Benutzer:Karsten11/Verfassungsschutz
In einer Vielzahl von Artikeln über Organisationen und Personen, die von Verfassungsschutzbehörden beobachtet oder in Verfassungsschutzberichten genannt werden, ist die Frage der angemessenen Darstellung dieser Information im Artikel umstritten. Diese Seite versucht, allgemeine Prinzipien hierzu zu definieren, um eine einheitliche Darstellung zu fördern.
Dies ist zum einen nützlich, da die Diskussionen auf verschiedensten Seiten mit immer wieder den gleichen Argumenten geführt werden und diese Diskussionen immer wieder aufbrechen. Zum anderen dienen einheitliche Prinzipien der Durchsetzung des Neutralen Standpunktes, da vergleichbare Erwähnungen gleichartig dargestellt werden.
Konfliktpunkte/Hauptargumente
Konfliktpunkte/Hauptargumente sind
Herausgehobene Darstellung | Dezente Darstellung |
---|---|
Die Frage der Verfassungstreue von (politischen) Organisationen/Personen ist in einer Demokratie zentral | Es handelt sich lediglich um einen Teilaspekt |
Die Erwähnung in Verfassungsschutzberichten ist ein guter Hinweis auf die Frage der Verfassungstreue | Es handelt sich lediglich um eine parteiische, unwissenschaftliche, umstrittene Einzelmeinung |
Der Verfassungsschutzbericht ist eine nach geeigneten Methoden erstellte und richterlich überprüfbare Sekundärquelle, die als Quelle geeignet ist | Der Verfassungsschutzbericht ist Primärquelle und daher wegen WP:TF nicht geeignet |
Im Sinne von WP:NPOV ist die Darstellung in allen betroffenen Artikeln gleichartig vorzunehmen, egal ob links- oder rechtsextremistisch | Die Erwähnung in Artikeln aus dem rechtsextremen Sepktrum ist sachgerecht, Linksextremismus ist ein unwissenschaftliches Konstrukt der Verfassungsschutzbehörden |
Verfassungsschutzberichte sind zwar lediglich für Deutschland verfügbar. Vergleichbare Berichte anderer Länder können analog behandelt werden, wenn die Qualität vergleichbar ist | Verfassungsschutzberichte bestehen nur in Deutschland und reflektieren die Deutsche Rechtslage |
Organisationen
Darstellung im Text
Die Erwähnung der Organisation in Verfassungsschutzberichten ist in jedem Fall wesentlich genug, um im Text des Artikels dargestellt zu werden.