Benutzer:Karsten11/Regierung von Sachsen-Coburg-Saalfeld
Regierung von Sachsen-Coburg-Saalfeld
Das Landesministerium
1801 wurde Karl Theodor von Kretschmann als leitender Minister berufen. Er strebte eine zentralistische, ganz auf seine Person zugeschnittene Regierung an. Im Mai 1801 wurde das Geheime Ratskollegium in Coburg afgehoben. Am 31. Juni 1801 wurde die Geheime Kanzlei in Saalfeld in eine Landeshauptmannschaft umgewandelt und dem Landesministerium unterstellt. Am 4. November 1803 wurde die Landeshauptmannschaft aufgehobe. Die vollständige Einordnung des Saalfelder Gebietes war damit nicht erreicht. Die verbliebenen Hoheitsrechte des Fürstentums Altenburg wurden erst im Staatsvertrag vom 4. Mai 1805 aufgehoben.
Die Landesregierung
Die anderen bisherigen Landeskollegien und Immediatkommissionen, Zucht- und Waisenhauskommissionen, Polizeikommissionen und Rechnungskommission wurden mit dem Organisationspatent vom 1. Mai 1802 aufgehoben und die Aufgaben der Landesregierung als einziger Zentralbehörde zugeordnet.
Diese bestand zunächst aus dem bisherigen Konsortialpräsidenten Georg Friedemann Göbel, dem bisherigen Kanzler Georg Friedrich Schnetter und dem bisherigen Kammerpräsidenten Samuel Bühl.
Mit der Bildung der Landesregierung wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung in Angriff genommen. Mit dem Organisationspatent vom 1. Mai 1802 war innerhalb der Landesregierung die Justizdeputation mit einem Kanzler an der Spitze gebidet worden. Diese war nun Obergericht. Am 1. Dezember 1803 wurde den Mitgliedern der Justizdeputation das Stimmrecht in der Landesregierung entzogen und die Trennung dadurch verstärkt. Am 5. März 1804 erhielt die Justizdeputation als Justizkollegium auch die organisatorische Eigenständigkeit. Sprachlich schien sie jedoch Teil der Regierung zu bleiben. Die volle Bezeichnung lautete Landesregierung als Jusitz- und Pupillen-Collegium, auch Lehnhof.
1806 wurde als oberste Instanz das Oberappellationsgericht Coburg geschaffen.
Personen
Landesministerium zu Coburg
- Karl Theodor von Kretschmann (1801-1808)
- Johann Ernst (von) Gruner (1808-1822)
- Christoph Arzberger (1808-1822)
- AdolfFriedrich von Roepert (1808-1823)
- Philipp Hohnbaum (1817-1821)
- Johann Maximilian von Szymborski (1821-1825)
- Anton Albrecht Hofmann (1822-1826)
- Johann Heinrich Theodor Opitz (1822-1826)
- Ludwig Friedrich Emil von Coburg (1824-1826)
- Johann Friedrich Eusebius Lotz (1824-1826)
- Christoph Anton Ferdinand von Carlowitz (1824-1826)
Sachsen-Coburg und Gothaisches Ministerium
- Christoph Anton Ferdinand von Carlowitz (1826-1840)
- Ludwig Friedrich Emil von Coburg (1826-1827)
- Karl Ernst Adolf von Hoff (1826-1829)
- Johann Friedrich Eusebius Lotz (1826-1838)
Landesregierung zu Coburg
- Georg Friedemann Göbel (1802-1804)
- Georg Friedrich Schnetter (1802-1803)
- Samuel Brühl (1802-1803)
- Karl August von Wangenheim (1803-1084)
Regierungspräsidenten:
- Johann Ernst Gruner (1804-1808)
- Albrecht Anton Hofmann (1808-1824)
- Friedrich Ludwig Emil von Coburg (1824-1827)
- Johann Heinrich Theodor Opitz (1828-1837)
- Ludwig von Szymborski (1837-1839) (Regierungsdirektor)
- Ernst von Wangenheim (1839-1846) (Regierungsdirektor)
- Ludwig Hofmann (1847-1851) (Regierungsdirektor)
- Karl Philipp Francke (1851-1858) (Regierungspräsident)
Ulrich Hess: Geheimer Rat und Kabinett in den Ernestinischen Staaten Thüringens, 1962, S. 228-241, 377-383