamkeit und Verträglichkeit ausgeschlossen werden sollen. [7] Der Bereich, in dem eine Wirkung noch als äquivalent betrachtet wird, wird von der EMA dabei von Fall zu Fall bewertet.
Um die Sicherheit dieser neu zugelassenen biosimilaren Antikörper besser bewerten zu können werden diese ab Zulassung in der Fachinformation mit einem auf der Spitze stehenden schwarzen Dreieck gekennzeichnet. [8] Damit soll die Erfassung von Nebenwirkungsmeldungen im Spontanberichtswesen verbessert werden. Dies ist relativ schwierig, da biosimilare Antikörper den identischen INN (international non-proprietary name)[9] wie das Orginalpräparat erhalten und eine eindeutige Rückverfolgbarkeit dadurch erschwert ist. Daher wird in den Fachinformationen der Orginalpräparate im Abschnitt 4.4 'Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung' die Dokumentation des Handelsnamens in der Patientenakte vorgeschrieben. [10]
Einzelnachweise
- ↑ http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Scientific_guideline/2012/06/WC500128686.pdf
- ↑ http://www.wiley.com/legacy/products/subject/life/elgert/CH04.pdf
- ↑ http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/news/2013/06/news_detail_001837.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1
- ↑ http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/general/general_content_000408.jsp
- ↑ EMA Guidelines: http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/general/general_content_000408.jsp&mid=WC0b01ac058002958c
- ↑ EMA Scientific Guideline zu biosimilaren Antikörpern: http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Scientific_guideline/2012/06/WC500128686.pdf
- ↑ Verband forschender Arzneimittelhersteller: http://www.vfa.de/embed/pos-biosimilars.pdf
- ↑ Informationen zu Medikamenten unter zusätzlicher Überwachung: http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_000366.jsp&mid=WC0b01ac058067c852
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformationen/AM_zusUeb/_node.html - ↑ http://www.who.int/medicines/services/inn/BiosimilarsINN_Report.pdf
- ↑ Fachinformation, z.B. Remicade (Infliximab), MabThera (Rituximab)
Fachinformation zu Remicade (Infliximab)
http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/000240/WC500050888.pdf
Fachinformation zu MabThera (Rituximab) http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/000165/WC500025821.pdf