Benutzer:L.xschlag/Wahlrecht (Bremen)
Das Wahlrecht in Bremen regelt die Wahlen zur bremischen Bürgerschaft (Landesparlament der Freien Hansestadt Bremen), zu der Stadtbürgerschaft (kommunale Volksvertretung der Stadt Bremen), zu der Stadtverordnetenversammlung (kommunale Volksvertretung der Stadt Bremerhaven) und den Beiräten. Zur Bürgerschaftswahl 2011 wurde es grundlegend verändert und gilt seitdem als eines der modernsten, allerdings auch recht komplizierten Landes- und Kommunalwahlrechte.[1] Es handelt sich um eine Verhältniswahl mit offenen Listen.
Das Bremer Wahlrecht ähnelt dem Wahlrecht von Hamburg.
Wahlrecht seit 2011
Bürgerschaft (Landtag)
Passives und aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger die seit drei Monaten im Land Bremen ihren festen Wohnsitz haben oder sich für gewöhnlich im Land Bremen aufhalten und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bremen war mit der Bürgerschaftswahl 2011 das erste Bundesland in dem 16 und 17-Jährige an einer Landtagswahl teilnehmen durften.[2]
Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.[3]
Die Grünen Bremen setzen sich für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre ein.[4] Im Koalitionsvertrag der Landesregierung aus SPD, Grünen und Linken nach der Bürgerschaftswahl 2019 wurde vereinbart dies zu prüfen.[5]
Wahlbereiche
Die Stadtgemeinde Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven bilden zwei getrennte Wahlbereiche. Für jeden Wahlbereich muss ein eigener Wahlvorschlag eingereicht werden.[6]
Wahlperiode
Die Wahlperiode beträgt vier Jahre, wobei alle Kommunalwahlen an die Bürgerschaftswahlen (Landtag) gekoppelt sind. Die Wahlperioden enden deshalb alle vorzeitig, wenn die Wahlperiode der Bürgerschaft (Landtag) vorzeitig endet.[3] Parallel zur Bundestagswahl 2017 wurde ein Volksentscheid durchgeführt, die Wahlperiode auf fünf Jahre zu verlängern. Dies wurde jedoch mit einer Mehrheit von 51,6 Prozent gegen 48,4 Prozent abgelehnt.[7][8]
Abgeordnetenzahl
Insgesamt hat die Bürgerschaft (Landtag) 84 Abgeordnete. Davon werden 69 im Wahlbereich Bremen und 15 im Wahlbereich Bremerhaven gewählt.[3] Dies entspricht zwar grundsätzlich dem Einwohnerverhältnis der beiden Städte, ist jedoch nicht automatisch daran gekoppelt sondern muss per Gesetz festgelegt werden.[9] Zuletzt wurde 2018 die Anzahl der Abgeordneten zugunsten von Bremen um eins erhöht.[10]
Stimmenzahl
Alle Wahlberechtigten haben fünf Stimmen. Diese können frei auf mehrere Kandidierende und/oder Listen (auch unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen) verteilt werden (panaschieren). Auch das Anhäufen von zwei bis fünf Stimmen auf eine Person oder Liste ist möglich (kumulieren). Es dürfen auch weniger als fünf Stimmen vergeben werden.[3]
Sitzverteilung
Die Sitze werden für jeden Wahlbereich getrennt vergeben. Die Sitze werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Listen verteilt. Dabei werden nur Listen berücksichtigt auf die im jeweiligen Wahlbereich mindestens 5% der Stimmen entfallen sind (Sperrklausel). Hierbei ist die Summe der Listenstimmen und aller Personenstimmen maßgeblich.
Innerhalb der Listen werden die Sitze wie folgt verteilt:
- Die Sitze werden dem Verhältnis von Personen- zu Listenstimmen entsprechend in Sitze nach Personen- und Listenwahl aufgeteilt.
- Entsprechend der Anzahl der Sitze nach Personenwahl bekommen die Kandidierenden mit den meisten Personenstimmen ein Mandat.
- Danach bekommen entsprechend der Anzahl der Sitze nach Listenwahl bekommen die vorne auf der Liste stehenden Kandidierenden ein Mandat. Kandierende die bereits ein Direktmandat erhalten haben werden dabei nicht berücksichtigt.[3]
Bis zur Bürgerschaftswahl 2015 waren die Schritte 2. und 3. anders herum. Dies wurde jedoch zur Bürgerschaftswahl 2019 geändert.[11]
Stadtbürgerschaft (Stadt Bremen)
Für die Stadtbürgerschaft gilt nicht nur das selbe Wahlrecht wie für die Bürgerschaft (Landtag), die zur Bürgerschaft (Landtag) Wahlberechtigten, wählen die Stadtbürgerschaft sogar mit dem selben Stimmzettel. Deshalb bilden die 69 Bürgerschaftsabgeordneten aus der Stadt Bremen in der Regel zugleich die Stadtbürgerschaft. Da es sich dabei um die kommunale Volksvertretung der Stadtgemeinde Bremen handelt, sind zu ihrer Wahl jedoch auch in der Stadt Bremen lebende Unionsbürger wahlberechtigt und wählbar. Die Stimmen der Unionsbürger werden getrennt ausgewertet und nur bei der Zusammensetzung der Stadtbürgerschaft berücksichtigt. Es deshalb dazu kommen, dass einzelne Abgeordnete nur in der Bürgerschaft (Landtag) oder der Stadtbürgerschaft ein Mandat haben. Dies ist der Fall wenn:
- Unionsbürger selber kandidieren oder
- die Stimmen der Unionsbürger den Auschlag über das Erreichen der 5-Prozent-Hürde, der Verteilung der Sitze auf die Listen, das Verhältnis Sitze nach Personen- und Listenwahl oder die Reihenfolge nach Personenstimmen geben.
Diese Fälle sind jedoch relativ selten, da Unionsbürger nur etwa 6 % der Wahlberechtigten ausmachen.[12] Seit der Einführung des aktuellen Wahlrechts 2011 ist es nur in folgenden vier Fällen dazu gekommen:
- 19. Wahlperiode: Birgit Bergmann (gewählt über CDU-Liste) wurde nur in den Landtag, Detlef Scharf (CDU) nur in die Stadtbürgerschaft gewählt, weil Scharf mehr Personenstimmen von Unionsbürgern erhalten hatte.[13][14]
- 19. Wahlperiode: Wilko Zicht (Grüne) wurde nur in den Landtag, Anne Schierenbeck (Grüne) nur in die Stadtbürgerschaft gewählt, weil Schierenbeck mehr Personenstimmen von Unionsbürgern erhalten hatte. Beide rückten jedoch kurz nach der Wahl für ein Senatsmitglied in das jeweils andere Parlament nach.[13][14]
- 19. Wahlperiode: Für ein weiteres Senatsmitglied rückten Jan Saffe (Grüne) in den Landtag und Kabire Yildiz (Grüne) in die Stadtbürgerschaft nach, weil Yildiz mehr Personenstimmen von Unionsbürgern erhalten hatte. Beide rückten jedoch für Anne Schierenbeck in das jeweils andere Parlament nach, als diese aufgrund ihrer Berufung als Hochschullehrerin ihr Mandat niederlegte.[15]
- 19. Wahlperiode: Nach dem Rücktritt von Wilko Zicht rückten Sahhanim Görgü-Philipp (Grüne) in den Landtag und Kai-Lena Wargalla (Grüne) in die Stadtbürgerschaft nach, weil Wargalla mehr Personenstimmen von Unionsbürgern erhalten hatte.[16]
Stadtverordnetenversammlung (Stadt Bremerhaven)
Die Stadtverordnetenversammlung wird nach dem selben Wahlrecht gewählt wie die Bürgerschaft (Landtag). Abweichend davon sind jedoch auch Unionsbürger wahlberechtigt und es gibt keine Sperrklausel. Derzeit gibt es 48 Stadtverordnete.
Beiräte
Auch die Beiräte werden nach dem selben Wahlrecht gewählt wie die Bürgerschaft (Landtag). Abweichend davon sind jedoch auch Unionsbürger wahlberechtigt und es gibt keine Sperrklausel. Derzeit gibt es 22 Beiräte mit jeweils 7 bis 19 Sitzen.
Einführung
Probleme
Erfolgswertgleichheit
Personenstimmenparadoxon
Ungültige Stimmen und Ausschöpfungsquote
Wahlrecht bis 2007
Bürgerschaftswahl (Land Bremen)
Stadtbürgerschaft (Stadt Bremen)
Stadtverordnetenversammlung (Stadt Bremerhaven)
Beiräte
Wahlrecht bis 1999
Bürgerschaftswahl (Land Bremen)
Stadtbürgerschaft (Stadt Bremen)
Stadtverordnetenversammlung (Stadt Bremerhaven)
Beiräte
- ↑ Wahlrechts-Ranking 2010. Mehr Demokratie e. V., 2011, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Wahlsystem der Bürgerschaftswahl in Bremen. In: wahlrecht.de. Abgerufen am 28. Juni 2020 (deutsch).
- ↑ a b c d e Transparenzportal Bremen - Bremisches Wahlgesetz (BremWahlG) in der Fassung vom 23. Mai 1990. Abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Bürgerschaftswahlprogramm 2019 Grüne Bremen. 3. November 2018, abgerufen am 18. Juni 2020.
- ↑ Koalitionsvertrag Rot-Grün-Rot 2019. 13. August 2019, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Wahlen im Land Bremen - Bremer Wahlen. In: www.wahlen.bremen.de. Abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Bremen gegen den Strom. In: ZEIT ONLINE. 25. September 2017, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Volksentscheid und Bundestagwahl: So hat Bremen abgestimmt. In: Weser Kurier. 25. September 2017, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Art. 75 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen. In: Transparenzportal Bremen. 12. August 2019, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes vom 27. Februar 2018. In: Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen. 2. März 2018, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Jürgen Theiner: Bürgerschaft beschließt neues Bremer Wahlrecht ab 2019. Weser Kurier, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Statistisches Landesamt Bremen - Statistische Mitteilungen. S. Heft 124 Tabelle 1 Seite 19, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ a b Statistisches Landesamt Bremen - Statistische Mitteilungen. S. Heft 119 Tabelle 8, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ a b Statistisches Landesamt Bremen - Statistische Mitteilungen. S. Heft 120 Tabelle 6, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Frauke Fischer: Grüne legt Mandat nieder. In: Weser Kurier. Abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Abgeordneter Wilko Zicht legt Mandat nieder (Memento vom 20. Dezember 2016 im Internet Archive)