Benutzer:KnoedelKraut/Föderalismus aus der Perspektive der LehrerInnen
Unter Föderalismus versteht man die durch die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtete Organisationsform der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich einiger (administrativer) Aufgabenbereiche. Während "Bundesrepublik" in politischer Hinsicht bedeutet, dass es Bundesländer gibt, die ein einheitliches Land bilden, bezieht sich der Föderalismus auf die Organisationshoheit bestimmter staatlicher Verantwortungsbereiche.
Durch den Föderalismus wird eine umfassende Zentralisierung eines Staates per se eingeschänkt, da per Gesetz bestimmte Aufgaben dezentral in den einzelnen Ländern liegen.
Diese Länder haben dann die Hoheit über diese Gebiete.
In Deutschland sind die Bereiche, die die Länder regeln und die nicht von der Bundesregierung zentral geregelt werden können z.B:
• Jagdwesen
• Naturschutz und Landschaftspflege
• Wasserhaushalt
• Kultusangelegenheiten
u.v.m.
Prinzipiell ist die Aufteilung der Zuständigkeiten geregelt unter GG Art. 70 bis Art 75.
Die 16 Schulsysteme haben für LehrerInnen die Folge, dass ihre Arbeit in den verschiedenen Ländern (z.T. sehr) unterschiedlich aussieht. Deswegen ist es wichtig, die Ländersysteme kennen zu können.
Länderübergreifende Fragen spielen für LehrerInnen v.a. dann eine Rolle, wenn sie planen zwischen zwei Bundesländern zu wechseln. Hier ist ein umfassendes Detailwissen hilfreich
Überblick und Ziele
Der Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland hat für LehrerInnen weitreichende Auswirkungen.
Dieser Artikel gliedert sich grob in
• den Bereich der 16 Schulsysteme aus der Perspektive der LehrerInnen.
• den Bereich der länderübergreifenden Fragestellungen, die sich aus dem Föderalismus ergeben.
Die Schulsysteme werden dahingehend dargestellt, wie sich die alltägliche Arbeit eines Lehrers in den Bundesländern gestaltet, was indirekt zeigt, wie sich die Arbeit auch unterscheidet. Die länderübergreifenden Fragen sollen Einblick geben in die Prozesse, die LehrerInnen dabei betreffen können, wie z.B. das sog. Lehrertauschverfahren zwischen den Bundesländern und andere Versetzungsmöglichkeiten über Ländergrenzen hinweg.
Die 16 Schulsysteme aus der Sicht der LehrerInnen
Baden-Württemberg
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
In Baden-Württemberg ist es nicht festgelegt, nach wie vielen Tagen eine Klassenarbeit zurückgegeben werden muss.
Als Rahmenregelung gilt, dass die Klassenarbeit vor dem Termin der nächsten Klassenarbeit an die Schüler zurückgegeben sein muss.
Die Klassenarbeiten werden nach der Korrektur von der Lehrkraft an die Schüler zurückgegeben.
Die SchülerInnen haben die Verpflichtung, die Klassenarbeiten zwei Jahre zu Hause aufzubewahren.
Damit wird gewährleistet, dass die SchülerInnen vor der nächsten Klassenarbeit mit ähnlichem Thema nachsehen können, was sie noch verbessern müssen.
So wird der Arbeit der Korrektur eine umfassende Bedeutung und Wirkung verliehen, zugleich ist der pädagogische Effekt gegeben, dass die SchülerInnen dadurch langfristig lernen können.
Ein Nebenaspekt ist, dass die Verwaltungsaufgaben der LehrerInnen massiv sinken, indem langes Einsammeln, Sortieren, Rezipieren und Archivieren entfällt.
Bayern
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Berlin
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Brandenburg
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Bremen
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Hamburg
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Hessen
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Mecklenburg-Vorpommern
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Niedersachsen
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Nordrhein-Westfalen
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Rheinland-Pfalz
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Saarland
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Sachsen
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Sachsen-Anhalt
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Schleswig-Holstein
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Thüringen
Deputat
Aufsichtsregelungen
Organisation des Abiturs
Erstellung von Klassenarbeiten / schriftl. Prüfungsformen
Korrekturen und Rückgabe der Klassenarbeiten
Länderübergreifende Regelungen aufgrund des Föderalismus
Versetzungen über Ländergrenzen hinweg
Lehrertauschverfahren zwischen den Bundesländern
In Baden-Württemberg ist es nicht festgelegt, nach wie vielen Tagen eine Klassenarbeit zurückgegeben werden muss.
Als Rahmenregelung gilt, dass die Klassenarbeit vor dem Termin der nächsten Klassenarbeit an die Schüler zurückgegeben sein muss.
Die Klassenarbeiten werden nach der Korrektur von der Lehrkraft an die Schüler zurückgegeben.
Die SchülerInnen haben die Verpflichtung, die Klassenarbeiten zwei Jahre zu Hause aufzubewahren.
Damit wird gewährleistet, dass die SchülerInnen vor der nächsten Klassenarbeit mit ähnlichem Thema nachsehen können, was sie noch verbessern müssen.
So wird der Arbeit der Korrektur eine umfassende Bedeutung und Wirkung verliehen, zugleich ist der pädagogische Effekt gegeben, dass die SchülerInnen dadurch langfristig lernen können.
Ein Nebenaspekt ist, dass die Verwaltungsaufgaben der LehrerInnen massiv sinken, indem langes Einsammeln, Sortieren, Rezipieren und Archivieren entfällt.
Wichtige Dokumente für das Lehrertauschverfahren:
Anträge für das Lehrertauschverfahren
pdf: http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/AllgBildung/Antragsformular_neu__Sept._2012_.pdf
Word: vgl. KMK-Seite (http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/lehrer/lehreraustausch.html)
KMK-Absprachen:
Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern (Beschluss der KMK vom 10.05.2001): http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2001/2001_05_10-Uebernahme-von-Lehrkraeften.pdf
Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der KMK „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ vom 10.05.2001 (Beschluss der KMK vom 07.11.2002 i.d.F. vom 02.03.2012):
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-Verfahrensabsprache-Uebernahme-Lehrkraefte.pdf
Freie Bewerbungen
Hier ist es wichtig, dass der am Länderwechsel Interessierte die Freigabe von seiner eigenen Behörde erhalten muss. Unproblematisch verläuft das Verfahren äußerlich, wenn die Freigabe zuerst ausgesprochen wurde, dann eine Bewerbung eingereicht wird. Sollte dann eine Stelle im aufnehmenden Land frei sein und stehen dem Land die finanzielle Mittel zur Verfügung, gibt es meist keine Probleme. Sollte es aber fragwürdig sein, ob das aufnehmende Land die Einstellung umsetzen kann, kann es hilfreich sein, die Bewerbung zuerst in Angriff zu nehmen und erst im Falle einer positiven Perspektive die Freigabe beantragt wird. Der Vorteil ist dann, dass der Schulleiter nur dann von den Gedanken, die Schule zu verlassen erfährt, wenn der Wechsel auch klappt Der Nachteil ist, dass es auch Schwierigkeiten geben kann, wenn die Freigabe verzögert oder nicht erstellt wird.
Bewerbung auf die Liste eines Bundeslandes
Quellen: http://dejure.org/gesetze/GG/72.html http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/lehrer/lehreraustausch.html