Benutzer:Karsten11/Märzrevolution in Nassau
Die Märzrevolution in Nassau 1848 war Teil der Deutschen Revolution 1848/49.
Voraussetzungen
Das Herzogtum Nassau war durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 und den Beitritt zum Rheinbund 1806 aus unterschiedlichsten Gebieten entstanden. Die energischen Ibellschen Reformen hatten aus dem Flickenteppich einen zentralisierten Staat gemacht. Die Amtmänner der 28 Ämter berichteten direkt an die Regierung in Wiesbaden und waren in ihren Ämtern sowohl für Verwaltung als auch für Rechtsprechung zuständig. Sie stammten nicht aus den Ämtern, genausowenig wie die von der Regierung eingesetzen Schultheiße. Entsprechend gering war die Bindung der Bevölkerung an die Verwaltung und entsprechend gering war die Empathie der Beamten für die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung. Eine Opposition gegen diese Zentralisierung, kam vor allem aus den ländlichen Ämtern, insbesonder aus dem ehemals kurmainzischen Rheingau und dem ehemals oranischen Westerwald.
Die Regierung, seit 30 Jahren unter Regierungschef Karl du Thil, galt auch im Vergleich mit den Regierungen der anderen deutschen Staaten als besonders reaktionär. Die Restaurationspolitik Metternichs fand in der nassauischen Regierung klare Unterstützung. Das Verhältnis zwischen der Regierung und der liberalen Opposition in den Landständen war insbesondere durch den Nassauischen Domänenstreit belastet. Die Zehntablösung in Nassau hatte zwar 1840 begonnen, dennoch waren im Jahr 1848 von den 416.000 Einwohnern noch 150.000 Zehntpflichtig. Die wirtschaftliche Situation war durch die Hungersnot und Teuerung des Jahres 1847 noch verschärft worden.
In Nassau bestanden keine Zeitungen (außer dem Verordnungsblatt und regierungstreuen Inteligenzblättern). Eine publizistische Plattform hatten die Liberalen daher nicht. Die Pressezensur tat ihr übriges, oppositionelle Meinungen nicht zu Wort kommen zu lassen. Ab 1846 war es möglich, sich "ausländische" Zeitungen aus Frankfurter nach Nassau schicken zu lassen. Hierzu zählten vor allem „Deutsche Zeitung“, „Frankfurter Oberpostamtszeitung“, „Mannheimer Abendzeitung“ und „Deutscher Zuschauer“
Der Ausbruch der Revolution
Der Ausbruch der französischen Februarrevolution führte auch in Nassau zu einer revolutionären Stimmung. Herzog Adolph war seit dem 27. Januar auf Staatsbesuch in Berlin und konnte daher zunächst nicht persönlich auf diese Umstände reagieren. Am 2. März kam es zu einer großen Volksversammlung in der Hauptstadt Wiesbaden. Auf einer Kundgebung auf dem Theaterplatz wurden die Neun Forderungen der Nassauer formuliert und von der begeisterten Menge angenommen. Wortführer der Versammlung waren August Hergenhahn, Leiser und Bertram sind Wortführer
Volksaufstand, 4 Jahreszeiten, , Treffen auf dem
Versammlung benennt Deputation: Hergenhahn, Bertram, Käsebier, Krempel, Krieger, Dr. Leisler sen. und
2. März Volksbewaffung, Gewehre wurden am Stadthaus vom Militär an die Bürger abgegeben. General von Preen überwachte (Waterloo). Regeirung stellt 2000 Gulden beerit.
Kommandeur der Bürgerwehr wird „Oberst“ Böhning
Im „4 Jahreszeiten“ bildete sich eine Volkregierng und das Sicherheitskomitee (nach dem Vorbild des Heilsausschusses) Truge weiße Schärpe, Frack und Zilinder . Hergenhahn, Bertram, F. W. Käsebier, R. Weil, Dr. Graefe, Dr. Leisler, G. Krieger, Dr. Zais, G. Thon, H. Born, M. Oessner, H. Thon, M Boths, G. Bücher, L. Krempel, Ph. Schütz.
Offizielle Flugblätter „Nassauische Zeitung“
Zu dieser Versammlung waren Abordnungen aus allen Landesteilen in großer Zahl erschienen. Die
3. März um 10 kam der Bruder des Herzogs Nicolas 16 jährig
Satadtschulheiß Lauterbach abgesetzt
Pressefreiheit, am 3. März erschien die „Freie Zeitung“ Diepenbrock und Dr. Möller Redaktion, H. Fischer (später BM) und C. Ritter Herausgeber
4. März = Fassnachts DienstagUm 10 Uhr: Genehmigung der Forderungen durch von Dungern mit Gegenzeichnung Herzogin Pauline (Mutter ) und Nicolas
Erste Plünderungen, . Halb 5 Herzog kommt : Genehmigung von Balkon des Schlosses aus
Landtagssitzung am 6. März
Mit Eilboten wurden die Abgeordneten des Landtags zu einer Sondersitzung am 6. März 1848 nach Wiesbaden einberufen. Die Sitzung, die der Herzog selbst eröffnete war (im Gegensatz zu den bisherigen Sitzungen) öffentlich. Einziger Tagesordnungspunkt war die Beratung eines Wahlgesetzes.
Am Nachmittag traf sich die Deputiertenversammlung unter Kirchenrat Dr. Otto. Zunächst wurde Hergenhahn einstimmig (bei eigener Enthaltung) zum Präsidenten der Kammer gewählt und die Wahl sofort vom Herzog bestätigt. In der ersten Arbeitssitzung am 7. März wurden F. Bertram und J.C.Siebert zu Schriftführern gewählt und eine Kommission zur Erarbeitung eines Wahlgesetzes eingesetzt. Dieser gehörten Hergenhan, Bertram, Kratz, Zais, Dresel und Heß an. Beide Kammern beschlossen inhaltsgleiche Adressen an den Herzog…
Die Stände berieten im Laufe des März das Wahlgesetz. Dieses wurde am 5. April unterzeichnet und am 10. April im Verordnungsblatt veröffentlicht. Die Urwahlen wurden auf den 18. April, die Deputiertenwahlen auf den 1. Mai terminiert.
Die Wahlen von 1848
Die Beratungen über ein neues Wahlrecht
Die zweite Kammer hatte eine Wahlrechtsausschuss eingesetzt, der ein neues Landtagswahlrecht ausarbeiten sollte. Diese Beratungen wurden in der Bevölkerung intensiv diskutiert. Anfangs fanden in Wiesbaden täglich Bürgerversammlungen mit bis zu 500 Teilnehmern statt, bei denen auch Wahlrechtsfragen thematisiert wurden. Eine Reihe von Orten richtete Petitionen an die Ständeversammlung.
Am 20. März legte der Wahlrechtsausschuss einen Gesetzesentwurf vor. In Sitzungen am 25. und 28. März wurde der der Entwurf in der Kammer beraten. Unstrittig war der Vorschlag eines Einkammernparlamentes. Die Mehrheit der Kammer setzte mit 18 zu 3 Stimmen eine Beibehaltung der indirekten Wahlen durch. Konflikte verursachte der Zuschnitt der Wahlkreise. Insbesondere der Plan der Zusammenlegung des (katholischen) Limburg mit dem (protestantischen) Diez wurde kritisiert. Am Ende wurde das Wahlgesetz bei Gegenstimmen von Philipp Bertram und Zais angenommen.
Das Wahlgesetz wurde am 5. April 1848 vom Herzog ausgefertigt und veröffentlicht.[1]
Je zwei benachbarte Ämter bildeten einen Wahlkreis. In den 14 Wahlkreisen waren jeweils so viele Abgeordnete zu wählen, dass auf 9600 Einwohner ein Abgeordneter kam. Daraus ergab sich eine Zahl von 41 Abgeordneten. Die Wahl erfolgte in indirekter Wahl. Jeder Gemeinde bildete einen Urwahlbezirk. Bei größeren Gemeinden bildeten je 100 Urwähler einen solchen.
Ein Zensus war nicht vorgesehen. Kein Wahlrecht hatten jedoch Personen, die unter Kuratel standen, Konkurs erklärt hatten, Armenunterstützung erhielten oder zu Gefängnisstrafen verurteilt waren. Das passive Wahlrecht war nur für die Leiter der obersten Behörden und die Hofbediensteten eingeschränkt. Amtmänner und Rezepturbeamte durften gewählt werden, jedoch nicht im Wahlkreis, der das eigene Amt umfasste.
Die Wahlberechtigung war an die Aufnahme in den Gemeindebürgerverband gebunden, dieser hing von der „Selbstständigkeit“ des Betroffenen ab. Viele volljährige Söhne von Handwerker, Geschäftsleuten und Bauern, die im elterlichen Betrieb arbeiteten, vielen nicht unter diese Regelungen. Ein Frauenwahlrecht war nicht einmal erwogen worden.
Von den ca. 420.000 Einwohnen hatten so etwa 90 bis 100.000 das Wahlrecht.
Geheime Wahl. Bei Wahlmännern relative, bei Abgeordneten absolute Mehrheit. Bei Mehrfachwahlen binnen 8 Tagen entscheiden.
Der Wahlkampf
Anfang April bildeten sich zwei Parteien. Die radikalen linken „Republikaner“ veröffentlichten am 4. April in Wiesbaden ein Flugblatt „Die wichtigsten Fragen der Gegenwart“. In diesem Blatt, dass vom „Komitee der republikanischen Gesellschaft“ herausgegeben wurde (verantwortlich zeichneten der Hotelier Georg Böhning, der Architekt Oswald Dietz und der Arzt Dr. Friedrich Graefe) wurde die Einführung einer Demokratie gefordert. Er orientierte sich an Struves Antrag in der Nationalversammlung und bildete den organisatorischen Keim der Linken.
Die konstitutionelle Partei bildete sich am 7. April. Etwa 1.000 Personen trafen sich im Wiesbadener Hotel Adler. Das von Riehl ausgearbeitete Programm sah eine konstitutionelle Monarchie auf der Basis der 9 Forderungen der Nassauer vor. Das Programm wurde gedruckt und landesweit verteilt. Bis Mitte April bekannten sich über 3.000 Nassauer hierzu.
Die katholische Kirche organisierte sich im „Zentralverein für religiöse Freiheit“ in Limburg. Bereits am 9. März hatte die Kirche ihre Positionen in einem 21-Punkte-Papier veröffentlicht. In einem Hirtenbrief vom 17. März riefen die Bischöfe auf, nur solche Kandidaten zu wählen, die „für Fürst und Vaterland und unsere heilige katholische Kirche aufrichtig begeistert sind“. Am 23. März richtete der Zentralverein ein Schreiben an alle katholischen Priester mit der Aufforderung, die katholischen Kandidaturen zu koordinieren und Doppelkandidaturen zu verhindern. Daneben sollten sie geeignete Kandidaten für Wahlmänner und Abgeordneten suchen und nennen.
Die Liberalen lehnten die Vorstellung heftig ab, Wahlen von Konfessionszugehörigkeit abhängig zu machen. In Wiesbaden wurde ein Wahlkomitee ins Leben gerufen, dass die bürgerlich-liberalen Kräfte bündeln sollte. Dieses stellte am 5. April eine Kandidatenliste auf, bei der sich die konstitutionellen Kandidaten gegen die radikalen durchsetzten. Außer in Diez, in Höchst und in Hadamar gelang es aber nirgendwo auf dem Land eine ähnliche Organisation zu schaffen.
Die Urwahlen
Die Urwahlen fanden am Dienstag dem 18. Mai statt. Die Urwähler waren durch die Schulheißen aufgefordert worden, sich zur festgesetzten Stunde im Wahllokal (Rathaus, Schule oder Kirche) einzufinden. Dort bestimmte die Versammlung einen Vorsitzenden, zwei Schreiber und zwei Stimmzähler. Zunächst wurde die Wahlberechtigung der Anwesenden überprüft. Danach erfolgte die Wahl. Jeder Wahlberechtigte musste so viele Namen auf den Stimmzettel schreiben, wie die Gemeinde Wahlmänner zu wählen hatte. Gewählt waren diejenigen Kandidaten, die die relative Mehrheit, d.h. die höchste Stimmzahl erhalten hatte. Der Vorstand stellte dann den Gewählten eine Legitimationsurkunde zur Teilnahme an den Abgeordnetenwahlen aus.
Die Wahlbeteiligung wurde nicht zentral erhoben. Sie lag in der Städten höher als auf dem Land. Die fehlende Erfahrung führte zu einer Reihe von Formfehlern, die teilweise später im Rahmen der Wahlprüfung moniert wurde. Die parteipolitische Orientierung der Kandidaten spielte (insbesondere auf dem Land) keine große Rolle. Es handelte sich um eine Persönlichkeitswahl, bei der sich vielfach örtliche Honoratioren durchsetzten. Die weitaus überwiegend katholischen Gemeinden der Ämter Selters, Montabaur, Hadamar und Wallmerod wählten meist ihre jeweiligen Ortsgeistlichen. Von den 35 Wahlmännern der Stadt Limburg gehörten 23 zur katholischen Partei.
Auf diese Weise wurde in Nassau etwa 4.000 Urwähler gewählt, die sowohl die Abgeordneten für das Paulskirchenparlament als auch für den Landtag wählen sollten.
Die Wahlen zur Nationalversammlung
Am 14. April benannte das Wiesbadener Wahlkomitee seine Vorschläge für die 6 nassauischen Wahlkreise
Philipp Bertram Max von Gagern Friedrich Schulz, Konrektor aus Weilburg Wilhelm Zais Karl Philipp Hehner August Hergenhahn
25. April, Wahlmänner waren fast vollständig
1. Wahlkreis 637 abgegeben Stimmen Karl Schenk, Prokurator aus Dillenburg 486, 76 % Dr. Theodor Heydenreich, Medizinalrat aus Herborn 71, 11 Karl Keim, Dekan aus Hachenburg 70, 11 Freiherr Friedrich von Breidbach-Bürresheim, Oberstallmeister aus Heddernheim 10, 2
2. Wahlkreis 648 Freiherr Max von Gagern 534, 82 Sonstige 114, 18
3. Wahlkreis 646 Friedrich Schulz 547, 85 Friedrich Habel, Archivar aus Schirstein 72,11 Freiherr Max von Gagern 25, 4 Sonstige 2
4. Wahlkreis 600 Friedrich Schepp, 540, 90 Sonstige 60, 10
5. Wahlkreis 672 Karl Philipp Hehner 408, 61 Freiherr Max von Gagern 239, 36 Karl Braun, Regierungsakzessist aus Wiesbaden 18, 3 Freiherr Friedrich von Breidbach-Bürresheim, Oberstallmeister aus Heddernheim 4, - Dr. Emil Leisler, 3 , -
6. Wahlkreis 633 August Hergenhahn 502, 80 Freiherr Max von Gagern 116, 18 Friedrich Habel, 7,1 Karl Burgeff, Fabrikant aus Hochheim 3, - Karl Philipp Hehner 2, - Dr. Emil Leisler, 1 , - Sonstige 2
Wahlkomitee hatte sich in 2,3,5 und 6 durchgesetzt, die katholische Kirche hatte Gagern empfohlen
Wahlen zum Landtag
Montag 1 Mai
Wahlleitung durch Amtmann
Durch die Notwendigkeit einer absoluten Mehrheit kam es teilweise zu mehreren Wahlgängen . Im 12. Wahlkreis dauerte die Wahl 7 Stunden und ging über 8 Wahlgänge, weil das Amt Hochheim auf jeden Fall einen Kandidaten stellen wollte.
- Bernd von Egidy: Die Wahlen im Herzogtum Nassau 1848-1852; in: Nassauische Annalen, Bd. 82, Jahrgang 1971, S. 215-307
Idsteiner Demokratenkongress
Der Idsteiner Demokratenkongress war ein Treffen der radikalen Demokraten des Herzogtums Nassau im Juni 1849 in Idstein. Besonderes Aufsehen erweckte der Prozess gegen die führenden Teilnehmer und der Freispruch derselben.
Nach der Märzrevolution bildete sich auch in der Nassauischen Ständeversammlung eine Gruppe der radikalen Demokraten. Im Gegensatz zu den Befürwortern einer konstitutionellen Demokratie setzten sie sich für eine Republik, teilweise auch für weitgehende sozialpolitische Maßnahmen wie die entschädigungslose Zehntablösung ein. In einer Reihe von Ämtern hatten sich Demokratenvereine gebildet, in denen sich die radikalen Demokraten organisierten.
Ende Mai 1849 wählte der Wiesbadener Volksverein, einer dieser Demokratenvereine, eine Kommission, die ein Programm für einen Landeskongress der Demokraten entwerfen sollten. Carl Schapper war federführend mit diesem Entwurf betraut. Am 5. Juni wurde die Einladung zum Idsteiner Demokratenkongress veröffentlicht. Die Einladung war von den Landtagsabgeordneten Adolph Raht aus Dillenburg, Friedrich Snell aus Weilmünster-Langenbach, Gustav Justi aus Idstein, Friedrich Müller aus Nastätten, Friedrich Lang aus Langenschwalbach, dem Landesoberschultbeiß Ludwig Wenckenbach aus Wehen, dem Arzt Dr. Franz Gerau aus Weilburg und anderen. Die Gemeinden des Herzogtums wurden darin aufgefordert, jeweils 1 bis 5 Delegierte zu einem Demokratenkongress nach Idstein zu entsenden.
Nationaler Hintergrund war der Rücktritts Heinrich von Gagerns am 10. Mai 1849 als Reichsministerpräsidenten, das Scheitern der Kaiserdeputation und der Reichsverfassungskampagne.
Am Samstag dem 9. Juni fand im Gasthof "Zum Lamm" eine Vorbesprechung statt, in der eine Geschäftsordnung des Kongresses beschlossen wurde. Etwa 300 Delegierte aus allen 28 Ämtern des Herzogtums nahmen am Sonntag dem 10. Juni am eigentlichen Kongress teil. Auf Vorschlag von Karl Schapper wurde Adolph Raht als Versammlungspräsident gewählt. Der Kongress fand in der Kirche in Idstein statt und musste daher von 13:30 bis 14:30 für den Nachmittagsgottesdienst unterbrochen werden.
Der Kongress verabschiedete einen 10-Punkte Plan dessen Kern die Unterstützung der Deutsche Nationalversammlung war.
„Die konstituierende deutsche Nationalversammlung erkennen wir als solche und deren Beschlüsse als unbedingt bindend an, sie ist unsere höchste Behörde, in welcher Stadt des Vaterlandes auch immer die Nationalversammlung sei.“
Eine Deputation von 56 Mitgliedern (je Amt zwei Delegierte) sollten die Erklärung an
Im Juni 1849 trafen sich auf dem Idsteiner Demokratenkongress die radikalen Demokraten. Aufsehen erregte vor allem der Hochverratsprozess gegen führende Teilnehmer vom 8. bis 15. Februar 1850. Vor dem Kriminalgericht Wiesbaden angeklagt waren Carl Schapper, der Gründer des Wiesbadener Arbeitervereins, der Bergingenieur Dr. Joh. Bapt. Mayer aus Katzenellenbogen, der Hofgerichtspräsident Adolph Raht aus Dillenburg, der Amtssekretär und ehemalige Paulskirchenabgeordnete Karl August Hehner aus Rennerod, der Procurator und Rechtsanwalt Friedrich Lang aus Wiesbaden, der Pfarrer Friedrich Heinrich Snell aus Langenbach, der Advokat Friedrich Müller aus Nastätten, der Fabrikant Gustav Justi aus Idstein, der Landesoberschultbeiß Ludwig Wenckenbach aus Wehen und der Wiesbadener Redakteur Julius Oppermann. Die Geschworenen sprachen alle Angeklagten frei. [1]
Nassauische Annalen - Bände 77-78 - Seite 209
Literatur
- Dr. Christian Spielmann: Achtundvierziger Nassauer Chronik, Wiesbaden 1899
- Michael Wettengel: Die Revolution von 1848/49 im Rhein-Main-Gebiet, 1989, ISBN 9783922244820
- Gerhard Beier: Freiheit, Arbeit, Gleichheit - Zur Sozialgeschichte der europäischen Revolutionen 1848/49 mit besonderer Berücksichtigung der Ereignisse in Hessen-Nassau, 25 online
Einzelnachweise
- ↑ Verordnungsblatt vom 10. April 1848