Benutzer:Karsten11/Verwaltungsgerichtshof Potsdam
Der Verwaltungsgerichtshof Potsdam mit Sitz in Potsdam war in der SBZ und den Anfangsjahren der DDR das Verwaltungsgericht des Landes Brandenburg.
Vorgeschichte
In der preußischen Provinz Brandenburg bestand -wie im restlichen Preußen- eine Verwaltungsgerichtsbarkeit in drei Instanzen. An der Spitze stand des Preußische Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Berlin. Mit der 1941 erfolgten Bildung eines zentralisierten, aber weitgehend einflusslosen Reichsverwaltungsgerichts (RVG) endete das Wirken des PrOVG. Es wurde aufgelöst und in das neue RVG überführt. Als zweite Instanz bestand in Potsdam das 8[Bezirksverwaltungsgericht Potsdam]].
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Am 18. September 1944, nachdem die Alliierten erstmals deutschen Boden erobert hatten, wurde mit Proklamation Nr. 1 der Militärregierung die Aufhebung aller deutschen Gerichte in den besetzten Gebieten verfügt. Es bestanden damit nur noch die Militärgerichte der Siegermächte.
Die Siegermächte hatte mit dem Kontrollratsgesetz 36 die Abschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Nationalsozialisten für aufgehoben erklärt.[1]. Für eine Wiedereinführung von Verwaltungsgerichten in der SBZ fehlte jedoch erneut der politische Wille. Insbesondere ein Rechtsschutz gegen die politische und wirtschaftliche Transformation der SBZ in einen sozialistischen Staat (z.B. gegen die Enteignungen der Bodenreform) waren unerwünscht. Verwaltungsakte waren damit mangels Anfechtungsmöglichkeit sofort bestandskräftig.
Das Verwaltungsgerichtsgesetz
Nachdem entgegen dem Kontrollratsgesetz 36 keine Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgebaut worden war, wies die SMAD mit SMAD-Befehl Nr. 173 betreffen "Wiederherstellung und Reorganisation der Administrativgerichte" vom 8. Juli 1947 die Ministerpräsidenten der SBZ-Länder an, entsprechende Gesetzesentwürfe zu erstellen und den Landtagen vorzulegen.
In Brandenburg legte die Regierung keinen Gesetzesentwurf vor. Statt dessen lagen dem Landtag ein Gesetzesentwurf der SED vor.