Benutzer:Karsten11/Staatsrat Elsaß-Lothringen

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Der Staatsrat Elsaß-Lothringen war ein beratendes Gremium im Reichsland Elsaß-Lothringen. Er wurde 1879 eingerichtet und 1911 aufgelöst. Seine Funktion übernahm in etwa die erste Kammer des Landtags des Reichslandes Elsaß-Lothringen.

Aufgaben

Der Staatsrat war bezüglich aller Gesetzesentwürfe, der zur Ausführung von Gesetzen zu erlassenden allgemeinen Verordnungen und anderer Angelegenheiten, welche ihm vom Statthalter überwiesen werden zu beteiligen.[1]

Zusammensetzung

Vorsitzender des Staatsrates war der Statthalter.

Qua Amt gehörten dem Staatsrat der Staatssekretär und die vier Unterstaatssekretäre sowie der Präsident der Oberlandesgerichtes Colmar sowie der Oberstaatsanwalt des Reichslandes an. Daneben waren 8 bis 12 vom Kaiser ernannte Persönlichkeiten Mitglied, von denen drei vom Landesausschuss des Reichslandes Elsaß-Lothringen vorgeschlagen wurden. Diese wurden auf drei Jahre ernannt.[2] Eine Wiederernennung war zulässig und üblich, weswegen sich lange Mitgliedszeiten ergaben.

Mitglieder

Reichsstatthalter

Staatssekretär

Unterstaatssekretäre


Am 18. Oktober 1918 traten Tschammer (Inneres) Unterstaatssekretäre Köhler (Finanzen), Menge (Justiz), Cronau (Landwirtschaft) zurück http://books.google.de/books?id=q0aJAAAAMAAJ&q=Karl+Menge+Unterstaatssekret%C3%A4r+Elsa%C3%9F&dq=Karl+Menge+Unterstaatssekret%C3%A4r+Elsa%C3%9F&hl=de&sa=X&ei=7d37UNjOBM3bsgaVrYD4DQ&ved=0CE8Q6AEwBQ

Präsidenten des Oberlandesgerichtes Colmar

Oberstaatsanwalt

Ernannte Mitglieder

auf Vorschlag des LA

Literatur

  • Seite 223 ff. [1]
  • Seite 217 ff. [2]
  • Gesetz, betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß-Lothringens, Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1879, Nr. 22, Seite 165–169, Online bei Wikisource

Einzelnachweise

  1. § 9 Gesetz, betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß-Lothringens
  2. § 10 Gesetz, betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß-Lothringens
  3. Acta Borussica Band 8/II (1890–1900), S. 635 (PDF-Datei; 2,19 MB)